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   OLG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 Rb 7 Ss 39/19   

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https://dejure.org/2019,12991
OLG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 Rb 7 Ss 39/19 (https://dejure.org/2019,12991)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.04.2019 - 1 Rb 7 Ss 39/19 (https://dejure.org/2019,12991)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. April 2019 - 1 Rb 7 Ss 39/19 (https://dejure.org/2019,12991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Wiedereinsetzung, Verfolgungsverjährung, Rechtskraft des Bußgeldbescheides, OLG Karlsruhe

  • IWW

    StVG § 26 Abs. 3, § 46 Abs. 2; OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 9, § 51 Abs. 1, § 52 Abs. 1
    StVG, OWiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung und Verfolgungsverjährung, Rechtskraft des Bußgeldbescheides

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verjährung beginnt nach Wiedereinsetzung nicht neu, auch nicht nach "unechter" Wiedereinsetzung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Braunschweig, 10.08.1973 - Ss OWi 87/73
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 Rb 7 Ss 39/19
    Zwar ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die - für das Rechtsbeschwerdegericht nach §§ 52 Abs. 1 OWiG, 46 Abs. 2 StPO in ihren Wirkungen rechtlich bindende (vgl. OLG Braunschweig NJW 1973, 2119) - Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dazu führen kann, dass mit dem Erlass des Wiedereinsetzungsbeschlusses die Verfolgungsverjährung neu beginnt (OLG Hamm NJW 1972.2097; OLG Stuttgart MDR 1986, 608; KK-OWiG/Ellbogen, 5. Auflage, OWiG, § 31 Rn. 37; Göhler/Gürtler, OWiG, 7. Auflage, Vor § 31 Rn. 2b).

    Diese Wirkung kann der Wiedereinsetzung aber nur dann zukommen, wenn der Bußgeldbescheid vor ihrer Gewährung und vor Eintritt der Verfolgungsverjährung tatsächlich schon Rechtskraft erlangt hatte (OLG Braunschweig NJW 1973, 2119; Göhler/Gürtler, a.a.O.).

  • BGH, 28.10.2010 - 5 StR 263/10

    Einstellung des Verfahrens; Aufhebung des Haftbefehls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 Rb 7 Ss 39/19
    Der Senat hebt das amtsgerichtliche Urteil daher auf und stellt das Verfahren nach § 206a StPO ein (vgl. BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - 5 StR 263/10).
  • KG, 14.06.2023 - 3 ORbs 108/23

    Keine Unterbrechung von Verfolgungsverjährung bei Antrag auf gerichtliche

    Das setzt aber jeweils voraus, dass der Bußgeldbescheid bereits vor der Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und vor Eintritt der Verfolgungsverjährung tatsächlich in (Voll-)Rechtskraft erwachsen war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 Rb 7 Ss 39/19 -, juris m.w.N.).
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