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OLG Karlsruhe, 13.10.1987 - 8 U 75/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mangelhaftung bei Werkvertrag in Bezug auf eine Treppenanlage; Rücktrittsrecht bzw. Wandelungsrecht bei verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe; Anwendbarkeit eines Rückgewährverhältnisses bei Rücktrittsrecht bzw. Wandelungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 04.03.1987 - 3 O 359/84
- OLG Karlsruhe, 13.10.1987 - 8 U 75/87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- RG, 13.01.1904 - V 533/03
Kellerrecht.; Wandelung.
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.1987 - 8 U 75/87
Nicht verschuldet im Sinne der §§ 353 Abs. 1, 351 BGB ist indessen die bloße Weigerung des Dritten - hier des Bauherren ..., den Gegenstand an den Rücktritts- bzw. Wandelungsberechtigten - die Beklagte - zurück zu übertragen, wenn er dazu ihr gegenüber nicht verpflichtet ist (vgl. RGZ 56, 258 ff.;… Hadding in Soergel/Siebert, 11. Aufl. 1986, Rdnr. 2 zu § 353 BGB). - BGH, 05.12.1967 - VI ZR 54/66
Schadenshaftung eines Arztes bei intraarterieller Fehlinjektion des intravenösen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.1987 - 8 U 75/87
Andererseits hat dies jedoch eine ihr nachteilige Kostenentscheidung nach §§ 91, 97 ZPO zur Folge, wenn, wie vorliegend, die Hauptsache teilweise erledigt ist, ohne daß sie dieses Kostenrisiko durch eine hilfsweise Erledigungserklärung nach § 91 a ZPO auf die Beklagte/Widerklägerin abwälzen könnte (so mit überzeugender Begründung insbesondere Landgericht Köln in NJW 1968, 1181 [BGH 05.12.1967 - VI ZR 54/66] /82). - OLG Düsseldorf, 08.03.1968 - 2 U 37/67
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.1987 - 8 U 75/87
Soweit die Klägerin insoweit neben dem primär aufrechterhaltenen Antrag auf Abweisung der Widerklage hilfsweise der Erledigung der Hauptsache zugestimmt hat, ist eine solche hilfsweise Erledigungserklärung, die eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO zur Folge haben könnte, nicht zulässig (so auch OLG Karlsruhe in NJW 1964, 2067; Landgericht Köln in NJW 1968, 1481 ff.;… Thomas/Putzo, Kommentar zur ZPO, 15. Aufl. 1987, Anm. 7 zu § 91 a ZPO; a. A. Bundesfinanzhof in Betriebsberater 1980, 1842;… Vollkommer in Zöller, Kommentar zur ZPO, 15. Aufl. 1987, Rdnr. 14 zu § 91 a ZPO). - BGH, 23.11.1966 - VIII ZR 160/64
Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Beseitigung der zunächst vorhandenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.1987 - 8 U 75/87
Wenn die Klägerin insoweit in erster Linie Abweisung der Widerklage beantragt hat, bedarf es über diesen Antrag einer Sachentscheidung mit allen Wirkungen der Rechtskraft (so für den umgekehrten Fall, daß der Kläger zur Klage in erster Linie einen Sachantrag stellt und nur hilfsweise die Erledigung der Hauptsache erklärt, BGH in NJW 1967, 564). - BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.1987 - 8 U 75/87
Wird nämlich in derartigen Fällen von einem Wandlungs- bzw. Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, ist auf das Rückgewährverhältnis § 281 Abs. 1 BGB anwendbar (BGH in NJW 1983, 929 ff.), wonach der Rückgewährgläubiger dem Rückzahlungsanspruch das Verlangen nach Herausgabe von erlangten Ersatzvorteilen entgegenhalten kann.