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   OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 2 Ws 322/20   

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OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 2 Ws 322/20 (https://dejure.org/2021,5570)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.03.2021 - 2 Ws 322/20 (https://dejure.org/2021,5570)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. März 2021 - 2 Ws 322/20 (https://dejure.org/2021,5570)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 448
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 27.07.2017 - 2 Ws 70/17

    Strafvollzugsverfahren in Berlin: Umbenannter Verein als Antragsteller;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 2 Ws 322/20
    Soweit der Senat im Rahmen der allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen von Amts wegen (OLG Hamm, Beschluss vom 7.9.2017 - III-1 Vollz (Ws) 390/17, juris; KG, Beschluss vom 27.7.2017 - 2 Ws 70/17 Vollz, juris) zu prüfen hat, ob die Strafvollstreckungskammer den Inhalt des den Verfahrensgegenstand bestimmenden Antrags auf gerichtliche Entscheidung zutreffend erfasst hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 19.11.2007 - 1 Ws 501/07, juris; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 115 Rn. 1 m.w.N.), führt dies zu dem Ergebnis, dass das Landgericht von einer zutreffenden Angriffsrichtung des Begehrens des Antragstellers ausgegangen ist.
  • OLG Hamm, 07.09.2017 - 1 Vollz (Ws) 390/17

    Strafvollzug; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; anderweitige Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 2 Ws 322/20
    Soweit der Senat im Rahmen der allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen von Amts wegen (OLG Hamm, Beschluss vom 7.9.2017 - III-1 Vollz (Ws) 390/17, juris; KG, Beschluss vom 27.7.2017 - 2 Ws 70/17 Vollz, juris) zu prüfen hat, ob die Strafvollstreckungskammer den Inhalt des den Verfahrensgegenstand bestimmenden Antrags auf gerichtliche Entscheidung zutreffend erfasst hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 19.11.2007 - 1 Ws 501/07, juris; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 115 Rn. 1 m.w.N.), führt dies zu dem Ergebnis, dass das Landgericht von einer zutreffenden Angriffsrichtung des Begehrens des Antragstellers ausgegangen ist.
  • KG, 13.06.2006 - 5 Ws 229/06

    Strafvollzug: Voraussetzungen eines Widerufs bzw. einer Rücknahme der Zuweisung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 2 Ws 322/20
    Die gerichtliche Prüfung ist vielmehr darauf beschränkt, ob die Vollzugsanstalt ihrer Entscheidung einen vollständig ermittelten Sachverhalt zugrunde gelegt, von ihrem Entscheidungsspielraum Gebrauch gemacht und die Grenzen dieses Spielraums nicht überschritten hat (§ 115 Abs. 5 StVollzG; KG NStZ 2007, 224; Arloth/Krä a.a.O., § 115 StVollzG Rn. 13, 15, 16 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 Ws 180/16

    Strafvollzug: Fesselung eines Gefangenen bei einer Ausführung, Vorführung oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 2 Ws 322/20
    Einer näheren Begründung bedarf es aber nur dann nicht, wenn die Voraussetzungen für die getroffene Anordnung auf der Hand liegen und der Gefangene keine substanziierten Einwände gegen seine Fesselung erhoben hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.8.2016 - 4 Ws 180/16 (V), juris).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2013 - 3 Ws 58/13

    Gefesselte Vorführung zu einem Gespräch mit dem Anstaltsleiter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 2 Ws 322/20
    a) Zunächst hat das Landgericht zurecht bejaht, dass der Antragsteller das gemäß § 115 Abs. 3 StVollzG erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Fesselungsanordnung hat, das sich aus dem damit verbundenen erheblichen Grundrechtseingriff und dem diskriminierenden Charakter der Maßnahme ergibt (OLG Hamm NStZ-RR 2011, 291; OLG Frankfurt NStZ-RR 2014, 30; OLG Celle NStZ 1991, 559).
  • OLG Koblenz, 19.11.2007 - 1 Ws 501/07

    Strafvollzug: Aufhebung eines Beschlusses der Strafvollstreckungskammer über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 2 Ws 322/20
    Soweit der Senat im Rahmen der allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen von Amts wegen (OLG Hamm, Beschluss vom 7.9.2017 - III-1 Vollz (Ws) 390/17, juris; KG, Beschluss vom 27.7.2017 - 2 Ws 70/17 Vollz, juris) zu prüfen hat, ob die Strafvollstreckungskammer den Inhalt des den Verfahrensgegenstand bestimmenden Antrags auf gerichtliche Entscheidung zutreffend erfasst hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 19.11.2007 - 1 Ws 501/07, juris; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 115 Rn. 1 m.w.N.), führt dies zu dem Ergebnis, dass das Landgericht von einer zutreffenden Angriffsrichtung des Begehrens des Antragstellers ausgegangen ist.
  • OLG Hamm, 16.06.2011 - 1 Vollz (Ws) 216/11

    Feststellungsinteresse bei Fesselung; erhöhte Fluchtgefahr i.S.v. § 88 Abs. 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 2 Ws 322/20
    a) Zunächst hat das Landgericht zurecht bejaht, dass der Antragsteller das gemäß § 115 Abs. 3 StVollzG erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Fesselungsanordnung hat, das sich aus dem damit verbundenen erheblichen Grundrechtseingriff und dem diskriminierenden Charakter der Maßnahme ergibt (OLG Hamm NStZ-RR 2011, 291; OLG Frankfurt NStZ-RR 2014, 30; OLG Celle NStZ 1991, 559).
  • LG Regensburg, 25.02.2022 - SR StVK 193/20

    Fesselung des Strafgefangenen bei Ausgang wegen erhöhter Fluchtgefahr

    Einer näheren Begründung bedarf es aber nur dann nicht, wenn die Voraussetzungen für die getroffene Anordnung auf der Hand liegen und der Gefangene keine substanziierten Einwände gegen seine Fesselung erhoben hat" (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.3.2021 - 2 Ws 322/20; OLG Stuttgart Beschl. v. 17.8.2016 - 4 Ws 180/16 (V), juris).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2022 - 2 Ws 279/21

    Beschränkt überprüfbarer Beurteilungs- und Ermessensspielraum bei Anordnung einer

    Zumal sich die Prognosebeurteilung und Ermessensausübung bei Anwendung und Auswahl der besonderen Sicherungsmaßnahmen regelmäßig nicht trennen lassen und die Ärzte der Maßregeleinrichtung, die diese nach § 25 Abs. 3 PsychKHG alleine anordnen dürfen, wegen ihrer Nähe zu den Untergebrachten und fachlichen Spezialisierung besser als die Gerichte in der Lage sind, diese Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände, etwa des Behandlungsverlaufs und der Behandlungsmöglichkeiten, zu treffen (vgl. zu § 67 Abs. 1 JVollzGB III BW: Senat, Beschluss vom 10. März 2021 - 2 Ws 322/20 -, Rn. 8, juris; BeckOK Strafvollzug BW/Maurer, 15. Ed. 1.4.2021, JVollzGB III § 67 Rn. 5; vgl. zu § 13 StVollzG : BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (Vs) 32/81 -, BGHSt 30, 320 -327).
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 1-IV-21
    Mit seiner am 7. Januar 2021 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen Verfügungen der Justizvollzugsanstalt B. vom 11. Januar und 27. Februar 2019 sowie gegen die Beschlüsse des Landgerichts Görlitz Außenkammern Bautzen vom 18. Mai 2020 (14a StVK 48/19) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. Dezember 2020 (2 Ws 322/20), dem Beschwerdeführer nach eigenen Angaben zugegangen am 9. Dezember 2020.
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