Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 8 U 13/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Gebäudefeuerversicherung: Berufung eines Untermieters im Regressprozess des Gebäudeversicherers gegen ihn auf den Regressverzicht des Versicherers für den Fall nur leicht fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Justiz Baden-Württemberg
Gebäudefeuerversicherung: Berufung eines Untermieters im Regressprozess des Gebäudeversicherers gegen ihn auf den Regressverzicht des Versicherers für den Fall nur leicht fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Judicialis
BGB § 540 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 306d Abs. 1; ; VVG § 67
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufung des (Unter)Untermieters auf den Regressverzicht des Gebäude-Feuerversicherers gegenüber dem Mieter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch der Untermieter kann sich aus Regressverzicht berufen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung von Schadensersatz einer Feuerversicherung gegenüber den Schadensverursachern nach erfolgter Entschädigung gegenüber dem Versicherungsnehmer; Berufung auf einen Regressverzicht des Gebäude-Feuerversicherers gegenüber dem Mieter für den Fall nur leicht ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Regressverzicht gilt auch für Untermieter (IMR 2007, 237)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 21.11.2005 - 5 O 161/05
- OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 8 U 13/06
Wird zitiert von ... (4)
- LG Krefeld, 01.07.2015 - 2 O 123/13
Für welche Personen im Umkreis des Mieters muss der Versicherer auf Regress …
Zu denken ist hierbei zum einen an die Mietsache nicht nur vorübergehend mitnutzende Mitarbeiter oder Aushilfskräfte des Mieters, bei denen eine Verschuldenszurechnung über § 278 BGB bzw. ein Ausgleichsanspruch aus § 426 BGB in Betracht kommt, zum anderen an (gewerbliche) Untermieter oder Personen, denen die versicherte (Miet-) Sache zum (Mit-) Gebrauch überlassen wird und bei denen eine Verschuldenszurechnung über § 278 BG oder § 540 Abs. 2 BGB in Betracht kommt (bejahend für Untermieter: OLG Karlsruhe, NJOZ 2007, 1816; bejahend für Personen, die die versicherte Sache unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommen BGH NJW 2006, 3711, 3712). - OLG Bremen, 01.02.2012 - 3 U 53/11
Voraussetzungen des Anspruchsübergangs auf den Hausratversicherer; Begriff der …
Zwar ist nach der Rechtsprechung in bestimmten Konstellationen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung von einem konkludenten Regressverzicht des Sachversicherers auszugehen, z.B. wenn der Versicherungsnehmer eine Wohnung nicht selbst bewohnt und der Brandverursacher der Mieter oder eine ihm nahestehende Person ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2007, 8 U 13/06). - LG Düsseldorf, 17.10.2016 - 21 S 257/14
Kein Regressverzicht bei unberechtigten Untermietern
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 13.03.2007 (8 U 13/06) den sogenannten Regressverzicht demnach auch auf den (berechtigten) Untermieter ausgeweitet. - OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07
Abschließende Haftung eines Charterers bei Vertragsgestaltung mit Hinweis auf die …
Es reicht also nicht, wenn ihm über § 278 BGB nur ein Verschulden eines Dritten zuzurechnen ist, auch wenn dieses grob gewesen sein mag (so erstmals wohl OLG Celle OLGR 1999, 35 = VersR 1998, 846; zustimmend BGH NJW 2006, 3712, 3714; ebenso OLG Karlsruhe NJOZ 2007, 1816, 1819;… s. auch Armbrüster NJW 2006, 3683 u. MK-BGB/Häublein, § 535 BGB Rn. 170 a.E.).