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   OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19   

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OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19 (https://dejure.org/2019,39889)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19 (https://dejure.org/2019,39889)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 2019 - Ausl 301 AR 82/19 (https://dejure.org/2019,39889)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 14 AuslfVtr USA, Art 19 AuslfVtr USA, Art 22 AuslfVtr USA, Art 27 AuslfVtr USA, Art 2 Abs 2 S 2 GG
    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei einem Auslieferungsersuchen der USA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren durch Einholung einer Erklärung des ersuchenden Staats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19
    Dieser im Auslieferungsrecht geltende Grundsatz der Spezialität, dessen Geltung im Auslieferungsverkehr mit den USA in Art. 22 AuslV D-USA völkervertraglich vereinbart wurde, gehört zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 57, 9 ff., 27 ff.; BVerfG NStZ 2017, 43; dass NJW 1995, 1667; dass. NStZ 2001, 203 f); er wird in § 11 IRG und Art. 22 AuslV D-USA lediglich konkretisiert (vgl. Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, a.a.O., § 11 IRG Rn. 3).

    Die deutschen Gerichte sind daher gemäß Art. 25 GG verpflichtet, zu prüfen, ob die Beachtung dieses Grundsatzes durch die Behörden und Gerichte des ersuchenden Staates tatsächlich gewährleistet ist (BVerfG NStZ 2017, 43).

    Kann einer Verletzung des Grundsatzes der Spezialität nur noch unter erschwerten, verfassungsrechtlich unzulässigen Bedingungen geltend gemacht werden, so ist dies bereits im Rahmen der Zulässigkeitsentscheidung zu berücksichtigen (BVerfG NStZ 2017, 43).

    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Auszuliefernden gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung jedenfalls eingeschränkt (BVerfG NStZ 2017, 43).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19
    Sie sind auch verpflichtet, alles zu unterlassen, was einer unter Verstoß gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts vorgenommenen Handlung nichtdeutscher Hoheitsträger im Geltungsbereich des Grundgesetzes Wirksamkeit verschafft, und sind gehindert, an einer gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts verstoßenden Handlung nichtdeutscher Hoheitsträger bestimmend mitzuwirken (vgl. BVerfGE 75, 1 ff.).

    Die Vorschrift des § 73 Satz 1 IRG, welche gemäß Art. 27 AuslV D-USA auch im Auslieferungsverkehr mit den USA anwendbar ist, nimmt dieses verfassungsrechtliche Gebot auf der Ebene des einfachen Rechts auf, indem es ausdrücklich bestimmt, dass die Leistung von Rechtshilfe unzulässig ist, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde (vgl. BVerfGE 75, 1).

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19
    Die Oberlandesgerichte dürfen die Auszuliefernden insoweit nicht auf die Möglichkeit oder die bereits erklärte Absicht des Auswärtigen Amtes verweisen, die Bewilligung wegen fehlender Auslieferungsvoraussetzungen zu versagen oder diese an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, die die Einhaltung der Auslieferungsvoraussetzungen sicherstellen sollen (vgl. BVerfGK 3, 159).

    Der Auszuliefernde darf daher nicht auf eine Prüfung der Auslieferungsvoraussetzungen im Bewilligungsverfahren verwiesen werden (vgl. BVerfGK 3, 159).

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19
    Aus den Auslieferungsunterlagen muss sich danach ergeben, wer die Tat wann, wo und unter welchen näheren Gegebenheiten begangen hat, denn nur dann ist die Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität gesichert und gewährleistet, dass der Verfolgte nur wegen der Tat oder der Taten verfolgt werden darf, wegen derer die Auslieferung bewilligt worden ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 08.11.2012, 1 AK 19/12, abgedruckt bei juris; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 276; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., IRG § 10 Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008, 2 BvR 1347/08).

    Insoweit kann im Auslieferungsverfahren nicht nur die Prüfung veranlasst sein, ob dem Betroffenen - wovon vorliegend nicht auszugehen ist - die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Bewährungsmöglichkeit droht und, wenn ja, unter welchen Umständen eine Aussetzung dieser Strafe im Zielstaat möglich ist, und ob ein etwaiges Verfahren zur Strafaussetzung den grund- bzw. menschenrechtlichen Anforderungen genügt (BVerfGE 113, 154), sondern es ist auch zu klären, welche Straferwartung im Falle eines Schuldspruchs konkret besteht, ob und ggf. welche Möglichkeiten einer vorzeitigen Entlassung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 08.11.2012, 1 AK 19/12) und welche Haftbedingungen bestehen (vgl. hierzu bezüglich der USA jüngst BVerfG, Beschluss vom 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19; abgedruckt bei juris).

  • BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19
    Insoweit kann im Auslieferungsverfahren nicht nur die Prüfung veranlasst sein, ob dem Betroffenen - wovon vorliegend nicht auszugehen ist - die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Bewährungsmöglichkeit droht und, wenn ja, unter welchen Umständen eine Aussetzung dieser Strafe im Zielstaat möglich ist, und ob ein etwaiges Verfahren zur Strafaussetzung den grund- bzw. menschenrechtlichen Anforderungen genügt (BVerfGE 113, 154), sondern es ist auch zu klären, welche Straferwartung im Falle eines Schuldspruchs konkret besteht, ob und ggf. welche Möglichkeiten einer vorzeitigen Entlassung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 08.11.2012, 1 AK 19/12) und welche Haftbedingungen bestehen (vgl. hierzu bezüglich der USA jüngst BVerfG, Beschluss vom 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19; abgedruckt bei juris).

    Eine solche Prüfung ist vorliegend bereits aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts veranlasst (BVerfG, Beschluss vom 16.07.2019, 2 BvR 1258/19, abgedruckt bei juris), zumal derzeit aufgrund der beiden unterschiedlichen Anklagen nicht beurteilt werden kann, in welchem Bundesstaat und in welcher Haftanstalt der Verfolgte eine etwaig gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe zu verbüßen haben würde.

  • BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung nach Jugoslawien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19
    Dieser im Auslieferungsrecht geltende Grundsatz der Spezialität, dessen Geltung im Auslieferungsverkehr mit den USA in Art. 22 AuslV D-USA völkervertraglich vereinbart wurde, gehört zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 57, 9 ff., 27 ff.; BVerfG NStZ 2017, 43; dass NJW 1995, 1667; dass. NStZ 2001, 203 f); er wird in § 11 IRG und Art. 22 AuslV D-USA lediglich konkretisiert (vgl. Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, a.a.O., § 11 IRG Rn. 3).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19
    Dieser im Auslieferungsrecht geltende Grundsatz der Spezialität, dessen Geltung im Auslieferungsverkehr mit den USA in Art. 22 AuslV D-USA völkervertraglich vereinbart wurde, gehört zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 57, 9 ff., 27 ff.; BVerfG NStZ 2017, 43; dass NJW 1995, 1667; dass. NStZ 2001, 203 f); er wird in § 11 IRG und Art. 22 AuslV D-USA lediglich konkretisiert (vgl. Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, a.a.O., § 11 IRG Rn. 3).
  • BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19
    Das prüfende Gericht hat vielmehr die Besonderheiten des Rechts des ersuchenden Staates in seine Erwägungen mit einzubeziehen (BGHSt 27, 168 für das Merkmal der beiderseitigen Strafbarkeit).
  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19
    Insoweit kann im Auslieferungsverfahren nicht nur die Prüfung veranlasst sein, ob dem Betroffenen - wovon vorliegend nicht auszugehen ist - die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Bewährungsmöglichkeit droht und, wenn ja, unter welchen Umständen eine Aussetzung dieser Strafe im Zielstaat möglich ist, und ob ein etwaiges Verfahren zur Strafaussetzung den grund- bzw. menschenrechtlichen Anforderungen genügt (BVerfGE 113, 154), sondern es ist auch zu klären, welche Straferwartung im Falle eines Schuldspruchs konkret besteht, ob und ggf. welche Möglichkeiten einer vorzeitigen Entlassung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 08.11.2012, 1 AK 19/12) und welche Haftbedingungen bestehen (vgl. hierzu bezüglich der USA jüngst BVerfG, Beschluss vom 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19; abgedruckt bei juris).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ausl 86/02

    Zulässigkeit eines Auslieferungsersuchens durch die Republik Österreich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19
    Aus den Auslieferungsunterlagen muss sich danach ergeben, wer die Tat wann, wo und unter welchen näheren Gegebenheiten begangen hat, denn nur dann ist die Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität gesichert und gewährleistet, dass der Verfolgte nur wegen der Tat oder der Taten verfolgt werden darf, wegen derer die Auslieferung bewilligt worden ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 08.11.2012, 1 AK 19/12, abgedruckt bei juris; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 276; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., IRG § 10 Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008, 2 BvR 1347/08).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 2 AuslA 22/15

    Unzulässigkeit einer Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2010 - 1 AK 45/10

    Garantie der medizinischen Versorgung als Voraussetzungen für eine Auslieferung

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2007 - 1 AK 13/07
  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08

    Auslieferung in die USA zum Zweck der Strafverfolgung; Willkürverbot;

  • VG Karlsruhe, 18.07.2023 - A 1 K 2085/21

    USA: Ausschlussgrund wegen schwerer Straftat; mögliches Strafmaß und

    Vielmehr geht das Gericht vor dem Hintergrund, dass die USA wie die Bundesrepublik Deutschland Konventionsstaaten des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBR) sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN- Antifolter-Konvention) sind, davon aus, dass die USA völkerrechtlich verpflichtet sind, Schutz vor Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 7 IPBR, Art. 2 und 16 UN-Antifolter-Konvention) zu gewähren und menschenwür dige Haftbedingungen (Art. 10 IPBR) sowie verfahrensrechtliche Mindeststandards (Art. 14 IPBR) zu garantieren (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. November 2019 - 301 AR 82/19, BeckRS 2019, 28682 Rn. 23; OLG München Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 AR 403/18, BeckRS 2019, 15725).
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