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   OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9416
OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02 (https://dejure.org/2002,9416)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2002 - 3 Ws 229/02 (https://dejure.org/2002,9416)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 3 Ws 229/02 (https://dejure.org/2002,9416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Verteidigers im Wiederaufnahmeverfahren bei sofortiger Beschwerde mit ausländerrechtlichen Fragestellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mosbach - 1 Qs 53/02
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 116
  • StV 2003, 237
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 07.12.1981 - 8 WF 75/81

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02
    Der in der fehlenden funktionellen Zuständigkeit liegende Verfahrensmangel wird in der Beschwerdeinstanz ausgeglichen, da das Beschwerdeverfahren die uneingeschränkte Überprüfung der Erstentscheidung sowohl in tatsächlicher, als auch in rechtlicher Hinsicht ermöglicht und der Senat als Beschwerdegericht auch für die Entscheidung über einen Beschluss der Strafkammer gleichermaßen zuständig wäre (Senat B. v. 03.12.2002 - 3 Ws 292/02 - m. w. N.; OLG Karlsruhe Die Justiz 1982, 138; vgl. auch BGHSt 38, 312 ).
  • KG, 21.08.1991 - 4 Ws 129/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02
    Da die Bestellung eines Verteidigers noch nach Einleitung des Wiederaufnahmeverfahrens etwa zur Teilnahme an der Beweisaufnahme nach § 369 StPO und zur Abgabe der Erklärung nach § 369 Abs. 4 StPO erfolgen kann (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 364 a Rdnr. 3; Gössel in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 364 a Rdnr. 4) und das zu einer abschließenden Entscheidung über Zulässigkeit oder Begründetheit des Wiederaufnahmebegehrens führende Beschwerdeverfahren nach § 372 StPO als Teil des Wiederaufnahmeverfahrens anzusehen ist, findet die Vorschrift des § 364 a StPO auch auf die Verteidigerbestellung im Verfahren der sofortigen Beschwerde Anwendung (ebenso allerdings ohne Begründung: KG NStZ 1991, 593 ).
  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02
    Der in der fehlenden funktionellen Zuständigkeit liegende Verfahrensmangel wird in der Beschwerdeinstanz ausgeglichen, da das Beschwerdeverfahren die uneingeschränkte Überprüfung der Erstentscheidung sowohl in tatsächlicher, als auch in rechtlicher Hinsicht ermöglicht und der Senat als Beschwerdegericht auch für die Entscheidung über einen Beschluss der Strafkammer gleichermaßen zuständig wäre (Senat B. v. 03.12.2002 - 3 Ws 292/02 - m. w. N.; OLG Karlsruhe Die Justiz 1982, 138; vgl. auch BGHSt 38, 312 ).
  • BGH, 18.12.1975 - 4 BJs 129/72

    Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens - Rechtsmittel bei Ablehnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02
    § 372 Satz 1 StPO gilt insoweit nicht (BGH NJW 1976, 431).
  • OLG Celle, 04.09.2019 - 2 Ws 253/19

    Anwendbarkeit des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG auf alle Verfahrensverbindungen

    Denn der Verfahrensmangel kann im Beschwerdeverfahren in dem Sinne ausgeglichen werden, dass der Senat an die Stelle der an sich zur Entscheidung berufenen Strafkammer tritt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2000 - 3 Ws 395/00; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2002 - 3 Ws 229/02; so auch Gerold/Schmidt/Burhoff, a.a.O. § 48 Rn. 211).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07

    Erstreckung; Ablehnung; Rechtsmittel

    Denn der Verfahrensmangel kann im Beschwerdeverfahren in dem Sinne ausgeglichen werden, dass der Senat an die Stelle der an sich zur Entscheidung berufenen Strafkammer tritt (vgl. Senat in NStZ-RR 2001, 111; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 116).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/03

    Pflichtverteidigung: Erstrecken der Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung

    Der Gegenansicht des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 3 Ws 229/02) und des KG (NStZ 1991, 593) kann sich der Senat nicht anschliessen.
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