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   OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18   

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https://dejure.org/2019,22243
OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18 (https://dejure.org/2019,22243)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18 (https://dejure.org/2019,22243)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18 (https://dejure.org/2019,22243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Strafbarkeit wegen Beseitigung eines Strichcodes vor dem Kassieren

  • strafrechtsiegen.de

    Strafbarkeit des Beseitigens eines Strichcodes vor einem Kassiervorgang

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 46 Abs 2 StGB, § 263 Abs 1 StGB, § 267 Abs 1 StGB, § 274 Abs 1 Nr 1 StGB, § 261 StPO
    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines Baumarks und Einscannen-Lassen von Ware nach Manipulation bzw. Entfernung des Strichcode-Etiketts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 242, 263, 267, 274 StGB
    Beseitigen eines Strichcodes vor dem Kassiervorgang

  • jura-online.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafbarkeit des Beseitigens eines Strichcodes vor dem Kassiervorgang?

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Manipulation am EAN- bzw. GTIN-Code im Kaufhaus als Betrug und Urkundenfälschung?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • OLG Köln, 03.07.1973 - Ss 61/73
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
    Hierunter fallen neben fest an Kraftfahrzeugen befestigten Kraftfahrzeug-Zulassungsschildern (vgl. BGH NJW 2000, 229) auch auf Waren geklebte oder anders an diesen befestigte Preisauszeichnungen (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1982, 952; OLG Köln, Urteil vom 03.07.1973 - Ss 61/73) und die in einen PKW eingeschlagene Fahrgestell bzw. Fahrzeug-Identifikationsnummer (BGHSt 9, 235; BGHSt 16, 94; KG, Beschluss vom 16.04.2003 - (5) 1 Ss 20/03).

    Damit hat der Angeklagte die zusammengesetzte Urkunde im Sinne von § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB vernichtet (OLG Köln, Urteil vom 03.07.1973 - Ss 61/73; Fischer a.a.O., § 274 Rn. 4; LK-Zieschang, a.a.O., § 274 Rn. 26).

    Während § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB ausschließlich dem Schutz der Beweisposition des an der Urkunde Berechtigten dient, schützt § 263 StGB das Vermögen (vgl. OLG Köln, U. v. 03.07.1973 - Ss 61/73 für das sinngemäß zu beurteilende Konkurrenzverhältnis von Diebstahl und Urkundenunterdrückung).

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 49/87

    Unberechtigte Verwendung eines roten Kennzeichens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
    Da auch bei einer zusammengesetzten Urkunde die Erklärung und ihr Bezug zum Aussteller dauerhaft fixiert sein muss, ist ferner eine feste Verbindung zwischen dem GTIN-Etikett und der Ware erforderlich, auf die sie sich bezieht (BGHSt 34, 375; OLG Köln, Urteil vom 04.07.1978 - 1 Ss 231/78; Leipziger Kommentar-Zieschang, a.a.O., § 267 Rn. 55).

    Auch bei der neu zusammengesetzten Urkunde muss daher eine feste und dauerhafte, wenn auch nicht untrennbare Verbindung zwischen Beweiszeichen und Bezugsobjekt zu einer Beweiseinheit bestehen (vgl. BGHSt 34, 375).

    Angenommen wurde eine ausreichend feste, dauerhafte und damit eine Beweiseinheit erzeugende Verbindung etwa bei der festen Montage eines Kfz.-Zulassungszeichens an einem PKW (BGHSt 34, 375), nicht aber bei einer eher losen Befestigung desselben mit einem Draht (OLG Stuttgart, VRS 47 [1974], 25) sowie zwar bei mit Klebstoff bewirktem Aufkleben eines Preisetiketts (OLG Düsseldorf, a.a.O.), nicht aber bei nur losem Heften eines Strafzettels an die Windschutzscheibe (OLG Hamburg, JR 1964, 228).

  • OLG Köln, 04.07.1978 - 1 Ss 231/78

    Oberhemden - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
    Da auch bei einer zusammengesetzten Urkunde die Erklärung und ihr Bezug zum Aussteller dauerhaft fixiert sein muss, ist ferner eine feste Verbindung zwischen dem GTIN-Etikett und der Ware erforderlich, auf die sie sich bezieht (BGHSt 34, 375; OLG Köln, Urteil vom 04.07.1978 - 1 Ss 231/78; Leipziger Kommentar-Zieschang, a.a.O., § 267 Rn. 55).

    Zwar können zusammengesetzte Urkunden auch durch Auswechseln ihres Bezugsobjekts verfälscht werden (BGHSt 9, 235; BGHSt 16, 94; OLG Köln, Urteil vom 04.07.1978 - 1 Ss 231/78; Leipziger Kommentar-Zieschang, a.a.O, § 267 Rn. 202; Fischer, a.a.O., § 267 Rn. 35; a.A. SK-Hoyer, § 267 Rn. 83).

    Denn die zu beurteilende Steckverbindung war ersichtlich nicht auf Dauer angelegt und ließ sich - ähnlich eines nur lose in einer unverschlossenen Hülle verpackten Hemds (vgl. OLG Köln, Urteil vom 04.07.1978 - 1 Ss 231/78) - ohne weiteres wieder lösen.

  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 317/97

    Schwere räuberische Erpressung - Vorliegen eines Beweisantrages - Zusammenhang

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
    Bei diesen Anträgen handelt es sich jeweils nicht um formgültige Beweisanträge im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO, sondern um Beweisermittlungsanträge, deren Ablehnung durch das Tatgericht an der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) zu messen ist (BGHSt 39, 251; BGHSt 43, 321; BGH NStZ 1998, 97; BGH NStZ 2018, 48).

    Auch wenn das Tatgericht Beweisermittlungsanträge oder andere Beweisbegehren - wie hier - als Beweisantrag behandelt und aus einem der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zurückgewiesen hat, muss die gegen die Ablehnung gerichtete Verfahrensrüge daher den Anforderungen genügen, die nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an die Aufklärungsrüge zu stellen sind (vgl. BGH NStZ 1998, 97, BGH NStZ 2018, 48, jeweils m. w. N.).

    Denn auch zur Begründung der Aufklärungsrüge muss der Beschwerdeführer nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO Angaben zu den konkret unter Beweis gestellten Wahrnehmungen eines Zeugen und - erforderlichenfalls - zur Konnexität machen (vgl. BGH NStZ 1998, 97; BGH NStZ 2008, 230; BGH NStZ-RR 2010, 316).

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
    Bei diesen Anträgen handelt es sich jeweils nicht um formgültige Beweisanträge im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO, sondern um Beweisermittlungsanträge, deren Ablehnung durch das Tatgericht an der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) zu messen ist (BGHSt 39, 251; BGHSt 43, 321; BGH NStZ 1998, 97; BGH NStZ 2018, 48).

    Angaben hierzu wären aber erforderlich gewesen, weil ein Zeuge nur über seine eigenen Wahrnehmungen vernommen werden kann (vgl. BGHSt 39, 251; BGHSt 43, 321).

    Den deshalb erforderlichen Vortrag zur Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel (vgl. BGHSt 43, 321; BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - 4 StR 375/09) lässt der Antrag somit ebenfalls vermissen.

  • BGH, 26.06.1956 - 5 StR 179/56

    Fahrgestellnummer - § 267 StGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
    Hierunter fallen neben fest an Kraftfahrzeugen befestigten Kraftfahrzeug-Zulassungsschildern (vgl. BGH NJW 2000, 229) auch auf Waren geklebte oder anders an diesen befestigte Preisauszeichnungen (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1982, 952; OLG Köln, Urteil vom 03.07.1973 - Ss 61/73) und die in einen PKW eingeschlagene Fahrgestell bzw. Fahrzeug-Identifikationsnummer (BGHSt 9, 235; BGHSt 16, 94; KG, Beschluss vom 16.04.2003 - (5) 1 Ss 20/03).

    Zwar können zusammengesetzte Urkunden auch durch Auswechseln ihres Bezugsobjekts verfälscht werden (BGHSt 9, 235; BGHSt 16, 94; OLG Köln, Urteil vom 04.07.1978 - 1 Ss 231/78; Leipziger Kommentar-Zieschang, a.a.O, § 267 Rn. 202; Fischer, a.a.O., § 267 Rn. 35; a.A. SK-Hoyer, § 267 Rn. 83).

  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60

    Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
    Hierunter fallen neben fest an Kraftfahrzeugen befestigten Kraftfahrzeug-Zulassungsschildern (vgl. BGH NJW 2000, 229) auch auf Waren geklebte oder anders an diesen befestigte Preisauszeichnungen (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1982, 952; OLG Köln, Urteil vom 03.07.1973 - Ss 61/73) und die in einen PKW eingeschlagene Fahrgestell bzw. Fahrzeug-Identifikationsnummer (BGHSt 9, 235; BGHSt 16, 94; KG, Beschluss vom 16.04.2003 - (5) 1 Ss 20/03).

    Zwar können zusammengesetzte Urkunden auch durch Auswechseln ihres Bezugsobjekts verfälscht werden (BGHSt 9, 235; BGHSt 16, 94; OLG Köln, Urteil vom 04.07.1978 - 1 Ss 231/78; Leipziger Kommentar-Zieschang, a.a.O, § 267 Rn. 202; Fischer, a.a.O., § 267 Rn. 35; a.A. SK-Hoyer, § 267 Rn. 83).

  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
    Zu Recht ging das Landgericht daher vom Vorliegen einer Vermögensverfügung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB aus, während ein Diebstahl (§ 242 StGB) mangels Gewahrsamsbruchs nicht in Betracht kam (vgl. BGHSt 41, 198; OLG Dresden, Beschluss vom 31.05.2002 - 3 Ss 165/02; Schönke/Schröder-Perron, StGB, 30. Auflage, § 263 Rn. 63a; Fischer, a.a.O., § 263 Rn. 74).

    Denn ein solcher der vorliegenden Konstellation faktisch ähnlicher Fall wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegebenenfalls nur als versuchter Diebstahl zu werten (vgl. BGHSt 41, 198 sowie Leipziger Kommentar-Vogel, a.a.O., § 242 Rn. 101).

  • BGH, 13.06.2017 - 3 StR 48/17

    Wahrunterstellung bei nicht ausreichend konkretisiertem Beweisvorbringen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
    Bei diesen Anträgen handelt es sich jeweils nicht um formgültige Beweisanträge im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO, sondern um Beweisermittlungsanträge, deren Ablehnung durch das Tatgericht an der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) zu messen ist (BGHSt 39, 251; BGHSt 43, 321; BGH NStZ 1998, 97; BGH NStZ 2018, 48).

    Auch wenn das Tatgericht Beweisermittlungsanträge oder andere Beweisbegehren - wie hier - als Beweisantrag behandelt und aus einem der Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zurückgewiesen hat, muss die gegen die Ablehnung gerichtete Verfahrensrüge daher den Anforderungen genügen, die nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an die Aufklärungsrüge zu stellen sind (vgl. BGH NStZ 1998, 97, BGH NStZ 2018, 48, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96

    Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
    Da die diesbezügliche Verfahrensrüge schon nicht in zulässiger Form erhoben wurde, kann dahinstehen, ob das Landgericht den auf Vernehmung des Zeugen gerichteten Beweisermittlungsantrag mit einer tragfähigen Begründung abgelehnt hat (zu dem dabei anzuwendenden Beurteilungsmaßstab vgl. BGH NStZ-RR 1997, 41; BGH NStZ 1985, 324 sowie Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 244 Rn. 47 f.).

    Gegen Letzteres spricht jedenfalls, dass das Landgericht hinsichtlich der Bedeutung der fraglichen Beweisbehauptung keine irreführende Prozesslage geschaffen hat, die auf das Verteidigungsverhalten Einfluss gehabt haben könnte, und die in Rede stehende Beweiserhebung nach der damit für das Revisionsgericht eröffneten Beurteilung "nach seiner Sicht der Dinge" zur weiteren Aufklärung nicht erforderlich war (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 41; BGH NStZ 1985, 324).

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

  • BGH, 13.12.1963 - 4 StR 379/63
  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79

    Urkundenunterdrückung durch den Eigentümer einer Urkunde - Bezug von

  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

  • OLG Dresden, 31.05.2002 - 3 Ss 165/02

    Gewahrsam; Gewahrsamsbruch; Vermögensverfügung

  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 382/51

    Faber-Castell-Stifte - § 267 StGB, Urkundsbegriff, Verhältnis zu

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 154/04

    Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung

  • BGH, 25.11.2009 - 2 StR 430/09

    Beweiswürdigung (Widersprüche); Urkundenunterdrückung (Begriff der

  • KG, 16.04.2003 - 1 Ss 20/03

    Urkundenfälschung: Straflosigkeit von Umbaumaßnahmen an einem Unfallfahrzeug

  • BGH, 03.06.1964 - 2 StR 143/64
  • OLG Köln, 23.03.2018 - 1 RVs 54/18

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Bagatelltaten

  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 6/15

    Revisionsrechtlich nicht zu beanstandende Annahme eines minder schweren Falles

  • BGH, 22.12.1959 - 1 StR 591/59
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 278/83

    Arbeitnehmerüberlassung - Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen - Strafbarkeit

  • BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16

    Mittäterschaft (erforderliche Gesamtbetrachtung: eingeschränkte

  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 243/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Gesamtstrafübel; besondere

  • BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Ausgleich eines zu hohen Gesamtstrafenübels bei

  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99

    Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17

    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07

    Ablehnung wiederholter Anträge auf Zwischenentscheidungen (Begründung); Zuordnung

  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 202/05

    Verfahrensrüge mit unwahrem und unvollständigem Tatsachenvortrag

  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 552/86

    Fehlende Angabe der rechtlichen und tatsächlichen Gründe bei der Ablehnung eines

  • BGH, 13.12.2016 - 3 StR 193/16

    Anforderung an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10

    Übersehene Strafverfolgungsverjährung; Darlegungsanforderungen an die

  • BGH, 17.11.2009 - 4 StR 375/09

    Begriff des Beweisantrages und Ablehnung wegen mangelnder Konnexität (erweiterte

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 327/00

    Beweiswürdigung bei Angaben eines Mitangeklagten (Gefahr der Falschbelastung)

  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter

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