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   OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97   

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https://dejure.org/2001,6282
OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97 (https://dejure.org/2001,6282)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.06.2001 - 7 U 123/97 (https://dejure.org/2001,6282)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 7 U 123/97 (https://dejure.org/2001,6282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld; Behandlungsfehler ; Injektion ; Paravasat; Ärztliche Aufklärungspflicht ; Bindung an einen Überweisungsauftrag ; Befunderhebung; Entscheidungskonflikt

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 847
    Grenzen der Aufklärungspflicht des Spezialisten vor Diagnosemaßnahme im Rahmen eines Überweisungsauftrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 847
    Arzthaftung - Aufklärungspflicht - unbekannte Beeinträchtigungen - Befunderhebung - Bindung an Überweisungsauftrag - Entscheidungskonflikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 717
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 18.01.2008 - 1 U 77/07

    Erforderlicher Behandlungsumfang bei einer Überweisung eines Patienten zu einer

    Er darf ohne Einwilligung des überweisenden Arztes eigenmächtig gar keine weitergehenden Untersuchungen durchführen, weil er damit in die Behandlung des vom Patienten gewählten Arztes eingreifen würde (vgl. BGH, Urteil v. 5. Oktober 1993, VI ZR 237/92 - NJW 1994, 797, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 13. Juni 2001, 7 U 123/97 - VersR 2002, 717; OLG Stuttgart, Urteil v. 20. Juni 2000, 14 U 73/98 - VersR 2002, 98, 99 f. bzw. Thüringer OLG, Beschluss v. 15. Januar 2004, 4 U 836/03 - OLGR 2004, 140 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichten des Krankenhausarztes über

    Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe (VersR 2002, 717, zitiert nach juris) greift für den vorliegenden Fall nicht ein.
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