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   OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 7 U 176/19   

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https://dejure.org/2021,31789
OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 7 U 176/19 (https://dejure.org/2021,31789)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.05.2021 - 7 U 176/19 (https://dejure.org/2021,31789)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 7 U 176/19 (https://dejure.org/2021,31789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    BGB-Gesellschaft: Voraussetzungen für Ausschluss Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken (2)

Sonstiges

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2018 - 7 U 149/18

    Heribert Hirte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Ohne Erfolg rügt die Berufung (II 48/49, 195), das Landgericht sei von einer unzutreffenden Tatsachengrundlage ausgegangen, weil es den Vortrag der Beklagten im einstweiligen Verfügungsverfahren - Landgericht Heidelberg 5 O 226/17 - OLG Karlsruhe - 7 U 149/18 - berücksichtigt habe.

    Der Senat hat dies in seinem Urteil 20.12.2018 - 7 U 149/18 - noch offengelassen.

  • OLG Stuttgart, 12.06.2014 - 19 U 20/14

    BGB-Gesellschaft: Voraussetzungen des Ausschlusses eines Gesellschafters aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Wie die Rechtslage in dem vom Kläger angeführten, vom OLG Stuttgart entschiedenen Fall eines Bläserensembles (Urteil vom 12.06.2014 - 19 U 20/14, S. 12/13; Beiakten, AH III, 65/67) zu beurteilen ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11

    Äußerungen im Gerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Niemand kann grundsätzlich daran gehindert werden, angebliche Missstände denjenigen Stellen anzuzeigen, die dazu berufen sind, einem entsprechenden Verdacht nachzugehen und ggf. Maßnahmen gegen solche Missstände zu ergreifen (vgl. BGH, NJW 2012, 1659 f., juris Tz. 8 m.w.N. zu ehrkränkenden Äußerungen in einem Gerichtsverfahren und gegenüber Strafverfolgungsbehörden; vgl. auch: OLG Dresden, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 4 U 1669/18 -, juris 18; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 416 f.).
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 110/13

    Wirksamkeit eines nicht alle notwendigen Streitgenossen erfassenden Urteils;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Die Beklagten weisen zu Recht darauf hin, dass das Landgericht die Akten beigezogen hatte und sie Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren (BGH, NJW-RR 2014, 903 Tz. 15).
  • LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Konkludente Fortführungsvereinbarung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Die Berufung des Klägers sowie die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 06. November 2019 - 5 O 32/19 - werden zurückgewiesen.
  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 8/01

    Ausschluß eines Mitgesellschafters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Der wichtige Grund liegt hier in der Person des Klägers vor und ist - wie die vorzunehmende Gesamtbetrachtung aller Umstände unter Berücksichtigung auch etwaigen Fehlverhaltens der Mitgesellschafter (vgl. BGH, WM 2003, 1084 ff., juris Tz. 25; OLG Koblenz, ZIP 2014, 2086 f., juris Tz. 28) ergibt - nicht so wesentlich durch die den Ausschluss beschließenden Mitgesellschafter (mit-)verursacht worden, dass es gerechtfertigt wäre, ihnen die Ausschließung zu versagen.
  • OLG Frankfurt, 16.12.1993 - 1 U 21/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Niemand kann grundsätzlich daran gehindert werden, angebliche Missstände denjenigen Stellen anzuzeigen, die dazu berufen sind, einem entsprechenden Verdacht nachzugehen und ggf. Maßnahmen gegen solche Missstände zu ergreifen (vgl. BGH, NJW 2012, 1659 f., juris Tz. 8 m.w.N. zu ehrkränkenden Äußerungen in einem Gerichtsverfahren und gegenüber Strafverfolgungsbehörden; vgl. auch: OLG Dresden, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 4 U 1669/18 -, juris 18; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 416 f.).
  • OLG Koblenz, 15.07.2014 - 3 U 1462/12

    Ausschluss eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR: Übernahmerecht des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Der wichtige Grund liegt hier in der Person des Klägers vor und ist - wie die vorzunehmende Gesamtbetrachtung aller Umstände unter Berücksichtigung auch etwaigen Fehlverhaltens der Mitgesellschafter (vgl. BGH, WM 2003, 1084 ff., juris Tz. 25; OLG Koblenz, ZIP 2014, 2086 f., juris Tz. 28) ergibt - nicht so wesentlich durch die den Ausschluss beschließenden Mitgesellschafter (mit-)verursacht worden, dass es gerechtfertigt wäre, ihnen die Ausschließung zu versagen.
  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 83/09

    Kommanditgesellschaft: Klagegegner für die Feststellung der Nichtigkeit von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Das Landgericht hat hinreichend berücksichtigt, dass das Ausschließungsrecht zum Schutz des betroffenen Gesellschafters erst dann eingreift, wenn die durch ihn hervorgerufene Störung der gemeinsamen Zweckverfolgung eine für die übrigen Gesellschafter unzumutbare Beeinträchtigung darstellt und die Ausschließung nur als ultima ratio in Betracht kommt (BGH, NJW 2011, 2578 (2580).
  • OLG Dresden, 14.02.2019 - 4 U 1669/18

    Unterlassung von Äußerungen zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2021 - 7 U 176/19
    Niemand kann grundsätzlich daran gehindert werden, angebliche Missstände denjenigen Stellen anzuzeigen, die dazu berufen sind, einem entsprechenden Verdacht nachzugehen und ggf. Maßnahmen gegen solche Missstände zu ergreifen (vgl. BGH, NJW 2012, 1659 f., juris Tz. 8 m.w.N. zu ehrkränkenden Äußerungen in einem Gerichtsverfahren und gegenüber Strafverfolgungsbehörden; vgl. auch: OLG Dresden, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 4 U 1669/18 -, juris 18; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 416 f.).
  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 13 K 2104/18

    Keine Gewinnerzielungsabsicht des Herausgeberkreises wissenschaftlicher

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die dagegen geführten Berufungen sowohl des Klägers als auch der Beigeladenen durch Urteil vom 12.05.2021 - 7 U 176/19 (ZInsO 2021, 1786) zurückgewiesen und die Revision gegen seine Entscheidung nicht zugelassen.

    Denn der Zweck der Gesellschaft war ersichtlich auf ein langfristiges, dauerhaftes periodisches Erscheinen der Zeitschriften gerichtet, und es war für jeden aktiven und ausgeschiedenen Herausgeber stets klar, dass mit seinem Ausscheiden die übrigen Herausgeber die Zeitschriften weiterführen sollten und ersichtlich keiner der Gesellschafter beim Ausscheiden eines Mitherausgebers die Herausgebergemeinschaft auflösen und die Zeitschriften Dritten übertragen wollte (vgl. im Einzelnen Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.05.2021 - 7 U 176/19, ZInsO 2021, 1786, unter I. 4. a.).

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