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   OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13   

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https://dejure.org/2015,4726
OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13 (https://dejure.org/2015,4726)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.02.2015 - 6 U 160/13 (https://dejure.org/2015,4726)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 6 U 160/13 (https://dejure.org/2015,4726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Auskunftsanspruchs über die Herkunft patentverletzender Gegenstände

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Fahrradfelge

    § 140b Abs 1 PatG, § 140b Abs 3 Nr 1 PatG, § 148 ZPO
    Berufung im Patentverletzungsverfahren: Erstreckung des Auskunftsanspruchs über die Herkunft patentverletzender Gegenstände auf Vorgänge im patentfreien Ausland; Aussetzung des Verletzungsverfahrens wegen erhobener Nichtigkeitsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139; PatG § 140b; ZPO § 148
    Umfang des Auskunftsanspruchs über die Herkunft patentverletzender Gegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Auskunft über die Herkunft patentverletzender Gegenstände erstreckt sich auf Vorgänge im patentfreien Ausland

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Auskunft über die Herkunft patentverletzender Gegenstände erstreckt sich auf Vorgänge im patentfreien Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 665
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13
    Wegen der gesetzlichen Regelung, die für die Ansprüche nach Art. 69 Abs. 1 EPÜ, §§ 139 ff. PatG lediglich ein in Kraft stehendes Patent verlangt und für die Beseitigung dieser Rechtsposition nur Rechtsbehelfe zur Verfügung stellt, die in die Zuständigkeit anderer Instanzen fallen, kann der Angriff gegen das Klagepatent anders als in anderen Rechtsordnungen nicht als Einwand im Verletzungsverfahren oder durch Erhebung einer Widerklage auf Nichtigerklärung geführt werden (vgl. BGH GRUR 2014, 1237 juris-Rn. 4 - Kurznachrichten).
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13
    Die Beschreibung darf somit nur insoweit berücksichtigt werden, als sie sich als Erläuterung des Gegenstands des Patentanspruchs lesen lässt (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Tz. 23 m.w.N. - Okklusionsvorrichtung; st. Rspr.).
  • BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95

    "Leuchtstoff"; Patentfähigkeit eines neuen Herstellungsverfahrens für einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13
    Für einen solchen Fall ist die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1998, 1003 - Leuchtstoff) nicht einschlägig.
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13
    Sind die Merkmale des Patentanspruchs beim angegriffenen Erzeugnis räumlich-körperlich verwirklicht, kommt es für die Bejahung einer wortsinngemäßen Patentverletzung nicht mehr darauf an, ob die die Anspruchsmerkmale verwirklichenden Funktionsteile auch die mit der geschützten Erfindung erstrebten Vorteile erreichen (BGH GRUR 2006, 399 juris-Rn. 21 - Rangierkatze; BGHZ 164, 261 juris-Rn. 30 = GRUR 2006, 131, 134 - Seitenspiegel; BGHZ 112, 140 juris-Rn. 86 = GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; Kühnen/Grunwald GRUR 2015, 35, 37).
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13
    Sind die Merkmale des Patentanspruchs beim angegriffenen Erzeugnis räumlich-körperlich verwirklicht, kommt es für die Bejahung einer wortsinngemäßen Patentverletzung nicht mehr darauf an, ob die die Anspruchsmerkmale verwirklichenden Funktionsteile auch die mit der geschützten Erfindung erstrebten Vorteile erreichen (BGH GRUR 2006, 399 juris-Rn. 21 - Rangierkatze; BGHZ 164, 261 juris-Rn. 30 = GRUR 2006, 131, 134 - Seitenspiegel; BGHZ 112, 140 juris-Rn. 86 = GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; Kühnen/Grunwald GRUR 2015, 35, 37).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13
    Dass das in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiel eine in Speichenrichtung "flache" untere Brücke aufweist, reicht für eine Beschränkung des Patentschutzes auf solche Ausführungsformen nach dem Ausgeführten nicht aus (vgl. BGHZ 160, 204 Ls. 1 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13
    Denn die Auskunft über den Herkunftsweg soll den Rechtsinhaber in die Lage versetzen, den Weg der (im Inland) patentverletzenden Gegenstände nachzuvollziehen, um die Rechtsverletzung effektiv bekämpfen zu können (vgl. BGHZ 166, 233 juris-Rn. 36 - Parfümtestkäufe; Begründung des Regierungsentwurfs zu § 140b a.F., abgedruckt in BlPMZ 90, 173 ff., insbes. 183 ff.).
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 160/13
    Sind die Merkmale des Patentanspruchs beim angegriffenen Erzeugnis räumlich-körperlich verwirklicht, kommt es für die Bejahung einer wortsinngemäßen Patentverletzung nicht mehr darauf an, ob die die Anspruchsmerkmale verwirklichenden Funktionsteile auch die mit der geschützten Erfindung erstrebten Vorteile erreichen (BGH GRUR 2006, 399 juris-Rn. 21 - Rangierkatze; BGHZ 164, 261 juris-Rn. 30 = GRUR 2006, 131, 134 - Seitenspiegel; BGHZ 112, 140 juris-Rn. 86 = GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II; Kühnen/Grunwald GRUR 2015, 35, 37).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16

    Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im

    Die Auskunft über den Herkunftsweg dient nämlich nicht der Vorbereitung des Rückrufsanspruchs, vielmehr soll die Auskunft den Rechtsinhaber in die Lage versetzen, den Weg der patentverletzenden Gegenstände nachzuvollziehen, um die Rechtsverletzung effektiv bekämpfen zu können (vgl. BGHZ 166, 233 Rn. 36 - juris - Parfümtestkäufe; Senat, Urt. v. 11.02.2015, 6 U 160/13 Rn. 58 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18

    Auslandszustellung: Voraussetzungen der Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Nach ständiger Praxis des Senats (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Februar 2015 - 6 U 160/13, juris Rn. 61) wäre sodann in einem erneuten Berufungsverfahren über eine Sachentscheidung des Landgerichts gegebenenfalls der Umstand, dass bereits ein vorläufig vollstreckbarer erstinstanzlicher Titel vorliegt, bei der zu treffenden Interessenabwägung zugunsten einer Aussetzung zu berücksichtigen, wobei allerdings die bloße Möglichkeit einer (verletzungsrelevanten) Vernichtung des Klagepatents nicht ausreichend ist.
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18

    Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des

    Eine großzügigere Aussetzungspraxis besteht zwar im Berufungsrechtszug, wenn - wie hier - die Beklagte in erster Instanz verurteilt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Mitt 1997, 257 - Steinknacker; ebenso: OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.2.2015 - 6 U 160/13).

    Daher kann in Anbetracht dieser Interessenlage der Verletzungsprozess eher ausgesetzt werden, wobei es auch hier nicht ausreicht, dass die Vernichtung des Klagepatents nur möglich ist, sondern sie muss wahrscheinlich sein (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; OLG Karlsruhe, Urteil v 11.2.2015 - 6 U 160/13).

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2020 - 6 U 104/18

    Patentverletzungsverfahren: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung;

    Regelmäßig erforderlich, aber zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes für den Verletzungsbeklagten auch genügend ist es, den Rechtsstreit dann auszusetzen, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Rechtsbestandsangriff nicht standhalten wird (vgl. BGHZ 202, 288 = GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten); die bloße Möglichkeit, dass das Klagepatent in einem verletzungsrelevanten Umfang noch für nichtig erklärt werden wird, reicht nicht aus (Senat, GRUR 2020, 166 Rn. 141 - Datenpaketverarbeitung; Urteil vom 11.02.2015, 6 U 160/13, Rn. 61; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Kap. E Rn. 740).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2020 - 15 U 65/19

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Einrichtung zum Schutz von Fahrgästen auf einem

    Eine großzügigere Aussetzungspraxis besteht zwar im Berufungsrechtszug, wenn - wie hier - die Beklagte in erster Instanz verurteilt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf Mitt. 1997, 257 - Steinknacker; ebenso: OLG Karlsruhe, Urteil v 11.2.2015 - 6 U 160/13).

    Daher kann in Anbetracht dieser Interessenlage der Verletzungsprozess eher ausgesetzt werden, wobei es auch hier nicht ausreicht, dass die Vernichtung des Klagepatents nur möglich ist, sondern sie muss wahrscheinlich sein (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; OLG Karlsruhe, Urteil v 11.2.2015 - 6 U 160/13).

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