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OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 1 U 88/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsansprüche und Wertermittlungsansprüche eines pflichtteilberechtigten Erbens gegen eine Stiftung; Analoge Anwendung des § 2325 BGB bei einer Übertragung eines Vermögenswertes durch den Erblasser an eine Stiftung; Verlust des Pflichtteilsrecht durch eine Adoption und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 16.05.2003 - 2 O 66/03
- OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 1 U 88/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 07.05.1909 - VII 365/08
Über den Begriff der Schenkung bei Anwendung des Reichserbschaftssteuergesetzes …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 1 U 88/03
Im übrigen weicht das OLG Dresden von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 71, 140 (143)) und dem überwiegenden Teil der Literatur (…vgl. Palandt/Putzo, a.a.O., § 516 Rn. 6;… Staudinger/Olshausen, a.a.O., § 2325 Rn. 19;… MüKo/Kollhosser, BGB. 3. Aufl., § 516 Rn. 8) ab, wonach auch bei juristischen Personen, die satzungsgemäß den mit der Spende zu unterstützenden Zweck verfolgen, darauf abzustellen ist, ob die Zuwendung an den Zuwendungsempfänger treuhänderisch erfolgt und lediglich als Durchgangserwerb zu qualifizieren ist. - RG, 30.04.1903 - IV 29/03
Stiftung. Pflichtteilsergänzungsklage.
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 1 U 88/03
Der in § 2325 BGB geregelte Sachverhalt ist mit dem Stiftungsgeschäft als einer freigiebigen Transferleistung ohne weiteres vergleichbar (vgl. RGZ 54, 399;… Frank in MüKo BGB 3. Aufl., § 2325 Rn. 13;… Kipp/Coing, Erbrecht, 14. Aufl., S. 92; Rawert ZEV 1999, 153 in zustimmender Anmerkung zu LG Baden-Baden ZEV 1999, 152 [LG Baden-Baden 31.07.1998 - 2 O 70/98] ). - LG Baden-Baden, 31.07.1998 - 2 O 70/98
Anspruch auf Auskunft über die vom Erblasser getätigten Schenkungen und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 1 U 88/03
Der in § 2325 BGB geregelte Sachverhalt ist mit dem Stiftungsgeschäft als einer freigiebigen Transferleistung ohne weiteres vergleichbar (vgl. RGZ 54, 399;… Frank in MüKo BGB 3. Aufl., § 2325 Rn. 13;… Kipp/Coing, Erbrecht, 14. Aufl., S. 92; Rawert ZEV 1999, 153 in zustimmender Anmerkung zu LG Baden-Baden ZEV 1999, 152 [LG Baden-Baden 31.07.1998 - 2 O 70/98] ). - OLG Dresden, 02.05.2002 - 7 U 2905/01
Pflichtteilsergänzung; Schenkung; Stiftung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 1 U 88/03
Aufgrund des § 4 der Satzung der Stiftung ist auch der Einwand der Beklagten, sie fungiere wie in dem vom Oberlandesgericht Dresden (NJW 2002, 3181) entschiedenen Fall lediglich als "Verteilungstopf", der zufließende Finanzmittel aufnehme und diese in vollem Umfang für gemeinnützige Zwecke ausgebe, widerlegt.