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   OLG Karlsruhe, 10.04.2019 - 5 UF 46/19   

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https://dejure.org/2019,10910
OLG Karlsruhe, 10.04.2019 - 5 UF 46/19 (https://dejure.org/2019,10910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.04.2019 - 5 UF 46/19 (https://dejure.org/2019,10910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. April 2019 - 5 UF 46/19 (https://dejure.org/2019,10910)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewaltschutzanordnung wegen unzumutbarer Belästigung; Erforderlichkeit einzelner Verbote

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 GewSchG, § 1 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b GewSchG
    Gewaltschutzverfahren: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anordnung von Schutzmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewSchG § 1
    Zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Gewaltschutzverfahren

  • rechtsportal.de

    GewSchG § 1
    Gewaltschutzanordnung wegen unzumutbarer Belästigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anordnung von Verboten nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2b GewSchG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 21.08.2014 - 10 UF 183/14

    Voraussetzungen einer Gewaltschutzanordnung; Auswahl einzelner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2019 - 5 UF 46/19
    Deshalb müssen gerichtliche Anordnungen nicht nur verhältnismäßig im engeren Sinne sein, sondern auch geeignet und erforderlich zur Abwendung weiterer Verletzungen (vgl. OLG Celle vom 21.08.2014 - 10 UF 183/14, juris Rn. 24).
  • OLG Köln, 26.01.2015 - 26 UF 197/14

    Aufrechterhaltung einer Gewaltschutzanordnung mit der Maßgabe einer Befristung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2019 - 5 UF 46/19
    Es obliegt sodann dem Täter, diese Vermutung zu widerlegen (OLG Köln vom 26.01.2015 - 26 UF 197/14, juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 06.04.2021 - 1 WF 153/20

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung Aufrechterhaltung einer einstweiligen

    Unterlassungsanordnungen müssen zur Abwendung weiterer Verletzungen geeignet und erforderlich sowie verhältnismäßig sein (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. April 2019 - 5 UF 46/19 -, juris Rn. 27).
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