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   OLG Karlsruhe, 12.03.2015 - 2 UF 143/13   

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https://dejure.org/2015,12341
OLG Karlsruhe, 12.03.2015 - 2 UF 143/13 (https://dejure.org/2015,12341)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.03.2015 - 2 UF 143/13 (https://dejure.org/2015,12341)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. März 2015 - 2 UF 143/13 (https://dejure.org/2015,12341)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1478
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2015 - 2 UF 143/13
    Aus den Vorschriften über die Insolvenzmasse .(§§ 35 ff., § 40 InsO ) und dem Vollstreckungsverbot der §§ 89 Abs. 1 und Abs. 2, 294 Abs. 1 InsO folgt, dass dem Schuldner während der Dauer des Insolvenzverfahrens und der Laufzeit der Wohlverhaltensperiode der nach § 850c ZPO pfändungsfreie Teil seines Einkommens "schuldenfrei" verbleibt (vgl. BGH, FamRZ 2005, 608, 609).
  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 24/05

    Außerbetrachtlassung des Einkommens des Ehegatten und der Kinder des Schuldners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2015 - 2 UF 143/13
    Der dem Schuldner gebührende Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1 ZPO kann als Maßstab dienen, ohne jedoch einen Mindestbetrag darzustellen, welcher dem Unterhaltsberechtigten zwingend verbleiben muss, wenn eine Bestimmung nach § 850c Abs. 4 ZPO getroffen wird (vgl. BGH, FamRZ 2010, 123 und FamRZ 2006, 203 ; FamRZ 2005, 438 ).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2005 - 2 UF 41/05

    Unterhaltsrecht: Berücksichtigungsfähigkeit von nach der Scheidung eintretenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2015 - 2 UF 143/13
    Die Verbraucherinsolvenz und die Regularien der Restschuldbefreiung (vgl. §§ 287 Abs. 2, 294 Abs. 1 InsO ) sind unterhaltsrechtlich bedarfsprägend (Senat, FamRZ 2006, 953 ff.).
  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 142/04

    Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2015 - 2 UF 143/13
    Der dem Schuldner gebührende Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1 ZPO kann als Maßstab dienen, ohne jedoch einen Mindestbetrag darzustellen, welcher dem Unterhaltsberechtigten zwingend verbleiben muss, wenn eine Bestimmung nach § 850c Abs. 4 ZPO getroffen wird (vgl. BGH, FamRZ 2010, 123 und FamRZ 2006, 203 ; FamRZ 2005, 438 ).
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZB 101/09

    Berücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person mit eigenen Einkünften bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2015 - 2 UF 143/13
    Der dem Schuldner gebührende Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1 ZPO kann als Maßstab dienen, ohne jedoch einen Mindestbetrag darzustellen, welcher dem Unterhaltsberechtigten zwingend verbleiben muss, wenn eine Bestimmung nach § 850c Abs. 4 ZPO getroffen wird (vgl. BGH, FamRZ 2010, 123 und FamRZ 2006, 203 ; FamRZ 2005, 438 ).
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