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   OLG Karlsruhe, 11.09.2017 - 2 Ws 242/17   

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https://dejure.org/2017,34667
OLG Karlsruhe, 11.09.2017 - 2 Ws 242/17 (https://dejure.org/2017,34667)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.09.2017 - 2 Ws 242/17 (https://dejure.org/2017,34667)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. September 2017 - 2 Ws 242/17 (https://dejure.org/2017,34667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 115 Abs 3 StVollzG, § 119 Abs 2 StVollzG
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Behandlungsmaßnahme; Genehmigung der Zwangsmedikation sowie einer Alternativmedikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2017 - 2 Ws 36/17

    Maßregelvollzug: Rechtsschutz gegen eine gerichtlich angeordnete Zwangsbehandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.09.2017 - 2 Ws 242/17
    Mit Verfügung vom 09.08.2017 wurde der Verfahrenspfleger auf die Erledigung des Aufhebungsantrags nach Verstreichen der im angefochtenen Beschluss festgesetzten Höchstfrist für die genehmigte Behandlung sowie auf den Senatsbeschluss vom 16.02.2017 (2 Ws 36/17 = NStZ-RR 2017, 125) hingewiesen, in dem der Senat die Umstellung auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag für zulässig erachtet hat, und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Zwar hat der Senat es unter Anknüpfung an verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, durch die entgegenstehende ältere obergerichtliche Rechtsprechung (Nachweise bei BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.12.2009 - 2 BvR 244/08, juris) überholt ist, bereits in seinem Beschluss vom 16.02.2017 (a.a.O.) in der vorliegenden Konstellation für zulässig erachtet, dass der Beschwerdeführer die Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme begehren kann, weil im Hinblick auf die in § 20 Abs. 5 Satz 4 PsychKHG, 329 Abs. 1 Satz 2 FamFG einerseits und andererseits in §§ 54 Abs. 2 PsychKHG, …

  • OLG Stuttgart, 21.10.2013 - 4a Ws 211/13

    Maßregelvollzug: Anforderungen an einen die Zwangsmedikation eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.09.2017 - 2 Ws 242/17
    a) Soweit der Antragsgegner eine Beanstandung darauf stützt, dass der das Gutachten gemäß §§ 20 Abs. 5 Satz 4 PsychKHG, 321 Abs. 1 FamFG erstattende Sachverständige in der Vergangenheit mit der Behandlung des Antragsgegners befasst gewesen sei, kann letztlich dahinstehen, ob es dazu einer Verfahrensrüge bedarf (bejahend OLG Karlsruhe - Senat - Die Justiz 2016, 58 gegen OLG Stuttgart Die Justiz 2014, 35) und der Vortrag des Beschwerdeführers den daran zu stellenden Anforderungen genügt.
  • BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 244/08

    Mangels Rechtswegerschöpfung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.09.2017 - 2 Ws 242/17
    Zwar hat der Senat es unter Anknüpfung an verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, durch die entgegenstehende ältere obergerichtliche Rechtsprechung (Nachweise bei BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.12.2009 - 2 BvR 244/08, juris) überholt ist, bereits in seinem Beschluss vom 16.02.2017 (a.a.O.) in der vorliegenden Konstellation für zulässig erachtet, dass der Beschwerdeführer die Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme begehren kann, weil im Hinblick auf die in § 20 Abs. 5 Satz 4 PsychKHG, 329 Abs. 1 Satz 2 FamFG einerseits und andererseits in §§ 54 Abs. 2 PsychKHG, …
  • OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18

    Rechtsbeschwerde von Strafgefangenen- Antrags auf Anordnung einer

    Zur Klärung dieser Frage ist eine mündliche Anhörung, wie sie offenbar von den Strafvollstreckungskammern in den Verfahren, die den veröffentlichten Entscheidungen zur Zwangsbehandlung zugrunde liegen, auch regelmäßig durchgeführt wird (vgl. etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, juris Rn. 2; Justiz 2016, 58 juris Rn. 10; Beschluss vom 11.09.2017 - 2 Ws 242/17, juris Rn. 11; OLG Stuttgart Justiz 2014, 179 juris Rn. 8; Thüringer OLG, NStZ 2016, 247 juris Rn. 2) grundsätzlich unabdingbar (vgl. hierzu auch Greiner, Recht & Psychiatrie 2017, 10, 11 f.).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2018 - 2 Ws 79/18

    Zwangsbehandlung bei einstweiliger Unterbringung: Notwendigkeit erneuter

    Diese Feststellung kann nach dem Regelungskonzept des § 20 PsychKHG aber nicht den behandelnden Ärzten überlassen werden, sondern muss in dem dazu vorgeschriebenen Zustimmungsverfahren von der Strafvollstreckungskammer auf der Grundlage der ärztlichen Beurteilungen selbst getroffen werden (Senat, Beschluss vom 11.09.2017 - 2 Ws 242/17, juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 2 Ws 344/18

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Bestellung eines externen Sachverständigen

    Der Übergang vom Anfechtungs- zum Fortsetzungsfeststellungsantrag ist bei gegen die Genehmigung einer Zwangsbehandlung gerichteten Anträgen zulässig, weil sonst der gesetzlich vorgesehene Instanzenzug leerliefe (OLG Karlsruhe - Senat - NStZ-RR 2017, 125; Beschluss vom 11.09.2017 - 2 Ws 242/17).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2018 - 2 Ws 102/18

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Anfechtbarkeit der durch einstweilige

    Danach ist die Entscheidung über die gerichtliche Zustimmung zwar grundsätzlich mit der Rechtsbeschwerde gemäß § 116 StVollzG anfechtbar (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 08.07.2015 - 2 Ws 239/15 = FamRZ 2015, 2008, vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 = Die Justiz 2017, 217, vom 16.02.2017 - 2 Ws 36/17 = NStZ-RR 2017, 125 und vom 11.09.2017 - 2 Ws 242/17, juris; OLG Stuttgart Die Justiz 2014, 33 - zur Vorgängervorschrift des § 8 UBG).
  • KG, 30.06.2021 - 5 Ws 66/21

    Anforderungen an die Zwangsbehandlung nach § 57 PsychKG BE und deren gerichtliche

    Die Regelung in § 138 Abs. 3 StVollzG, die für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt eine entsprechende Geltung der §§ 109 bis 121 StVollzG vorsieht, ist danach für Fälle wie den vorliegenden entbehrlich (vgl. BT-Drs. 17/9874 S. 27; Arloth/Krä, a. a. O., § 109 StVollzG Rdnr. 1 und § 138 StVollzG Rdnr. 5; offenbar der früheren Rechtslage weiter folgend Thüringer OLG, Beschlüsse vom 19. Juni 2019 - 1 Ws 114/19 und 1 Ws 115/19 -, juris Rdnr. 8, und 11. Februar 2015 - 1 Ws 40/15 -, juris Rdnrn. 6, 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 Ws 767/18 Vollz -, juris Rdnr. 6; OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 11. September 2017 - 2 Ws 242/17 -, juris Rdnr. 5, und 16. Februar 2017 - 2 Ws 36/17 -, juris Rdnr. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 Ws 51/16 [StVollzG] -, juris Rdnr. 7; ohne ausdrückliche Nennung des § 138 Abs. 3 StVollzG OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 13. Mai 2014 - 4 Ws 63/14 -, juris Rdnr. 1, und 21. Oktober 2013 - 4a Ws 211/13 [V] -, juris Rdnr. 6, deren Verweis auf den Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 4a Ws 207/13 [V] -, juris Rdnrn. 6, 11, 12 a. E., aber auf die Anwendung dieser Vorschrift schließen lässt).
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