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   OLG Karlsruhe, 11.01.2022 - 19 W 20/21 (Wx)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15276
OLG Karlsruhe, 11.01.2022 - 19 W 20/21 (Wx) (https://dejure.org/2022,15276)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.01.2022 - 19 W 20/21 (Wx) (https://dejure.org/2022,15276)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Januar 2022 - 19 W 20/21 (Wx) (https://dejure.org/2022,15276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    COVMG § 5 Abs. 2 Nr. 1; UmwG §§ 2 Nr. 1, 13 Abs. 1 S. 2
    Gleichstellung von Präsenz- und virtuellen Mitgliederversammlungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 2 Nr 1 GesRuaCOVBekG, § 2 Nr 1 UmwG, § 13 Abs 1 S 2 UmwG, § 13 Abs 3 S 1 UmwG
    Umwandlungsrecht: Wirksamkeit eines Verschmelzungsbeschlusses in einer als Videokonferenz abgehaltenen, virtuellen Mitgliederversammlung eines Vereins; Covid-19-Pandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Virtuelle Mitgliederversammlung

  • rechtsportal.de

    Virtuelle Mitgliederversammlung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Virtuelle Mitgliederversammlungen von Vereinen - Corona-Virus

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 1650
  • FGPrax 2022, 166
  • NZG 2022, 1066

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.2021 - II ZB 7/21

    Fassung des Verschmelzungsbeschlusses einer Genossenschaft in einer virtuellen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2022 - 19 W 20/21
    Auch umwandlungsrechtliche Beschlüsse können in einer virtuellen Mitgliederversammlung gefasst werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 05.10.2021 - II ZB 7/21).

    Somit können auch umwandlungsrechtliche Beschlüsse in einer virtuellen Mitgliederversammlung gefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 05.10.2021 - II ZB 7/21 - ZIP 2021, 2276, juris Rn. 13, für die Genossenschaft; allgemein Römermann/Grupe, Covid-19-Abmilderungsgesetze, § 4 COVMG Rn. 276).

    Die Beschlussfassung ist auch in virtueller Versammlung - etwa im Wege der Videokonferenz - möglich, wenn die konkrete Ausgestaltung der Kommunikation eine vergleichbare Teilnahme der Anteilsinhaber und Durchführung der Versammlung wie bei einer physischen Präsenzveranstaltung ermöglicht (grundlegend BGH, Beschluss vom 05.10.2021 - II ZB 7/21 - ZIP 2021, 2276, juris Rn. 16 ff. m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 26.10.2021 - 19 W 30/21

    Keine Beschwerde gegen Verwertungsanordnung nach § 411a ZPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2022 - 19 W 20/21
    Der Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses steht nicht entgegen, dass die Mitgliederversammlung, in der er gefasst wurde, als Videokonferenz abgehalten wurde (ebenso bereits die Senatsbeschlüsse vom 13.12.2021 - 19 W 29/21 und 19 W 30/21).
  • OLG Hamm, 27.09.2011 - 27 W 106/11

    Virtuelle Mitgliederversammlung eines Vereins

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2022 - 19 W 20/21
    Bereits vor der Covid-19-Pandemie war in Rechtsprechung und Literatur - jedenfalls im Grundsatz - anerkannt, dass die Satzung eines Vereins es ermöglichen kann, Mitgliederversammlungen per Telekommunikation (virtuell) abzuhalten (OLG Hamm NJW 2012, 940; Staudinger/Schwennicke, BGB, Neub. 2019, § 32 Rn. 49, jeweils m.w.N.).
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