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   OLG Karlsruhe, 12.04.2013 - 1 Ws 61/13   

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https://dejure.org/2013,44085
OLG Karlsruhe, 12.04.2013 - 1 Ws 61/13 (https://dejure.org/2013,44085)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.04.2013 - 1 Ws 61/13 (https://dejure.org/2013,44085)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. April 2013 - 1 Ws 61/13 (https://dejure.org/2013,44085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale Rechtshilfe, Europäischer Haftbefehl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen eines Vollstreckungshindernisses bei nur teilweise bewilligter Auslieferung i.R. der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 72 IRG, § 85 IRG, § 67c StGB
    Strafvollstreckung nach Rücküberstellung eines nach Rumänien geflohenen Verurteilten: Innerstaatliches Vollstreckungshindernis bei eingeschränkter Bewilligung eines deutschen Auslieferungsersuchens durch den ersuchten Staat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 72; IRG § 85
    Vollstreckungshindernis bei nur teilweise bewilligter Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 118
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.2003 - 3 StR 221/03

    Auslieferung (Spezialitätsgrundsatz; Einstellung des Verfahrens; Konsens des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.04.2013 - 1 Ws 61/13
    Ob eine solche Beschränkung vorliegt und welchen Umfang diese hat, ist dabei durch Auslegung des Wortlauts der Auslieferungsbewilligung zu ermitteln (BGH StraFo 2004, 144).
  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11

    Rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe; Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.04.2013 - 1 Ws 61/13
    Hieraus ergibt sich ein Vollstreckungshindernis (BGH NStZ 2012, 100), wobei es nicht darauf ankommt, ob Rumänien an sich eine solche Bewilligung schon aufgrund des Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Coburg vom 04.04.2007 hätte erteilen müssen oder aufgrund eines ggf. zu stellende Nachtragsersuchens der Bundesrepublik Deutschland nunmehr erteilen müsste (Schomburg/Lagodny/ Gleß/Hackner, a.a.O, § 72 IRG Rdn. 3).
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