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   OLG Karlsruhe, 09.10.1985 - 13 U 245/83   

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https://dejure.org/1985,2267
OLG Karlsruhe, 09.10.1985 - 13 U 245/83 (https://dejure.org/1985,2267)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.10.1985 - 13 U 245/83 (https://dejure.org/1985,2267)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Oktober 1985 - 13 U 245/83 (https://dejure.org/1985,2267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 11 Abs. 4 S. 5 BadWürttPresseG (LPG Baden-Württemberg)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerrechtliche Drohung; Klaggeandrohung; Unbegründeter Anspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 123

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1315
  • afp 1986, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 208/81

    Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.1985 - 13 U 245/83
    Insbesondere ist zu prüfen, ob der Drohende an der Erreichung des von ihm erstrebten Erfolges ein berechtigtes Interesse hat und ob die Drohung ein angemessenes Mittel darstellt (BGHZ 25, 217, 220 f.; BGH NJW 1969, 1627; 1982, 2301, 2302).
  • BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56

    Rechtswidrigkeit einer Drohung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.1985 - 13 U 245/83
    Insbesondere ist zu prüfen, ob der Drohende an der Erreichung des von ihm erstrebten Erfolges ein berechtigtes Interesse hat und ob die Drohung ein angemessenes Mittel darstellt (BGHZ 25, 217, 220 f.; BGH NJW 1969, 1627; 1982, 2301, 2302).
  • BGH, 14.03.1974 - VII ZR 191/72

    Entbehrlichleit des Vorbehalts bei Annahme der Schlusszahlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.1985 - 13 U 245/83
    Da die Klage der von der Rechtsordnung gewährte Rechtsbehelf ist, um Ansprüche zu klären und durchzusetzen, muß ihre Androhung jedermann grundsätzlich selbst dann hinnehmen, wenn der Anspruch in Wirklichkeit unbegründet ist (BGH WM 1972, 946).
  • BGH, 28.05.1969 - IV ZR 790/68

    Widerrechtlichkeit einer Drohung wegen der Mittel-Zweck-Beziehung - Verkehrssitte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.1985 - 13 U 245/83
    Insbesondere ist zu prüfen, ob der Drohende an der Erreichung des von ihm erstrebten Erfolges ein berechtigtes Interesse hat und ob die Drohung ein angemessenes Mittel darstellt (BGHZ 25, 217, 220 f.; BGH NJW 1969, 1627; 1982, 2301, 2302).
  • AG Bonn, 02.04.2013 - 109 C 273/12

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis

    Den Parteien steht es dabei frei, sich über das Bestehen einer Ersatzpflicht nur dem Grunde nach zu einigen, während der Inhalt bzw. die Höhe des Anspruchs streitig bleibt (vgl. BGH NJW 1973, 620; NJW 1999, 1541, 1542; OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1315, 1316) oder aber das Anerkenntnis unter einer Bedingung abzugeben.
  • LG Hechingen, 07.01.2008 - 2 O 309/07
    Die nicht einheitlich beantwortete Frage, ob dies auch dann gilt, wenn der Gegendarstellungsanspruch auf ein Schuldanerkenntnis gestützt wird (vgl. dazu einerseits bejahend OLG Köln NJW-RR 1989, 181; andererseits OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1315), bedarf keiner Entscheidung, weil die Klägerin ein Schuldanerkenntnis des Beklagten anlässlich des Telefonats am 03.08.2007 nicht glaubhaft gemacht hat (§ 294 ZPO).
  • OLG Köln, 17.03.1987 - 15 U 166/86

    Freiwillige Erfüllung eines Gegendarstellungsanspruchs als selbstständiges

    Würde man nun dem Betroffenen eine Dispositionsbefugnis derart einräumen, daß er seinen Anspruch auf das Anerkenntnis "stützen" und dann Klage erheben oder seinen Anspruch als gesetzlich entstandenen geltend machen und dann nur den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung anbringen kann (so allem Anschein nach OLG Karlsruhe AfP 1986 Seite 67), so würde sich folgende Lage ergeben:.
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