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   OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02   

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https://dejure.org/2002,8424
OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02 (https://dejure.org/2002,8424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.2002 - 1 W 44/02 (https://dejure.org/2002,8424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 2002 - 1 W 44/02 (https://dejure.org/2002,8424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen; Zulässigkeit der ausserordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit; Selbstkorrektur auf Grund einer Gegenvorstellung; Erfordernis greifbarer Gesetzeswidrigkeit für Beschwerderecht

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02
    Vielmehr ist ein Verfassungsverstoß - falls ein solcher gegeben ist - durch das Gericht, das ihn begangen hat (iudex a quo), auf eine Gegenvorstellung zu korrigieren (im Anschluss an BGH NJW 2002, 1577).

    a) Seit der Neureglung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Senat teilt (vgl. BGH NJW 2002, 1577 mit zustimmender Besprechung von Lipp NJW 2002, 1700; OLG Karlsruhe B. v. 13.08.2002 - 1 W 14/02 -) eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" an die nächst höhere Instanz nicht mehr gegeben.

  • OLG Brandenburg, 24.08.2000 - 9 WF 138/00

    Keine isolierte Anfechtung eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02
    Nichts anderes gilt, wenn ein Antrag auf Abänderung eines Beweisbeschlusses gemäß § 360 ZPO abgelehnt wird und eine Partei sich dagegen wendet (im Anschluss an OLGR Brandenburg 2000, 436).

    Nichts anderes gilt, wenn ein Antrag auf Abänderung eines Beweisbeschlusses gemäß § 360 ZPO abgelehnt wird und eine Partei sich dagegen wendet (vgl. OLGR Brandenburg 2000, 436).

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02
    Nicht zu beanstanden ist ferner der Hinweis des Landgerichts auf den Vorrang des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit vor dem Geheimhaltungsinteresse einer Partei beim Sachverständigenbeweis (vgl. dazu auch BGHZ 116, 47; Kürschner NJW 1992, 1804; Prütting/Weth NJW 1993, 576).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2005 - 7 W 12/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags, dem

    Solche Maßnahmen der Verfahrensleitung, mögen sie angeordnet oder abgelehnt werden, unterliegen ebenso wenig wie die Anordnung oder Ablehnung eines Beweisbeschlusses der sofortigen Beschwerde (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2003, 225, 226; OLG Brandenburg OLGR 2000, 436; OLG München OLGR 2004, 368; OLG Zweibrücken OLGR 1990, 392; BayObLG FamRZ 2002, 108 für § 19 FGG; Zöller/Greger a. a. O.; Münchener Kommentar-Peters, ZPO, 2. Aufl., § 142 Rn. 6, 7).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2008 - 1 W 64/08

    Pflicht des Patienten zur Vorlage von Röntgenbildern im Regressprozess des

    Solche Maßnahmen der Verfahrensleitung, mögen sie angeordnet oder abgelehnt werden, unterliegen ebenso wenig wie die Anordnung oder Ablehnung eines Beweisbeschlusses der sofortigen Beschwerde (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2003, 225, 226; OLG Brandenburg OLGR 2000, 436; OLG München OLGR 2004, 368; OLG Zweibrücken OLGR 1990, 392; BayObLG FamRZ 2002, 108 für § 19 FGG; Zöller/Greger a.a.O.; MüKo-ZPO/Wagner a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2003 - 1 W 10/03

    Streitwertfestsetzung zur Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit: Unzulässigkeit

    c) Eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" an die nächst höhere Instanz ist seit der Neuregelung des Beschwerderechts nicht mehr gegeben (vgl. Senat, Beschl. v. 12.11.2002 - 1 W 44/02 - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03

    Rechtsmittel gegen Berufungsurteil: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 2003, 3137, 3138; NJW, 2002, 1577), sondern auch für die Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 140; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 225, 227; OLG Celle, NJW 2002, 3715, 3716).
  • OLG Stuttgart, 22.04.2003 - 14 W 3/03

    Anordnung einer Prozesskostensicherheit: Statthaftigkeit der Beschwerde bei

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH NJW 2002, 1577), sondern auch für die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; OLGR Frankfurt 2002, 350; OLG Karlsruhe Beschluss vom 12. November 2002 1 W 44/02).
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