Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 12.06.2018 - 8 U 153/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Unterlassungsanspruch wegen unerbetener Telefonwerbung: Einwilligung in Telefonanrufe bei Veröffentlichung einer Immobilienverkaufsanzeige unter Angabe der Rufnummer
- kanzlei.biz
Wohnungsinserat stellt Einwilligung in Kontaktaufnahme dar
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 823 Abs. 1, § 1004; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2
Zur Einwilligung eines Verbrauchers in die von Maklern erhaltenen Werbeanrufe bei mit Anzeige "von Privat" angebotener Eigentumswohnung - Wolters Kluwer
- ra.de
- landesrecht-bw.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 ; BGB § 823 ; BGB § 1004
Unterlassung der Kontaktaufnahme per Telefon zum Zweck der Werbung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Makleranrufe auf Immobilienanzeige "von Privat"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Anruf durch Immobilienmakler bei Verbraucher der per Anzeige Eigentumswohnung zum Verkauf angeboten hat kein unzulässiger Werbeanruf nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Einwilligung in Telefonanrufe bei Schaltung einer Verkaufsanzeige für eine Eigentumswohnung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Privates Verkaufsinserat bei eBay-Kleinanzeigen begründet Opt-In für Telefonanrufe
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 18.07.2017 - 1 O 243/17
- LG Mannheim, 21.11.2017 - 1 O 243/17
- OLG Karlsruhe, 12.06.2018 - 8 U 153/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1263
- MDR 2018, 1138
- NZM 2019, 101
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 25.10.2021 - 18 U 110/21
Adresshandelsvertrag über Verkauf rechtswidriger Opt-Ins ist nichtig
Auch das OLG Karlsruhe (Az. 8 U 153/17) habe erkannt, dass ein Verkäufer mit der Angabe seiner Telefonnummer in eine Kontaktaufnahme einwillige.Die Klägerin kann sich nicht auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.6.2018 (Az. 8 U 153/17) berufen.