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OLG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 Rb 7 Ss 39/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wiedereinsetzung und Verfolgungsverjährung, Rechtskraft des Bußgeldbescheides
- beck-blog (Kurzinformation)
Verjährung beginnt nach Wiedereinsetzung nicht neu, auch nicht nach "unechter" Wiedereinsetzung
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 13.12.2018 - 10 OWi 150 Js 37870/18
- OLG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 Rb 7 Ss 39/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Braunschweig, 10.08.1973 - Ss OWi 87/73
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 Rb 7 Ss 39/19
Zwar ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die - für das Rechtsbeschwerdegericht nach §§ 52 Abs. 1 OWiG, 46 Abs. 2 StPO in ihren Wirkungen rechtlich bindende (vgl. OLG Braunschweig NJW 1973, 2119) - Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dazu führen kann, dass mit dem Erlass des Wiedereinsetzungsbeschlusses die Verfolgungsverjährung neu beginnt (OLG Hamm NJW 1972.2097; OLG Stuttgart MDR 1986, 608;… KK-OWiG/Ellbogen, 5. Auflage, OWiG, § 31 Rn. 37;… Göhler/Gürtler, OWiG, 7. Auflage, Vor § 31 Rn. 2b).Diese Wirkung kann der Wiedereinsetzung aber nur dann zukommen, wenn der Bußgeldbescheid vor ihrer Gewährung und vor Eintritt der Verfolgungsverjährung tatsächlich schon Rechtskraft erlangt hatte (OLG Braunschweig NJW 1973, 2119;… Göhler/Gürtler, a.a.O.).
- BGH, 28.10.2010 - 5 StR 263/10
Einstellung des Verfahrens; Aufhebung des Haftbefehls
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 Rb 7 Ss 39/19
Der Senat hebt das amtsgerichtliche Urteil daher auf und stellt das Verfahren nach § 206a StPO ein (vgl. BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - 5 StR 263/10).
- KG, 14.06.2023 - 3 ORbs 108/23
Keine Unterbrechung von Verfolgungsverjährung bei Antrag auf gerichtliche …
Das setzt aber jeweils voraus, dass der Bußgeldbescheid bereits vor der Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und vor Eintritt der Verfolgungsverjährung tatsächlich in (Voll-)Rechtskraft erwachsen war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 Rb 7 Ss 39/19 -, juris m.w.N.).