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   OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17   

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https://dejure.org/2017,44820
OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17 (https://dejure.org/2017,44820)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.09.2017 - 15 U 7/17 (https://dejure.org/2017,44820)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. September 2017 - 15 U 7/17 (https://dejure.org/2017,44820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz

    Provisionsrückzahlungsklage gegen Versicherungsvertreter - Auszahlung Stornoreserve

  • rechtsanwalt-lost.de PDF (Volltext und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zur Darlegungslast im Saldenprozess zwischen Unternehmer und Versicherungsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 58 -, Saldoklage, Klage auf Auszahlung, Guthaben auf dem Stornoreservekonto, Darlegungs- und Beweislast, Rückforderung von Provision wegen notleidender Versicherungsverträge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    DVAG muss Guthaben aus Rückstellungskonto auszahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einbehaltung der Stornoreserve - Unternehmen trägt die Darlegungslast

Sonstiges

  • rechtsanwalt-lost.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Die Stornoreserve der Versicherungsvertreter

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 419
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 10.11.2022 - 18 U 138/18

    Bucheinsicht und Vollstreckung aus einem Titel auf Bucheinsicht

    Denn derjenige, der aus einem Saldo vorgeht, hat bereits dann näher zu den von ihm vorgenommenen Belastungsbuchungen vorzutragen, wenn der Gegner den Saldo "global oder unter Angabe von Einzelheiten" bestreitet (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.09.2017 - Az. 15 U 7/17, Rn. 40, zit. n. juris; Senat, Beschl. v. 16.04.2018 - Az. 18 W 7/18, Rn. 11, zit. n. juris).
  • OLG Dresden, 02.03.2020 - 4 U 2314/19

    Anerkenntnis durch stillschweigende Hinnahme der Abrechnung, Beweislast,

    Wenn wegen stornierter Versicherungsverträge Provisionen bzw. Vorschüsse zurückverlangt werden, hat der Unternehmer wegen § 87 a Abs. 3 Satz 2 HGB für jeden Einzelfall die Gründe der Vertragsbeendigung, den Zeitpunkt der und die Art der Mahnung sowie der Unterrichtung des Versicherungsvertreters über die Stornogefahr darzulegen und die Höhe der zurückzuzahlenden Abschlussprovisionen zu errechnen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2017 - 15 U 7/17 - juris).
  • OLG Hamm, 16.04.2018 - 18 W 7/18

    Bewilligung de Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen eines

    Danach muss derjenige, der aus einem Saldo vorgeht, bereits dann näher zu den von ihm vorgenommenen Belastungsbuchungen vortragen, wenn der Gegner den Saldo "global oder unter Angabe von Einzelheiten" bestreitet (s.a. OLG Karlsruhe, Urt. vom 13.9.2017, Az. 15 U 7/17, ZVertriebsR 2017, S. 377 mit Anm. Lost S. 382, allerdings zu einem Handelsvertreterverhältnis).
  • LG Bonn, 12.10.2018 - 1 O 325/17

    Versicherungsvertreter Rückforderung Provision Stornogefahr

    Die Klägerin muss deshalb für jeden einzelnen Rückforderungsanspruch dessen konkrete Gründe darlegen und gegebenenfalls beweisen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2017 - 15 U 7/17 = BeckRS 2017, 134073 Rd.20; OLG Brandenburg, Urteil vom 07.10.2010 - 12 U 96/09 - unter II.2.a) = BeckRS 2010, 25582).
  • OLG Köln, 15.11.2018 - 19 U 153/18

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Vermittlers von Finanzdienstleistungen auf

    Dies bedeutet, dass der Versicherungsvertreter die Anspruchsvoraussetzungen für das Entstehen der Provision darzulegen und zu beweisen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.09.2017 - 15 U 7/17, VersR 2018, 419, juris Rn. 34; Staub/ Emde , HGB, 5. Aufl. 2008, § 92 Rn. 82).
  • ArbG Stuttgart, 12.07.2018 - 22 Ca 4139/17

    - OVB 30 -, Provisionsbestimmungen, Provisionsregelungen, Inhaltskontrolle,

    Der VV hat die Anspruchsvoraussetzungen für das Entstehen der Provision darzulegen und zu beweisen und zwar für jeden vermittelten Vertrag (im Anschluss an OLG Karlsruhe, 13.09.2017 - 15 U 7/17 - BeckRS 17, 134073).
  • LG Heilbronn, 04.09.2020 - 4 O 204/19

    Darlegungslast im Saldenprozess des VV, Rückforderung unverdienter Provisionen,

    Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer, wie hier, den Vertreter auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen in Anspruch nimmt, welche dieser im Hinblick auf konkrete Vertragsabschlüsse erhalten hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2017 - 15 U 7/17; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
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