Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 U 157/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht: Übertragung der Streupflicht durch Satzung bei einem Straßenanlieger ohne Zugang zur Straße
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verletzung der Räumpflicht und Streupflicht; Wirksamkeit der Übertragung der Räumpflicht und Streupflicht auf einen Tankstellenpächter bei fehlender tatsächlicher Zugangsmöglichkeit vom Tankstellengrundstück zur ...
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; StrG Baden-Württemberg § 15 Abs. 1; ; StrG Baden-Württemberg § 41 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Haftung des Grundstückseigentümers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichem Gehweg - Voraussetzungen für wirksame Übertragung der Räum- und Streupflicht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Übertragung der Streupflicht auf den Eigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Straßenangrenzung reicht nicht immer für Winterdienstpflicht
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 19.05.2006 - 10 O 787/05
- OLG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 U 157/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 78.84
Straßengesetz - Anlieger - Zugangsmöglichkeit - Streupflicht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 U 157/06
Abgesehen von dem hohen Regelungsaufwand, den eine Abstufung nach wie immer gewichteten Erschließungsvorteilen erfordern würde, lassen sich die besonderen Probleme der winterlichen Gehwegsicherung durch eine umfassende Abwälzung auf die Grundstückseigentümer und -besitzer zweckmäßig und sachgerecht und damit auch wirksam lösen (vgl. BVerwG, NJW 1988, 2121, 2122).Dieser qualitative Unterschied muss beachtet werden und führt dazu, dass im Wege einer verfassungskonformen Auslegung der Streupflichtsatzung der Streithelferin und der Ermächtigungsgrundlagen, auf die sich diese Satzung stützt, die Satzungsbestimmung einschränkend dahingehend interpretiert werden muss, dass das Angrenzen eines Grundstücks an eine Straße dann zur Abwälzung der Räum- und Streupflicht nicht ausreicht, wenn ein Zugang von diesem Grundstück zur Straße aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgeschlossen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht NJW 1988, 2121, 2122; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 14.11.2006 - 5 S 2619/05 - Rn. 25 bis 27;… Urteil vom 11.11.1993, a.a.O., Rn. 21 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 5 S 2606/92
Heranziehung eines Grundstückseigentümers zum Winterdienst, wenn die Straße vom …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 U 157/06
Deshalb ist die Streupflichtsatzung der Streithelferin der Klägerin nicht schon deshalb zu beanstanden, weil sie Abwälzungen der Räum- und Streupflicht nach Inhalt und Umfang nicht von einer Bewertung der tatsächlichen Vorteile durch die angrenzende Straße abhängig gemacht hat (vgl. auch Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 11.11.1993 - 5 S 2606/92 - , Rn. 18, 19 = BWGZ 1994, 619).Dieser qualitative Unterschied muss beachtet werden und führt dazu, dass im Wege einer verfassungskonformen Auslegung der Streupflichtsatzung der Streithelferin und der Ermächtigungsgrundlagen, auf die sich diese Satzung stützt, die Satzungsbestimmung einschränkend dahingehend interpretiert werden muss, dass das Angrenzen eines Grundstücks an eine Straße dann zur Abwälzung der Räum- und Streupflicht nicht ausreicht, wenn ein Zugang von diesem Grundstück zur Straße aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgeschlossen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht NJW 1988, 2121, 2122; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 14.11.2006 - 5 S 2619/05 - Rn. 25 bis 27; Urteil vom 11.11.1993, a.a.O., Rn. 21 ff.).
- BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93
Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 U 157/06
Dies wird aus dem Gesamtzusammenhang von Berufungsschrift und Berufungsbegründung hinreichend deutlich (vgl. BGH NJW 1994, 1537), insbesondere nachdem die Streithelferin bereits im ersten Rechtszug mit Schriftsatz vom 13.12.2005 (I 125 f.) dem Rechtsstreit auf Seiten der Klägerin beigetreten ist. - VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 2619/05
Fall einer unzulässigen Übertragung der Räum- und Streupflicht auf Anlieger ohne …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 U 157/06
Dieser qualitative Unterschied muss beachtet werden und führt dazu, dass im Wege einer verfassungskonformen Auslegung der Streupflichtsatzung der Streithelferin und der Ermächtigungsgrundlagen, auf die sich diese Satzung stützt, die Satzungsbestimmung einschränkend dahingehend interpretiert werden muss, dass das Angrenzen eines Grundstücks an eine Straße dann zur Abwälzung der Räum- und Streupflicht nicht ausreicht, wenn ein Zugang von diesem Grundstück zur Straße aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgeschlossen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht NJW 1988, 2121, 2122; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2006 - 5 S 2619/05 - Rn. 25 bis 27;… Urteil vom 11.11.1993, a.a.O., Rn. 21 ff.).