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   OLG Karlsruhe, 11.04.2007 - 6 U 141/05   

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https://dejure.org/2007,3866
OLG Karlsruhe, 11.04.2007 - 6 U 141/05 (https://dejure.org/2007,3866)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2007 - 6 U 141/05 (https://dejure.org/2007,3866)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2007 - 6 U 141/05 (https://dejure.org/2007,3866)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Abwehranspruch des Grundeigentümers gegen Wasser vom Nachbargrundstück bei Geländegefälle

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eindringes Wasser vom Nachbargrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Sorgfaltspflichten eines Grundstücksnachbarn bei Bewässerung seiner im Grenzbereich gelegenen Hecke; Durchfeuchtung von Wänden der im Eigentum des Nachbarn stehenden Voliere im Bereich der vertikalen Rückwand und des Übergangs zum Boden der Voliere; Einstufung ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eindringen von Wasser als abwehrfähige Immission gem. § 1004 BGB

  • Judicialis

    NRG Baden-Württemberg § 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • ra.de
  • rabüro.de

    Zum Abwehranspruch des Grundeigentümers gegen Wasser vom Nachbargrundstück bei Geländegefälle

  • gaius.legal

    Eindringes Wasser vom Nachbargrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NRG Baden-Württemberg § 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Abwehranspruch des Eigentümers gegen Wasser vom Nachbargrundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarhaftung wegen eindringenden Wassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann sich ein Nachbar gegen Wasser vom Nachbargrundstück zur Wehr setzen? (IMR 2007, 1114)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1290
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 27.11.1974 - 1 U 557/73
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2007 - 6 U 141/05
    Eine Haftung kommt insbesondere in Betracht, wenn aufgrund baulicher Veränderungen auf dem Nachbargrundstück mehr Wasser auf das Grundstück des Beeinträchtigten gelangt als es ohne die Veränderung der Fall wäre (OLG Koblenz MDR 1975, 403).

    Insoweit handelt es sich um die Wirkung von Naturkräften, für die niemand als Störer haftet (OLG Koblenz MDR 1975, 403; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1115; OLG Köln VersR 2003, 911).

  • OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 87/02

    Nachbarrecht - Ablauf von Niederschlagswasser

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2007 - 6 U 141/05
    Insoweit handelt es sich um die Wirkung von Naturkräften, für die niemand als Störer haftet (OLG Koblenz MDR 1975, 403; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1115; OLG Köln VersR 2003, 911).
  • BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2007 - 6 U 141/05
    Der Kläger ist nicht unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens an der Geltendmachung eines Abwehranspruchs gegen die vom Beklagten zu verantwortenden Immissionen gehindert (vgl. BGH WM 1964, 1102 sowie - zum Beseitigungsanspruch - NJW 1997, 2234).
  • BGH, 25.10.1996 - V ZR 158/95

    Abrechnung des zur Wiederherstellung erforderlichen Betrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2007 - 6 U 141/05
    Die gegen die Abweisung des Klageantrags Ziff. 3 gerichtete Berufung ist schon deshalb unbegründet, weil ein Vorschussanspruch, wie er mit dem Antrag geltend gemacht wird, dem Deliktsrecht fremd ist (BGH NJW 1997, 520).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2007 - 6 U 141/05
    Der Kläger ist nicht unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens an der Geltendmachung eines Abwehranspruchs gegen die vom Beklagten zu verantwortenden Immissionen gehindert (vgl. BGH WM 1964, 1102 sowie - zum Beseitigungsanspruch - NJW 1997, 2234).
  • BGH, 18.04.1991 - III ZR 1/90

    Abfließen von Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2007 - 6 U 141/05
    Hierfür reicht eine normale Nutzung als Wohn- und Gartengrundstück nicht aus (BGH NJW 1991, 2770).
  • BGH, 22.09.2000 - V ZR 443/99

    Beseitigungsanspruch gegen Eigentümer des Nachbargrundstücks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2007 - 6 U 141/05
    Darauf, ob er den Zustand selbst herbeigeführt hat und ob er den störenden Zustand kannte, kommt es nicht an (BGH NJW-RR 2001, 232).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1991 - 9 U 259/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2007 - 6 U 141/05
    Insoweit handelt es sich um die Wirkung von Naturkräften, für die niemand als Störer haftet (OLG Koblenz MDR 1975, 403; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1115; OLG Köln VersR 2003, 911).
  • LG Ellwangen/Jagst, 28.02.2024 - 1 S 78/23

    Zur Abwehr von Niederschlagswasser vom Nachbargrundstück

    Diese Auslegung soll gewährleisten, dass jeder Eigentümer, der durch bauliche Maßnahmen in die natürliche Abfluss- und Versickerungsmöglichkeit eingreift, für eine ordnungsgemäße Abflussmöglichkeit zu sorgen hat, die den Nachbarn nicht mehr als der natürliche Abfluss des Wassers belästigt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2007 - 6 U 141/05, NJOZ 2007, 3416, 3418 unter Verweis auf die unveröffentlichten Urteile vom 27.03.1990 - 6 U 246/89 und vom 27.10.1999 - 6 U 56/98).
  • LG Darmstadt, 04.03.2021 - 19 O 10/14
    In dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.04.2007 - 6 U 141/05 geht es einerseits (anders als im vorliegenden Fall) um die aktive Bewässerung einer Bepflanzung im Grenzgebiet zwischen den beiden Grundstücken, nicht also um wild abfließendes Wasser.
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