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   OLG Karlsruhe, 10.07.2019 - Ausl 301 AR 69/19   

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OLG Karlsruhe, 10.07.2019 - Ausl 301 AR 69/19 (https://dejure.org/2019,20361)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.07.2019 - Ausl 301 AR 69/19 (https://dejure.org/2019,20361)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - Ausl 301 AR 69/19 (https://dejure.org/2019,20361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 29 Abs 1 IRG, § 83 Abs 4 IRG, § 83a Abs 1 Nr 5 IRG, Art 466 StPO ROU, § 54 StGB
    Einbeziehung früherer Straftaten in Europäischen Haftbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 22.10.2010 - 1 AK 51/10

    Voraussetzungen für die Auslieferung zur Vollstreckung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2019 - Ausl 301 AR 69/19
    Werden in ein Urteil frühere Vorverurteilungen einbezogen, so muss der zum Zwecke der Strafvollstreckung hierauf erlassene Europäische Haftbefehl nicht nur eine ausreichende Beschreibung der Umstände der vom Gericht unmittelbar abgeurteilten Tat, sondern auch aller in das Urteil mit einbezogener Taten enthalten (Festhaltung OLG Karlsruhe, Bes. v. 22. Oktober 2010 - 1 AK 51/10, StV 2011, 428).(Rn.13).

    Diesen Maßstäben wird die Sachdarstellung im Europäischen Haftbefehl des Amtsgerichts Y./Rumänien vom 20.11.2018 nicht - mehr - gerecht, weil die Auslieferung bzw. Überstellung des Verfolgten auch für Taten beantragt wird, deren Sachverhalte nicht mitgeteilt werden (vgl. hierzu Senat StV 2011, 428 ff.).

    Insoweit ergibt sich bereits aus den Europäischen Haftbefehl des Amtsgerichts B./Rumänien vom 11.02.2019, dass in die Verurteilung dieses Gerichts vom 04.01.2019 weitere Vorverurteilungen anderer Gerichte mit einbezogen worden sind, wobei die diesen Erkenntnissen zugrundeliegende Sachverhalte nicht mitgeteilt werden, so dass der Europäischen Haftbefehl den Formerfordernissen des § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG ebenfalls nicht genügt (vgl. hierzu Senat StV 2011, 428 ff.).

  • KG, 15.03.2019 - 4 AuslA 178/18

    Abwesenheitsverurteilung in Rumänien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2019 - Ausl 301 AR 69/19
    In Abweichung zur Entscheidung des KG vom 15.03.2019 (4 -151 Ausl A 167/18 abgedruckt in juris), welches Zweifel an der Auslegung der Vorschrift des Art. 466 Abs. 1 der rumänischen StPO im Sinne der Gewährung eines allein vom Willen des Verfolgten abhängigen Rechtsbehelfs hegt und insoweit eine Rechtsauskunft des Justizministerium Rumäniens erbeten hat, hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass es insoweit zur Sicherung der Rechte des Verfolgten entweder einer rechtsverbindlichen Zusicherung des ersuchenden Mitgliedstaates oder aber einer eindeutigen ergänzenden Information desselben bedarf, so dass die Zulässigkeitsentscheidung mit einer entsprechende Maßgabe versehen werden kann (vgl. hierzu Senat StV 2011, 426 ff zu Art. 522 der rumänischen StPO).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10

    Auslieferung wegen Abwesenheitsurteil; Fehlen des Anspruchs auf ein neues

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2019 - Ausl 301 AR 69/19
    In Abweichung zur Entscheidung des KG vom 15.03.2019 (4 -151 Ausl A 167/18 abgedruckt in juris), welches Zweifel an der Auslegung der Vorschrift des Art. 466 Abs. 1 der rumänischen StPO im Sinne der Gewährung eines allein vom Willen des Verfolgten abhängigen Rechtsbehelfs hegt und insoweit eine Rechtsauskunft des Justizministerium Rumäniens erbeten hat, hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass es insoweit zur Sicherung der Rechte des Verfolgten entweder einer rechtsverbindlichen Zusicherung des ersuchenden Mitgliedstaates oder aber einer eindeutigen ergänzenden Information desselben bedarf, so dass die Zulässigkeitsentscheidung mit einer entsprechende Maßgabe versehen werden kann (vgl. hierzu Senat StV 2011, 426 ff zu Art. 522 der rumänischen StPO).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2008 - 1 AK 12/08

    Zulassungsverfahren für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2019 - Ausl 301 AR 69/19
    Hierzu ist es notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2008, 429; 2007, 650).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2007 - 1 AK 72/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2019 - Ausl 301 AR 69/19
    Hierzu ist es notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2008, 429; 2007, 650).
  • OLG Bremen, 16.03.2020 - 1 AuslA 78/19

    Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn bei Verletzung von

    Das Wiederaufnahmeverfahren muss, um die ausnahmsweise Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines in Abwesenheit ergangenen Urteils zu begründen, für den Verfolgten ein effektives Rechtsmittel darstellen, das dem Verfolgten die persönliche Teilnahme an der Wiederaufnahmeverhandlung ermöglicht und dessen Verfügbarkeit für den Verfolgten nicht an den Nachweis des Vorliegens besonderer Voraussetzungen gebunden sein darf (siehe BVerfG, Beschluss vom 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14, juris Rn. 101 ff., BVerfGE 140, 317; vgl. ferner KG Berlin, Beschluss vom 27.07.2017 - (4) 151 AuslA 87/17 (101/17), juris Rn. 12 f.; Beschluss vom 10.07.2019 - (4) 151 AuslA 167/18 (178/18), juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.07.2019 - Ausl 301 AR 69/19, juris Rn. 18; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 07.09.2018 - …
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