Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 823 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Geldentschädigung [Schmerzensgeldanspruch] wegen schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Geldentschädigung bei Persönlichkeitsverletzung als letzter deliktischer Schutz; Gegendarstellung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 410
- ZUM 2003, 504
- afp 2003, 440
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
Dieser Subsidiarität auf der Rechtsfolgenseite entspricht auf der Tatbestandseite das Erfordernis einer schweren Beeinträchtigung der Persönlichkeit (BGH NJW 1979, 1041 - Exdirektor; NJW 1985, 1645 - Nacktfoto; BGHZ 132, 13 - Lohnkiller).Ob eine solche schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, hier also von dem Ausmaß und der Intensität der Ausstrahlung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten sowie dem Anlass und dem Beweggrund des Handelnden und von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13, 27 - Lohnkiller; 128, 1, 12 - Caroline v. Monaco I; BGH NJW-RR 1988, 733 - Intimbericht; BGH NJW 1985, 1617, 1619 - Nacktfoto).
- BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
Ob eine solche schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, hier also von dem Ausmaß und der Intensität der Ausstrahlung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten sowie dem Anlass und dem Beweggrund des Handelnden und von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13, 27 - Lohnkiller; 128, 1, 12 - Caroline v. Monaco I; BGH NJW-RR 1988, 733 - Intimbericht; BGH NJW 1985, 1617, 1619 - Nacktfoto).Dabei ist der besonderen Funktion der Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung Rechnung zu tragen, die sowohl in einer Genugtuung des Verletzten für den erlittenen widerrechtlichen Eingriff besteht, als auch, und zwar in erster Linie, ihre sachliche Berechtigung in dem Gedanken findet, dass das Persönlichkeitsrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen anderenfalls ohne ausreichenden Schutz bliebe (BGH NJW 1985, 1617, 1619 - Nacktfoto m.w.N.).
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
Ob eine solche schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, hier also von dem Ausmaß und der Intensität der Ausstrahlung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten sowie dem Anlass und dem Beweggrund des Handelnden und von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13, 27 - Lohnkiller; 128, 1, 12 - Caroline v. Monaco I; BGH NJW-RR 1988, 733 - Intimbericht; BGH NJW 1985, 1617, 1619 - Nacktfoto).
- BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77
Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
Dieser Subsidiarität auf der Rechtsfolgenseite entspricht auf der Tatbestandseite das Erfordernis einer schweren Beeinträchtigung der Persönlichkeit (BGH NJW 1979, 1041 - Exdirektor; NJW 1985, 1645 - Nacktfoto; BGHZ 132, 13 - Lohnkiller). - BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die Befugnis, im Rahmen seiner Selbstdefinition autonom darüber zu bestimmen, ob das vom Rechtsträger gesprochene Wort über den Kreis der Gesprächsteilnehmer hinaus der Öffentlichkeit verfügbar und zugänglich gemacht werden soll (BVerfGE 54, 148, 155 - Eppler; BVerfG NJW 1992, 815). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die Befugnis, im Rahmen seiner Selbstdefinition autonom darüber zu bestimmen, ob das vom Rechtsträger gesprochene Wort über den Kreis der Gesprächsteilnehmer hinaus der Öffentlichkeit verfügbar und zugänglich gemacht werden soll (BVerfGE 54, 148, 155 - Eppler; BVerfG NJW 1992, 815). - BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87
Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
Ob eine solche schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, hier also von dem Ausmaß und der Intensität der Ausstrahlung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten sowie dem Anlass und dem Beweggrund des Handelnden und von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 132, 13, 27 - Lohnkiller; 128, 1, 12 - Caroline v. Monaco I; BGH NJW-RR 1988, 733 - Intimbericht; BGH NJW 1985, 1617, 1619 - Nacktfoto).
- OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04
Amtshaftung: Geldentschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Unterbringung eines …
Da in jedem Fall einer entschädigungspflichtigen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Gesamtwürdigung aller Umstände zu erfolgen hat (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 410, 411), verbietet sich im konkreten Fall jede schematische Festlegung oder Aufspaltung in zeitliche Abschnitte. - KG, 08.05.2007 - 9 U 39/07
Einstweilige Verfügung: Abstellen auf eine einzelfallbezogene Abwägung nach Treu …
Wenn eine Beschlussverfügung durch Urteil im Widerspruchsverfahren wesentlich geändert wird, muss der Gläubiger durch Vollziehung dieses Urteils deutlich machen, dass er von dem modifizierten Titel Gebrauch machen will (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1053, 1055; OLG Hamm Rpfleger 1995, 21; OLGR Karlsruhe NJW-RR 2003, 410;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 929 Rn. 17 mit weiteren Nachweisen). - LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07 Bei einer entschädigungspflichtigen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts muss eine Gesamtwürdigung der Umstände erfolgen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 410, 411), da erst durch eine solche eine adäquate Gewichtung des dem Kläger widerfahrenen Unrechts möglich wird.