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   OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17   

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https://dejure.org/2017,44820
OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17 (https://dejure.org/2017,44820)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.09.2017 - 15 U 7/17 (https://dejure.org/2017,44820)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. September 2017 - 15 U 7/17 (https://dejure.org/2017,44820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • RA Kotz

    Provisionsrückzahlungsklage gegen Versicherungsvertreter - Auszahlung Stornoreserve

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 84 Abs. 3; HGB § 87 a Abs. 3 S. 2; HGB § 92
    Darlegungslast des Versicherers bei Klage des Versicherungsvertreters auf Auszahlung der Stornoreserve

  • rechtsanwalt-lost.de PDF (Volltext und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zur Darlegungslast im Saldenprozess zwischen Unternehmer und Versicherungsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 58 -, Saldoklage, Klage auf Auszahlung, Guthaben auf dem Stornoreservekonto, Darlegungs- und Beweislast, Rückforderung von Provision wegen notleidender Versicherungsverträge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    DVAG muss Guthaben aus Rückstellungskonto auszahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einbehaltung der Stornoreserve - Unternehmen trägt die Darlegungslast

Sonstiges

  • rechtsanwalt-lost.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Die Stornoreserve der Versicherungsvertreter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 419
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.2012 - VII ZR 130/11

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters: Pflichten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17
    a) Fordert der Unternehmer die Rückzahlung vermeintlich unberechtigt geleisteter Provisionen oder Vorschüsse, trägt dieser die Beweislast, muss also für jeden einzelnen Rückforderungsanspruch dessen konkrete Gründe darlegen und gegebenenfalls beweisen (BAG, Urteil vom 21.01.2015, X AZR 84/14 - juris Randnr. 50; BGH, Urteil vom 28.06.2012, VII ZR 130/11 - juris Randnr. 16, Thume in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, 5. Aufl., Kapitel V Randnr. 292).

    Hierbei kann das Versicherungsunternehmen entweder eigene Maßnahmen zur Stornoabwehr ergreifen, die dann freilich nach Art und Umfang ausreichend sein müssen, oder sich darauf beschränken, dem Versicherungsvertreter durch eine Stornogefahrenmitteilung Gelegenheit zu geben, den notleidend gewordenen Vertrag selbst nachzubearbeiten (st. Rspr.: vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2012, a. a. O.; Urteil vom 01.12.2010, VIII ZR 310/09 - juris).

    Zum Umfang der im Fall der Rückforderung von Provisionsvorschüssen den Unternehmer treffenden Darlegungslast gehört auch die konkrete Darlegung und Beweisführung, dass und mit welchem Inhalt eine ausreichende Nachbearbeitung durchgeführt worden ist, jedoch erfolglos geblieben ist, oder eine Nachbearbeitung ausnahmsweise entbehrlich gewesen ist, und zwar für jeden einzelnen rückabzuwickelnden Versicherungsvertrag (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2012, a. a. O.; Thume in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, Band 1, 5. Aufl., Kapitel V Randnr. 515 ff.).

    Zudem reicht eine bloße Versendung einer Stornogefahrenmitteilung an den Nachfolger des ausgeschiedenen Versicherungsvertreters für die Darlegung einer ausreichenden Maßnahme der Stornogefahrabwehr ebenfalls nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2012, a. a. O. - juris Randnr. 24; OLG Zweibrücken, Urteil vom 11.06.2015, 4 U 15/13 - juris 149).

  • AG Monschau, 07.10.2013 - 1 C 151/12

    Erstattungsbeschränkungen für ärztliche Leistungen im Basistarif sind wirksam

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17
    Den Differenzbetrag von 4.796,17 EUR machte die Klägerin gerichtlich gegenüber der Beklagten beim Amtsgericht A. geltend (beigezogene Akten des Amtsgerichts A., Az.: 1 C 151/12).

    Die Akten des Amtsgerichts A., Az.: 1 C 151/12, und des Landgerichts M., Az.: 5 S 9/15, wurden beigezogen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Senat.

  • OLG München, 07.06.2017 - 7 U 1889/16

    Rückforderung von Versicherungsvertreterprovisionen bei Nachbearbeitungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17
    In der Vergütungsabrede der Parteien fehlt es jedoch an derartigen Vereinbarungen zur Saldofeststellung und zu Kontokorrentperioden (vgl. auch OLG München, Urteil vom 07.06.2017, 7 U 1889/16 - juris Randnr. 65).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 16 U 32/16

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Provisionszahlungsansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17
    Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer, wie hier, den Vertreter auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen in Anspruch nimmt, welche dieser im Hinblick auf konkrete Vertragsabschlüsse erhalten hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2017, 16 U 32/16 - juris Randnr. 14; Emde in Staub, Großkommentar HGB, a. a. O., § 92 Randnr. 81 und 84).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 5 U 54/11

    Provisionsanspruch eines Versicherungsvertreters: Verhältnis zwischen Haupt- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17
    Denn gemäß § 84 Abs. 3 HGB ist das Handelsvertreterrecht der §§ 84 ff. HGB auch auf mehrstufige Handelsvertreterverhältnisse anwendbar (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10.01.2013, 5 U 54/11 - juris Randnr. 43; Thume in Küstner/Thume, a.a.O., Kapitel V Randnr. 570).
  • BGH, 07.02.1990 - IV ZR 314/88

    Rechtsnatur einer Provisionsabrechnung; Rechte des Handelsvertreters bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17
    Insoweit enthält nämlich die Provisionsabrechnung die Mitteilung des Unternehmers, in welcher Höhe dem Handelsvertreter nach der Auffassung seines Prinzipals, hier der Klägerin, ein Provisionsanspruch zusteht und wie sich dieser Provisionsanspruch zusammensetzt und errechnet; sie hat den Charakter eines abstrakten Schuldanerkenntnisses bezogen auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.1990, IV ZR 314/88 - juris Randnr. 8; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 37. Aufl., § 87 c Randnr. 4).
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2015 - 4 U 15/13

    Versicherungsvertretervertrag: Anspruch eines Versicherers auf Rückzahlung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17
    Zudem reicht eine bloße Versendung einer Stornogefahrenmitteilung an den Nachfolger des ausgeschiedenen Versicherungsvertreters für die Darlegung einer ausreichenden Maßnahme der Stornogefahrabwehr ebenfalls nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2012, a. a. O. - juris Randnr. 24; OLG Zweibrücken, Urteil vom 11.06.2015, 4 U 15/13 - juris 149).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters bei Stornierung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17
    Hierbei kann das Versicherungsunternehmen entweder eigene Maßnahmen zur Stornoabwehr ergreifen, die dann freilich nach Art und Umfang ausreichend sein müssen, oder sich darauf beschränken, dem Versicherungsvertreter durch eine Stornogefahrenmitteilung Gelegenheit zu geben, den notleidend gewordenen Vertrag selbst nachzubearbeiten (st. Rspr.: vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2012, a. a. O.; Urteil vom 01.12.2010, VIII ZR 310/09 - juris).
  • OLG Hamm, 10.11.2022 - 18 U 138/18

    Bucheinsicht und Vollstreckung aus einem Titel auf Bucheinsicht

    Denn derjenige, der aus einem Saldo vorgeht, hat bereits dann näher zu den von ihm vorgenommenen Belastungsbuchungen vorzutragen, wenn der Gegner den Saldo "global oder unter Angabe von Einzelheiten" bestreitet (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.09.2017 - Az. 15 U 7/17, Rn. 40, zit. n. juris; Senat, Beschl. v. 16.04.2018 - Az. 18 W 7/18, Rn. 11, zit. n. juris).
  • OLG Dresden, 02.03.2020 - 4 U 2314/19

    Vermittlung von Versicherungen; Anspruch auf Zurückzahlung von vorschüssig

    Wenn wegen stornierter Versicherungsverträge Provisionen bzw. Vorschüsse zurückverlangt werden, hat der Unternehmer wegen § 87 a Abs. 3 Satz 2 HGB für jeden Einzelfall die Gründe der Vertragsbeendigung, den Zeitpunkt der und die Art der Mahnung sowie der Unterrichtung des Versicherungsvertreters über die Stornogefahr darzulegen und die Höhe der zurückzuzahlenden Abschlussprovisionen zu errechnen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2017 - 15 U 7/17 - juris).
  • OLG Hamm, 16.04.2018 - 18 W 7/18

    Bewilligung de Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen eines

    Danach muss derjenige, der aus einem Saldo vorgeht, bereits dann näher zu den von ihm vorgenommenen Belastungsbuchungen vortragen, wenn der Gegner den Saldo "global oder unter Angabe von Einzelheiten" bestreitet (s.a. OLG Karlsruhe, Urt. vom 13.9.2017, Az. 15 U 7/17, ZVertriebsR 2017, S. 377 mit Anm. Lost S. 382, allerdings zu einem Handelsvertreterverhältnis).
  • LG Bonn, 12.10.2018 - 1 O 325/17

    Versicherungsvertreter Rückforderung Provision Stornogefahr

    Die Klägerin muss deshalb für jeden einzelnen Rückforderungsanspruch dessen konkrete Gründe darlegen und gegebenenfalls beweisen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2017 - 15 U 7/17 = BeckRS 2017, 134073 Rd.20; OLG Brandenburg, Urteil vom 07.10.2010 - 12 U 96/09 - unter II.2.a) = BeckRS 2010, 25582).
  • OLG Köln, 15.11.2018 - 19 U 153/18

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Vermittlers von Finanzdienstleistungen auf

    Dies bedeutet, dass der Versicherungsvertreter die Anspruchsvoraussetzungen für das Entstehen der Provision darzulegen und zu beweisen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.09.2017 - 15 U 7/17, VersR 2018, 419, juris Rn. 34; Staub/ Emde , HGB, 5. Aufl. 2008, § 92 Rn. 82).
  • ArbG Stuttgart, 12.07.2018 - 22 Ca 4139/17

    - OVB 30 -, Provisionsbestimmungen, Provisionsregelungen, Inhaltskontrolle,

    Der VV hat die Anspruchsvoraussetzungen für das Entstehen der Provision darzulegen und zu beweisen und zwar für jeden vermittelten Vertrag (im Anschluss an OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17 - BeckRS 17, 134073).
  • LG Heilbronn, 04.09.2020 - 4 O 204/19

    Rückzahlung von Vermittlerprovisionen eines Versicherungsvertreters

    Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer, wie hier, den Vertreter auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen in Anspruch nimmt, welche dieser im Hinblick auf konkrete Vertragsabschlüsse erhalten hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2017 - 15 U 7/17; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
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