Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 12.09.1997 - 10 U 121/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch der Alleinerbin ihres bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückten Ehemannes auf Schmerzensgeld; Begründen des Eintritts des Todes als solcher einen Anspruch auf Schmerzensgeld; Ersatz des immateriellen Schadens nach § 847 Abs. 1 BGB bei Verletzung des Körpers ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten, sofortiger Unfalltod
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 15.04.1997 - 6 O 75/97
- OLG Karlsruhe, 12.09.1997 - 10 U 121/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91
Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.1997 - 10 U 121/97
Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Wertentscheidung des Art. 1 GG hat der Bundesgerichtshof unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 13.10.1992 entschieden, daß die Einbuße der Persönlichkeit, der Verlust an personaler Qualität infolge schwerer Hirnschäden schon für sich einen auszugleichenden immateriellen Schaden darstellt, unabhängig davon, ob der Betroffene die Beeinträchtigung empfindet (BGH NJW 93, 781, 783). - BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92
Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.1997 - 10 U 121/97
Der Bundesgerichtshof hat jedoch hervorgehoben, daß es sich "bei Schäden dieser Art um eine eigenständige Fallgruppe (handelt), bei der die Zerstörung der Persönlichkeit durch den Fortfall der Empfindungsfähigkeit geradezu im Mittelpunkt steht und deshalb auch bei der Bemessung der Entschädigung nach § 847 BGB einer eigenständigen Bewertung zugeführt werden muß" (BGH NJW 93, 1531, 1532). - BGH, 06.12.1994 - VI ZR 80/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.1997 - 10 U 121/97
Mit der Gesetzesänderung sollte einzig ein unwürdiges "Wettrennen mit dem Tod" vermieden werden, der Schmerzensgeldanspruch ist aber weiterhin ein Anspruch höchstpersönlicher Natur geblieben (BGH NJW 95, 783, 784). - BGH, 04.06.1974 - VI ZR 68/73
Persönlichkeitsschutz Verstorbener - Grobe Entstellung - Angehörige - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.1997 - 10 U 121/97
Diese Funktion könnte eine von den Angehörigen geltend gemachte Entschädigung wegen eines verletzenden Angriffs auf das Ansehen eines Verstorbenen nicht erfüllen" (BGH NJW 74, 1371).
- OLG Frankfurt, 04.02.2019 - 8 W 48/17
Erstattung der Beerdigungskosten aus GoA
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht nämlich nur im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, nicht aber im Falle der Tötung, denn das Leben als solches zählt nicht zu den von § 253 Abs. 2 BGB geschützten Rechtsgütern (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.1997 - 10 U 121/97 -, r + s 1998, 375, 376 f.;… Grüneberg, in: Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, § 253, Rdnr. 11;… Huber, in: Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), BGB, Band 2, 3. Aufl. 2016, § 253, Rdnr. 41).