Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.05.2006 - 1 W 18/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6751
OLG Karlsruhe, 12.05.2006 - 1 W 18/06 (https://dejure.org/2006,6751)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.05.2006 - 1 W 18/06 (https://dejure.org/2006,6751)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - 1 W 18/06 (https://dejure.org/2006,6751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtswegeröffnung: Ermittlung der Bezüge eines Ein-Firmen-Vertreters im Hinblick auf die Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten oder die Begründung der Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Bezüge eines Ein-Firmen-Vertreters im Hinblick auf die Verdienstgrenze gemäß § 5 Abs. 3 S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Erhöhung der Bezüge des Ein-Firmen-Vertreters durch Ersatzleistungen des Unternehmers; Rückzahlung vorgeschossener ...

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; GVG § 13; ; GVG § 17 a Abs. 4 S. 3; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a; ; ArbGG § 5 Abs. 3 S. 1; ; HGB § 84; ; HGB § 92a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3; GVG § 13; GVG § 17 a Abs. 4 S. 3; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ArbGG § 5 Abs. 3 S. 1; HGB § 84
    Berechnung der Bezüge eines Einfirmenvertreters im Sinne der Verdienstgrenze des § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Bezüge eines Ein-Firmen-Vertreters im Hinblick auf die Verdienstgrenze aus § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG - Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - MLP 13 -, Zuständigkeit der ArbG, Ermittlung der Verdienstgrenze

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 18 W 25/05

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Arbeitsgerichtsbarkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2006 - 1 W 18/06
    Zwar soll durch § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG der sozial schwächere Handelsvertreter einem Arbeitnehmer gleichgestellt werden, weil er besonders schutzbedürftig ist (OLG Hamm v. 04.07.2005, 18 W 25/05).

    bbb) Auch aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 04.07.2005 (18 W 25/05) folgt nicht, dass im vorliegenden Fall nur die tatsächlichen Zahlungen (und nicht die erwirtschafteten Provisionsansprüche) zur Berechnung des Durchschnittsbezugs maßgeblich wären.

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2005 - 16 W 24/05

    Zusatändigkeit der Arbeitsgerichte bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2006 - 1 W 18/06
    Da die Klägerin den Streitgegenstand bestimmt, ist Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs ihr Sachvortrag (OLGR Düsseldorf 2005, 540 ff. m.w.N.).

    Es kommt aber für die Bemessung des durchschnittlichen Bezugs von Vergütung und Ersatz für Aufwendungen nicht auf die tatsächliche Auszahlung, sondern auf den Vergütungsanspruch an (OLGR Düsseldorf 2005, 540 ff.).

  • OVG Saarland, 16.07.2004 - 1 W 20/04
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2006 - 1 W 18/06
    Dabei kommt es jedoch nicht auf die Bewertung des Sachverhalts durch die Klägerin, sondern darauf an, ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen ist (OLG Karlsruhe B. v. 30.03.2004, 1 W 20/04).

    Dass der Handelsvertreter an Weisungen und Richtlinien des Auftraggebers gebunden ist, berührt seine grundsätzliche Selbstständigkeit noch nicht (OLG Karlsruhe B. v. 30.03.2004, 1 W 20/04).

  • LG Heidelberg, 08.03.2006 - 5 O 258/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2006 - 1 W 18/06
    Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 08. März 2006 - 5 O 258/05 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Celle, 22.11.2004 - 11 W 97/04

    Rechtsweg bei Inanspruchnahme aus einem Handelsvertretervertrag; Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2006 - 1 W 18/06
    Der Beschwerdewert war auf ein Fünftel des Hauptsachewertes festzusetzen (OLGR Celle 2005, 82 f. m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1963 - VII ZR 113/62

    Einfirmenvertreter, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2006 - 1 W 18/06
    ccc) Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass bei der Ermittlung des Durchschnittsbezugs nur endgültig verdiente Provisionen und nicht (unter dem Vorbehalt der Rückforderung stehende) Vorschusszahlungen herangezogen werden können (BGH NJW 1964, 497 ff.).
  • OLG Dresden, 30.01.2007 - 14 W 1274/06
    Die Frage, ob eine selbständige Tätigkeit i.S.d. § 84 HGB vorliegt, ist anhand eines Gesamtbildes von Vertragsgestaltung einerseits und Vertragshandhabung andererseits zu bestimmen ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.05.2006 - 1 W 18/06 ).

    Rechtlich unerheblich ist, was er in diesem Zeitraum tatsächlich erhalten hat (OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.05.2006 - 1 W 18/06; OLGR Karlsruhe 2006, 803).

    Auch der von § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG verfolgte Schutzzweck rechtfertigt es nicht, lediglich erfolgten Zahlungen (und nicht einer Aufrechnung) Erfüllungswirkung beizumessen ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.05.2006 - 1 W 18/06 ).

    Die Schutzbedürftigkeit hängt nicht davon ab, ob dem Handelsvertreter gerade im 6-Monats-Zeitraum über 1 000, 00 EUR monatlich zufließen ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.05.2006 - 1 W 18/06 ).

  • BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 51/06

    Monatliche Durchschnittsvergütung des Handelsvertreters

    Das Beschwerdegericht (OLG Karlsruhe, OLG-Report 2007, 179) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit das für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Bedeutung ist, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 28.06.2011 - VIII ZB 91/10

    Rechtswegabgrenzung für eine Provisionsrückzahlungsklage gegen einen

    Dies war in den betreffenden Verfahren von den Oberlandesgerichten Karlsruhe, Düsseldorf und Stuttgart bejaht und von der Klägerin auch nicht in Zweifel gezogen worden (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 179, 180).
  • OLG Dresden, 03.01.2007 - 14 W 1161/06
    Die Beteiligten dürfen es deswegen nicht in der Hand haben, durch tatsächliche oder rechtliche Handlungen oder Erklärungen auf die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG und damit den Rechtsweg einzuwirken, weil hierin die unzulässige "Abwahl" eines ohne solche Eingriffe zuständigen Richters liegen würde (OLGR Karlsruhe 2006, 803; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.05.2006, Az.: 1 W 18/06, zitiert nach Juris).

    Aus diesem Grund sind Maßnahmen der Parteien, die auf den tatsächlichen Geldfluss einwirken (wie etwa schlichte Nichtzahlung), unbeachtlich (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.05.2006, a.a.O.).

    Eine Aufrechnung mit Rückforderungsansprüchen aufgrund früher geleisteter Zahlung ändert hieran nichts (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.05.2006, a.a.O.).

  • OLG Köln, 15.05.2007 - 19 W 21/07

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus Handelvertreterverhältnis - Maßgeblichkeit des

    Für die Bestimmung der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte kommt es nach der vom Senat in ständiger Rechtsprechung (z.B. Beschluss vom 23.12.2005 - 19 W 54/05; Beschluss vom 12.7.2006 - 19 W 29/06) geteilten herrschenden Ansicht auf alle unbedingt entstandenen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an (vgl. BGH, Urteil vom 9.12.1963 - VII ZR 113/62, in: NJW 1964, 497, 498), nicht aber auf die tatsächlich erfolgten Zahlungen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.12.2004 - 17 W 74/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.6.2005 - 16 W 24/05, in: OLGR 2005, 540 ff.; Beschluss vom 11.4.2000 - 16 W 15/00, in: OLGR 2000, 254; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.5.2006 - 7 W 29/06, in: OLGR 2006, 803 f.; Beschluss vom 12.5.2006 - 1 W 18/06, in: VersR 2007, 207 ff.; Röhricht/von Westphalen/Küstner, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage 2001, § 92 a HGB Rn 6; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 32. Auflage 2006, § 84 HGB Rn 46 m.w.N.; Ebenroth/Boujong/Joost, Handelsgesetzbuch, 1. Auflage 2001, § 92 a HGB Rn 6 m.w.N.).

    Allenfalls Ausgaben, zu denen der Handelsvertreter aufgrund des Handelsvertretervertrags selbst verpflichtet ist, können verdienstmindernd berücksichtigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.5.2006 - 1 W 18/06, in: VersR 2007, 207 ff.).

  • OLG Oldenburg, 25.07.2014 - 13 W 9/14

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines

    Aus einer Vertragsklausel, nach der der Handelsvertreter "während der Vertragszeit nur - hauptberuflich - für ... [den Unternehmer] tätig sein" darf, ergibt sich ein Verbot der Tätigkeit für weitere Unternehmer und damit eine Stellung als Einfirmenvertreter im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB (Bestätigung von OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Mai 2006 - 1 W 18/06, juris, Rn. 13; gegen OLG Hamm, Beschluss vom 29. November 2010 - 18 W 61/10, juris, Rn. 36).

    Es handelt sich vielmehr um eine Beschreibung der (hauptberuflichen) Natur der Tätigkeit der Consultants (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Mai 2006 - 1 W 18/06, VersR 2007, 207, zitiert nach juris, Rn. 13; Emde, aaO, § 92a Rn. 9; vgl. auch die Nachweise bei BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - VIII ZB 91/19, NJW-RR 2011, 1255, Rn. 15; aA OLG Hamm, Beschluss vom 29. November 2010 - 18 W 61/10, juris, Rn. 36).

  • OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07

    Maßgeblichkeit unbedingter Provisionsansprüche des Handelsvertreters bei

    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, nachdem die Oberlandesgerichte Hamm (Az. 18 W 25/05), Schleswig (Az. 16 W 53/06) und Frankfurt (4 Senat Az. 4 W 46/05) die Durchschnittsvergütung der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses nur unter Ansatz der tatsächlichen Zahlungen an den Handelvertreter bemessen haben, während die Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 W 18/06), Dresden (Az. 14 W 1161/06), Düsseldorf (I- 16 W 109/06), Frankfurt (23. Senat Az. 23 W 62/06; 17. Senat Az. 17 W 74/04) und Oldenburg (8 W 84/06) allein auf die unbedingt erworbenen Ansprüche abgestellt haben.
  • LAG Hamm, 18.02.2009 - 2 Ta 863/07

    Zulässigkeit des Rechtsweges: Ein Bausparkassenvertreter, der nur mit Genehmigung

    Solange ihm eine derartige Genehmigung nicht erteilt worden ist, ist der Kläger als Einfirmenvertreter i.S.v. § 92 a Abs. 1 HGB anzusehen (BAG vom 15.02.2005, 5 AZB 13/04, NJW 2005, 1146 unter II 2 b aa der Gründe; OLG Karlsruhe vom 21.06.2006, 15 W 16/06, Versicherungsrecht 2007, 207; LAG Hamm vom 18.07.2007, 2 Ta 279/07 sowie OLG Brandenburg vom 17.04.2007, 3 W 8/07, Versicherungsrecht 2008, 1066).
  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 2 Ta 279/07

    Arbeitrechtsweg bei Einfirmenvertreter

    Dies ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nunmehr geklärt (BAG vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04, NJW 2005, 1146 unter II 2 b aa der Gründe; OLG Karlsruhe vom 21.06.2006 - 15 W 16/06, VersR 2007, 207).
  • LG Bielefeld, 13.01.2010 - 5 O 303/10

    Gerichtszuständigkeit bei Streit über die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

    Anders als der Beklagte meint, sind seine Kosten für die IT-Module und die Berufshaftpflichtversicherung nicht in Abzug zu bringen (BGH, Beschluss vom 12.02.2008, Az.: VIII ZB 51/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.05.2006, Az.: 1 W 18/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht