Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 11 Wx 15/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines ergänzenden Zusatzes im Geburtenregister bzgl. der Groß- und Kleinschreibung des Vornamens eines Kindes mit deutsch-türkischer Staatsangehörigkeit
- Justiz Baden-Württemberg
Art 6 Abs 2 GG, Art 10 Abs 1 BGBEG, § 48 PStG, § 54 Abs 1 S 2 PStG, § 15 Abs 3 PStV
Personenstandssache: Eintragung eines ergänzenden Zusatzes zur Großschreibweise eines türkischen Vornamens im Geburtenregister - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines ergänzenden Zusatzes im Geburtenregister hinsichtlich der Groß- und Kleinschreibung des Vornamens eines Kindes mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Großschreibweise eines türkischen Vornamens nicht eintragungsfähig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Großschreibweise eines türkischen Vornamens nicht eintragungsfähig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 03.11.2005 - 1 BvR 691/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Vornamens "Anderson"
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 11 Wx 15/12
(3) Gemessen an denen vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zum Recht der Eltern bei der Vornamenswahl für ihre Kinder (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 294 ff.; BVerfG FamRZ 2005, 2049) bestehen für die vorliegende Namenswahl eines gebräuchlichen türkischen Vornamens keine Bedenken hinsichtlich deren Zulässigkeit.Das durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Recht der Eltern, ihrem Kind einen Namen zu geben (vgl. BVerfGE 104, 373 ff.; BVerfG FamRZ 2005, 2049 ff.) wird dadurch nicht beeinträchtigt.
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Ausschluß vom Doppelnamen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 11 Wx 15/12
Das durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Recht der Eltern, ihrem Kind einen Namen zu geben (vgl. BVerfGE 104, 373 ff.; BVerfG FamRZ 2005, 2049 ff.) wird dadurch nicht beeinträchtigt. - LG Stuttgart, 13.02.1986 - 2 T 1040/85
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 11 Wx 15/12
Danach besteht der allgemeine Grundsatz, dass Namen aus fremden Sprachbereichen wegen des an solche Namen anknüpfenden Persönlichkeitsrechtes möglichst ohne jede Änderung übertragen werden sollen (vgl. so schon LG Stuttgart StAZ 1986, 168 f.).
- BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 576/07
Verweigerung der Eintragung eines in Indien für Mädchen und Jungen gebräuchlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 11 Wx 15/12
(3) Gemessen an denen vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zum Recht der Eltern bei der Vornamenswahl für ihre Kinder (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 294 ff.; BVerfG FamRZ 2005, 2049) bestehen für die vorliegende Namenswahl eines gebräuchlichen türkischen Vornamens keine Bedenken hinsichtlich deren Zulässigkeit. - OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 3 Wx 205/11
Gerichtliche Berichtigung von Personenstandseinträgen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 11 Wx 15/12
(2) Das die Führung des Personenstandsregister regelnde Recht ist als Verfahrensrecht nach dem lex-fori-Grundsatz das deutsche Recht (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 21.12.2012, 3 Wx 205/11, Juris). - KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03
Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens, …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 11 Wx 15/12
Sie dient, ebenso wie die Hinzufügung des Punktes auf dem Großbuchstaben I lediglich der besonderen Kennzeichnung eines Buchstabens, der in der türkischen Sprache in zwei Varianten mit Folgen für die Aussprache vorhanden ist (vgl. KG StAZ 2003, 361 f.). - OLG Düsseldorf, 15.03.2013 - 3 Wx 25/12
Berichtigung des eingetragenen Vornamens eines Kindes im Geburtenregister (hier: …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 11 Wx 15/12
Dagegen ist die Berichtigung kein zulässiges Instrument zur Revision des ursprünglichen elterlichen Erteilungsbeschlusses (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2013, 722 f.).