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   OLG Karlsruhe, 11.05.2022 - 9 W 24/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14181
OLG Karlsruhe, 11.05.2022 - 9 W 24/22 (https://dejure.org/2022,14181)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.05.2022 - 9 W 24/22 (https://dejure.org/2022,14181)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - 9 W 24/22 (https://dejure.org/2022,14181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 139 Abs. 1 S. 3
    Schwerwiegende Verfahrensverstöße eines Richters; Zweimaliger Verstoß gegen eine Wartepflicht; Zweifaches Übersehen von Befangenheitsanträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweimaliger Verstoß gegen Wartepflicht macht Richter befangen!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Richter müssen Anwaltsschriftsätze vollständig lesen

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Besorgnis der Befangenheit: Richter liest nur das Inhaltsverzeichnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1001
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2022 - 9 W 24/22
    Die Verfügungen vom 22.11.2021 und vom 03.12.2021 beruhten daher nicht auf einer zwar unzutreffenden, aber vertretbaren, Rechtsauffassung des Richters (vgl. zu einem solchen Verfahrensverstoß von geringerem Gewicht BGH, Beschluss vom 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 1 W 9/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2022 - 9 W 24/22
    Es bestehen jedoch gewisse Zweifel, ob dieses Versehen aus der maßgeblichen Perspektive der Beklagten offenkundig war (vgl. zu einem offenkundigen Versehen bei einem Verstoß gegen § 47 Abs. 1 ZPO beispielsweise OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091), oder ob aus der Perspektive der Beklagten mit der Möglichkeit zu rechnen war, dass der abgelehnte Richter seine Wartepflicht nicht ernst nahm.
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