Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 12.09.1996 - 11 Wx 22/95, 11 Wx 28/95 |
Zitiervorschläge
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.09.1996 - 11 Wx 22/95, 11 Wx 28/95 (https://dejure.org/1996,9447)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. September 1996 - 11 Wx 22/95, 11 Wx 28/95 (https://dejure.org/1996,9447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des § 142 Kostenordnung (KostO) bei der Tätigkeit eines Notars als Nachlassgericht; Erfolgsaussichten einer konkreten Normenkontrolle hinsichtlich einer Norm aus der KostO wegen einer übermäßigen Belastung aufgrund von mit dem Erbgang angefallenen Gebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 14.12.1994 - 6 T 6/94
- LG Mannheim, 14.12.1994 - 6 T 9/94
- OLG Karlsruhe, 12.09.1996 - 11 Wx 22/95, 11 Wx 28/95
Papierfundstellen
- Rpfleger 1997, 56
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Hamburg, 27.05.1993 - II 52/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvR 39/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 26.05.2003 - 2 Wx 20/03
Gebühr für Erteilung eines Erbscheins
Dazu gehört zum einen die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten, so daß auch und gerade im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der Geschäftswert ein tauglicher Anknüpfungspunkt für den Wert der staatlichen Leistung ist (vgl. OLG Karlsruhe, Rpfleger 1997, 56 [57]). - BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00
Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch
Dem entspricht es, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer Beteiligten, die sich erfolglos gegen die Wertgebühren in Grundbuchsachen gewandt hatte (vgl. den nicht veröffentlichten Beschluss des Senats vom 1.2.1990 - 3Z BR 9/90), nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluß vom 1.2.1999 - 1 BvR 162/90; vgl. auch OLG Karlsruhe Rpfleger 1997, 56/57).