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   OLG Karlsruhe, 09.08.2018 - 14 W 37/18   

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https://dejure.org/2018,33740
OLG Karlsruhe, 09.08.2018 - 14 W 37/18 (https://dejure.org/2018,33740)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.08.2018 - 14 W 37/18 (https://dejure.org/2018,33740)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. August 2018 - 14 W 37/18 (https://dejure.org/2018,33740)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Zivilrechtswegs für eine Klage gegen einen Kommanditisten auf Rückzahlung von Ausschüttungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2018 - 14 W 37/18
    Daran ändert auch nichts, dass der Kläger hier als Insolvenzverwalter gemäß § 171 Abs. 2 HGB mit treuhänderischer Einziehungsbefugnis als gesetzlicher Prozessstandschafter der einzelnen Gläubiger tätig wird, wobei Zweck der Regelung des § 171 Abs. 2 HGB ist, einen Wettlauf der Gläubiger um die Abschöpfung der Haftsummen zu verhindern, den Haftungsanspruch der Masse zuzuführen und auf diese Weise den Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger auf die Gesellschafterhaftung auszudehnen sowie zugleich einen Beitrag zur Überwindung der Massearmut zu leisten (s.a. Haas/Mock In Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB , 4. Aufl. 2014, § 171 Rz 61 und vergleichbar für § 93 InsO : BGH, Urteil vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 143/13 - BGHZ 208,.
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2018 - 14 W 37/18
    Nichts anderes ergibt sich im Übrigen auch aus dem in der Beschwerdebegründung zitierten Beschluss des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 29.10.1987 - GmS- OGB 1/86 - BGHZ 102, 280 ff., in dem ausgeführt wird, dass sich die Frage, ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses richtet, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird.
  • BGH, 27.10.2005 - III ZB 66/05

    Besetzung des Gerichts bei Zulassung der Rechtsbeschwerde im Verfahren der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2018 - 14 W 37/18
    Das Beschwerdegericht hält vorliegend eine Festsetzung in Höhe von einem Viertel des Hauptsachestreitwerts für angemessen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 27.10.2005 - III ZB 66/05 - [Bruchteil des Hauptsachewerts, wobei Schwankungen in einer Größenordnung von etwa einem Drittel bis einem Fünftel denkbar sind]).
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