Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 13.05.2019 - 18 UF 91/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung bei Zusammenleben einer allein sorgeberechtigten Mutter mit einem wegen sexuellen Missbrauchs von Kin...
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 BGB, § 27 SGB 8
Abwehr einer Kindeswohlgefährdung bei Zusammenleben der Mutter mit einem wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beobachtungsfunktion; Hilfe zur Erziehung; Kindeswohlgefährdung; Kontrollauftrag; Rückfallwahrscheinlichkeit; sexueller Missbrauch; systemische Familienberatung; Verhältnismäßigkeit; Gefährdung des Kindeswohls: Abwehr durch Schutzkonzept unter Einbeziehung von Hilfe zur ...
- rechtsportal.de
Entscheidung des Gerichts bei Bejahung einer Kindeswohlgefährdung aufgrund Gefahr des sexuellen Missbrauchs des Kindes durch den Lebensgefährten der Mutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 16.05.2018 - 48 F 59/18
- OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 18 UF 91/18
- BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18
- OLG Karlsruhe, 13.05.2019 - 18 UF 91/18
- BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 1429
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18
Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2019 - 18 UF 91/18
Gerichtskosten werden in allen Instanzen einschließlich des Rechtsbeschwerdeverfahrens (Bundesgerichtshof XII ZB 408/18) nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden jeweils nicht erstattet.Mit Beschluss vom 06.02.2019 (XII ZB 408/18) hat der Bundesgerichtshof auf die Rechtsbeschwerde der Mutter den Senatsbeschluss vom 03.08.2018 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Die Weitergabe von Berichten kann jedenfalls dann nicht an Vorgaben des Datenschutzes (vgl. dazu eingehend Kepert, Anmerkung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06. Februar 2019, XII ZB 408/18 - Aufsatzmanuskript, vorgelegt vom Jugendamt als Anlage A 5 zum Schriftsatz vom 05.04.2019 - S. 14 ff.) scheitern, wenn und soweit die Betroffenen der Weitergabe explizit zustimmen.
- OLG Schleswig, 22.06.2017 - 10 UF 103/17
Zulässigkeit der Einholung von Auskünften dritter Personen durch den …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2019 - 18 UF 91/18
Für eine förmliche Weisung, die Therapeuten weiterhin von der Schweigepflicht zu entbinden, sieht der Senat keine Grundlage, weil auch für ein solches Gebot derzeit keine Notwendigkeit besteht und im Falle eines Fortfalls der freiwilligen Mitwirkung der Betroffenen § 1666 BGB Abs. 1, Abs. 4 BGB als Grundlage eines solchen weitgehenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht - der auch im Lichte der für den Therapieerfolg wichtigen Vertraulichkeit höchst problematisch wäre - nicht in Betracht käme (…vgl. BverfG a.a.O. Rn. 24; dagegen zur Ersetzung der Entbindung eines Therapeuten des Kindes von der Schweigepflicht auf der Grundlage des § 1666 Abs. 1 Nr. 5 BGB Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 22.06.2017 - 10 UF 103/17, FamRZ 2018, 109). - BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16
Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2019 - 18 UF 91/18
Sollte das Einverständnis entfallen, könnte die Fortsetzung der Therapie nicht angeordnet werden, weil es hierfür an einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage fehlt (vgl. BVerfG a.a.O. Rn. 19 ff. sowie BGH vom 23.11.2016 - XII ZB 149/16, FamRZ 2017, 212, juris Rn. 23, jeweils zur Frage der Anordnung gegenüber dem Sorgeberechtigten; für die Erteilung einer entsprechenden Auflage an einen Dritten nach § 1666 Abs. 4 BGB kann nichts anderes gelten). - BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.05.2019 - 18 UF 91/18
Solange dies so ist, ist die Weisung, die begonnene Psychotherapie fortzusetzen, nicht erforderlich (vgl. BVerfG vom 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10, FamRZ 2011, 179, juris Rn. 24).