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   OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13, 1 (8) Ss 14/13 - AK 14/13   

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https://dejure.org/2013,59012
OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13, 1 (8) Ss 14/13 - AK 14/13 (https://dejure.org/2013,59012)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13, 1 (8) Ss 14/13 - AK 14/13 (https://dejure.org/2013,59012)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 2013 - 1 (8) Ss 14/13, 1 (8) Ss 14/13 - AK 14/13 (https://dejure.org/2013,59012)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Protestaktion gegen einen Castortransport; Prüfung der Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Gewalt i.S.d. § 240 StGB; Prüfung einer i.S.d. § 303 StGB relevanten Substanzverletzung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 240 Abs 1 StGB, § 240 Abs 2 StGB, § 303 StGB
    Strafrechtliche Ahndung von Blockadeaktionen: Nötigung durch Anketten an Bahnschiene mittels einer Rohrkonstruktion mit Seilschlaufe; Sachbeschädigung wegen erforderlicher Durchtrennung des Gleiskörpers zum "Ausfädeln" der Angeketteten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Protestaktion gegen einen Castortransport; Prüfung der Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Gewalt i.S.d. § 240 StGB ; Prüfung einer i.S.d. § 303 StGB relevanten Substanzverletzung

  • rechtsportal.de

    Protestaktion gegen einen Castortransport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Blockadeaktionen - und die Frage der Gewaltausübung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13
    Dem folgend hat der Bundesgerichtshof das Merkmal der Gewalt in einem Fall angenommen, in welchem die Blockierer in der Absicht der Unterbindung des Schienenwegs auf den Zuggleisen ein mit den Schienen fest verbundenes Hindernis angebracht haben (BGHSt 44, 34).

    Dass durch das Verhalten der Angeklagten die bestimmungsgemäße technische Brauchbarkeit des Gleiskörpers nachhaltig beeinträchtigt worden wäre, ist ebenfalls nicht festgestellt, zumal vorliegend der Gleiskörper nicht mit einer zusätzlichen Sicherung etwa eines Metallkastens oder eines Betonblocks (vgl. hierzu BGHSt 44, 34; Otto NStZ 1998, 513; Dietmeier JR 1998, 470; Fischer a.a.O. § 303 Rn. 6,12) fest und untrennbar verbunden war und die Schienen im Falle der - nach den Feststellungen jederzeit möglichen - Selbstbefreiung der Angeklagten trotz der Unterhöhlung nach Sachlage weiterhin befahren hätten werden können.

    Eine der Angeklagten zurechenbare, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 303 StGB erfüllende Substanzverletzung könnte sich jedoch daraus ergeben, dass der Gleiskörper durch Mitarbeiter der AVG bzw. Polizei- oder Ordnungskräfte durchtrennt und zeitweise entfernt werden musste (vgl. auch hierzu BGHSt 44, 34 - bei juris Rn. 20).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13
    Nachdem die Entwicklung des strafrechtlichen Gewaltbegriffs in der obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere bei der Bewertung von sog. "Blockadefällen" durch einen abnehmenden Einfluss des Merkmals der eigenen körperlichen Kraftentfaltung des Täters und eine zunehmende Bedeutung von nur psychischer Zwangswirkung auf das Opfer gekennzeichnet war (BGHSt 23, 46: Laepple-Urteil; vgl. auch hierzu Eser/Eisele a.a.O.; ferner Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, § 240 Rn. 11 ff.), ist das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 10.01.1995 - 1 BvR 718-723/89 - BVerfGE 92, 1 - dieser den Gewaltbegriff vergeistigenden bzw. entmaterialisierenden Auslegungstendenz unter Hinweis auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) entgegengetreten.

    Der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht nicht ausschließbar eine andere Bewertung nicht als verfassungswidrig beanstanden würde, steht dieser Auffassung nicht entgegen, denn das Bundesverfassungsgericht hat die speziell für die Beurteilung von Blockadefällen mögliche und notwendige Eingrenzung des strafrechtlichen Gewaltbegriffes ausdrücklich den Fachgerichten überlassen (BVerfGE 92, 1 - bei juris Rn. 65).

    Bei dieser Ausgangslage geht der Senat davon aus, dass das Verhalten der Angeklagten bei in einer neuen Hauptverhandlung möglichen entsprechenden Feststellungen - vorbehaltlich der von dem neuen Tatrichter in eigener Verantwortung vorzunehmenden Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StGB (vgl. auch hierzu BVerfGE 92, 1; 104, 92; Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - in juris; Eser/Eisele in Schönke/Schröder a.a.O. § 240 Rn. 26) - in rechtlicher Hinsicht grundsätzlich als nach §§ 240 Abs. 1, Abs. 3, 22, 23 StGB strafbare versuchte Nötigung angesehen werden könnte, so dass der Revision der Staatsanwaltschaft ein - jedenfalls vorläufiger - Erfolg nicht versagt werden kann.

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13
    Auch hat das Bundesverfassungsgericht in seiner weiteren Rechtsprechung zu Blockade-Fällen (vgl. hierzu die Nachweise bei Eser/Eisele a.a.O. und Fischer a.a.O.) das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG bei der strafrechtlichen Ahndung von Blockadeaktionen dann als nicht verletzt angesehen, wenn die Teilnehmer über die durch ihre bloße körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physisch wirkende Barriere errichtet (Beschluss v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92), etwa sich mittels eines stabilen Eisenrohrs, Gliederketten sowie eines Vorhängeschlosses an den Schienenstrang angekettet haben (BVerfG, Beschluss vom 07.02.2002 - 2 BvR 1262/01 - bei juris).

    Bei dieser Ausgangslage geht der Senat davon aus, dass das Verhalten der Angeklagten bei in einer neuen Hauptverhandlung möglichen entsprechenden Feststellungen - vorbehaltlich der von dem neuen Tatrichter in eigener Verantwortung vorzunehmenden Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StGB (vgl. auch hierzu BVerfGE 92, 1; 104, 92; Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - in juris; Eser/Eisele in Schönke/Schröder a.a.O. § 240 Rn. 26) - in rechtlicher Hinsicht grundsätzlich als nach §§ 240 Abs. 1, Abs. 3, 22, 23 StGB strafbare versuchte Nötigung angesehen werden könnte, so dass der Revision der Staatsanwaltschaft ein - jedenfalls vorläufiger - Erfolg nicht versagt werden kann.

  • BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat allerdings darauf hin, dass sich die Strafkammer im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand der versuchten Nötigung - die "Vorstellung von der Tat" (§ 22 StGB) - auch mit dem konkreten Tatplan bzw. dem konkreten Vorstellungsbild der Angeklagten zu Beginn, Ablauf und Beendigung der Blockadeaktion zu befassen haben wird (vgl. insoweit speziell zu Blockademaßnahmen Senat, Beschl. v. 01.06.2004 - 1 Ss 80/03 - in juris, dort insbes. Rn. 1, 5; BayObLG NJW 1992, 521 - in juris, dort insbes. Rn. 29 ff., 31).
  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13
    Nachdem die Entwicklung des strafrechtlichen Gewaltbegriffs in der obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere bei der Bewertung von sog. "Blockadefällen" durch einen abnehmenden Einfluss des Merkmals der eigenen körperlichen Kraftentfaltung des Täters und eine zunehmende Bedeutung von nur psychischer Zwangswirkung auf das Opfer gekennzeichnet war (BGHSt 23, 46: Laepple-Urteil; vgl. auch hierzu Eser/Eisele a.a.O.; ferner Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, § 240 Rn. 11 ff.), ist das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 10.01.1995 - 1 BvR 718-723/89 - BVerfGE 92, 1 - dieser den Gewaltbegriff vergeistigenden bzw. entmaterialisierenden Auslegungstendenz unter Hinweis auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) entgegengetreten.
  • BVerfG, 07.02.2002 - 2 BvR 1262/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13
    Auch hat das Bundesverfassungsgericht in seiner weiteren Rechtsprechung zu Blockade-Fällen (vgl. hierzu die Nachweise bei Eser/Eisele a.a.O. und Fischer a.a.O.) das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG bei der strafrechtlichen Ahndung von Blockadeaktionen dann als nicht verletzt angesehen, wenn die Teilnehmer über die durch ihre bloße körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physisch wirkende Barriere errichtet (Beschluss v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92), etwa sich mittels eines stabilen Eisenrohrs, Gliederketten sowie eines Vorhängeschlosses an den Schienenstrang angekettet haben (BVerfG, Beschluss vom 07.02.2002 - 2 BvR 1262/01 - bei juris).
  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13
    Nach dieser Rechtsprechung kommt eine Strafbarkeit der Teilnehmer von Blockadeaktionen wegen - ggf. versuchter - Nötigung dann in Betracht, wenn eine eigene Kraftentfaltung seitens der Demonstranten erfolgt und ein physisch spürbares Hindernis gebildet wird, dass schon aufgrund seiner Körperlichkeit geeignet ist, den Willen eines anderen zu beeinflussen.Ausgehend hiervon hat das OLG Celle das Merkmal der Gewalt in einem Fall bejaht, in welchem die Demonstranten sich durch Einführung ihrer Hände in ein Eisenrohr unter Verwendung eines eingerasteten Vorhängeschlosses fest und für sie selbst nicht lösbar an das Gleisbett angekettet hatten, nachdem sie zuvor das Rohr in einen in das Gleisbett eingebrachten und bei flüchtiger Betrachtung nicht erkennbaren Betonblock einbetoniert hatten (OLG Celle, Beschluss vom 12.08.2003 - 22 Ss 86/03 - bei juris, dort Rn. 66).
  • OLG Celle, 29.01.2004 - 22 Ss 189/03

    Beeinträchtigung des öffentlichen Schienenverkehrs anlässlich einer Demonstration

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13
    Allein der Umstand, dass sich die Angeklagte und ihre Mitdemonstranten auf dem Gleiskörper aufhielten und deshalb der Zugverkehr zeitweise nicht möglich war, reicht für die Annahme einer im Sinne des § 303 StGB relevanten Einschränkung der Brauchbarkeit des Gleiskörpers ebenfalls nicht aus (vgl. hierzu OLG Celle NStZ 2005, 217; Wolff in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2008, § 303 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 80/03

    Strafverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 1 (8) Ss 14/13
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat allerdings darauf hin, dass sich die Strafkammer im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand der versuchten Nötigung - die "Vorstellung von der Tat" (§ 22 StGB) - auch mit dem konkreten Tatplan bzw. dem konkreten Vorstellungsbild der Angeklagten zu Beginn, Ablauf und Beendigung der Blockadeaktion zu befassen haben wird (vgl. insoweit speziell zu Blockademaßnahmen Senat, Beschl. v. 01.06.2004 - 1 Ss 80/03 - in juris, dort insbes. Rn. 1, 5; BayObLG NJW 1992, 521 - in juris, dort insbes. Rn. 29 ff., 31).
  • LG Freiburg, 08.12.2023 - 64/23 NBs 450 Js 23772/22

    Notwendigkeit der Einzelfallprüfung und Prüfungsmaßstab bei Blockadeaktionen

    Dabei handelt es sich aber nicht um eine unlösbare Verbindung, da ein Ausweichen unter Inkaufnahme schmerzhafter, aber nicht lebensbedrohlicher Selbstverletzungen möglich bleibt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. November 2013 - 1 (8) Ss 14/13 -, Rn. 8, juris).
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