Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 10.09.2008 - 7 U 237/07 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Amtshaftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Sturz wegen Glatteisbildung durch von einer Straßenlaterne heruntertropfendes Tauwasser
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur fortlaufenden Beseitigung einer Tropfeisbildung im Rahmen der Streupflicht bei ansonsten trockenem Wetter; Pflicht des Verkehrssicherungspflichtigen zu vorbeugenden Streumaßnahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839
Zum Umfang der Streupflicht: Keine Pflicht zur fortlaufenden Beseitigung bloßer Tropfeisbildung bei trockenem Wetter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streupflicht auch bei Tropfeisbildung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mietrecht - Vorbeugend streuen?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Haftung der winterdienstpflichtigen Gemeinde bei Sturz auf vereinzelter Glatteisstelle wegen Tropfeis - Zumutbarkeit und Leistungsfähigkeit des Winterdienstpflichtigen ist zu beachten
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 06.11.2007 - 2 O 203/07
- OLG Karlsruhe, 10.09.2008 - 7 U 237/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 386
Wird zitiert von ... (3)
- AG Wipperfürth, 31.03.2015 - 9 C 249/13
Winterliche Räum- und Streupflicht
Auch besteht keine Veranlassung zu vorbeugenden Streumaßnahmen, wenn nicht voraussehbar ist, dass an der Unfallstelle Wasser austreten und am Boden gefrieren wird (vergl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 386 f.). - OLG Düsseldorf, 21.11.2012 - 18 U 69/12 Grundsätzlich führt die Beschränkung der Streupflicht auf das zumutbare Maß dazu, dass bei ansonsten trockenem Wetter keine fortlaufende Beseitigung bloßer Tropfeisbildung verlangt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.09.2008 - 7 U 237/07 - NJW-RR 2009, 386, 387).
- LG Kempten, 11.03.2015 - 52 S 1539/14 Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 10.09.2008 (Az: 7 U 237/07 - veröffentlicht bei juris) ist nach Auffassung der Kammer auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
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