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   OLG Karlsruhe, 14.02.2007 - 7 U 135/06   

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OLG Karlsruhe, 14.02.2007 - 7 U 135/06 (https://dejure.org/2007,5621)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.02.2007 - 7 U 135/06 (https://dejure.org/2007,5621)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 7 U 135/06 (https://dejure.org/2007,5621)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung: Rückgriff auf einen fiktiven Schmerzensgeldanspruch; Darlegungs- und Beweislast für den Umfang des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs des Geschädigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgriff eines Sozialversicherungsträgers auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten gegen den haftungsprivilegierten Schädiger wegen der von ihm erbrachten Aufwendungen; Reduzierung des fiktiven Schmerzensgeldes wegen des Entfallens der ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Höhe des Anspruchs nach § 110 Abs. 1 SGB VII - Beweislast beim Sozialversicherungsträger

  • Judicialis

    SGB VII § 110 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 110 Abs. 1
    Beweispflicht für die Höhe des zivilrechtlichen Anspruchs des Verletzten nach § 110 Abs. 1 SGB VII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 299
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.2006 - VI ZR 143/05

    Umfang des Rückgriffs des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2007 - 7 U 135/06
    Zur Begründung stützt sich die Klägerin auf die nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils ergangene Entscheidung des BGH vom 27.06.2006 - VI ZR 143/05 - (BGHZ 168, 161 = NJW 2006, 3563 = VersR 2006, 1429), wonach ein Sozialversicherungsträger wegen der von ihm erbrachten Aufwendungen beim Rückgriff nach § 110 SGB VII grundsätzlich auch auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten gegen den nach den §§ 104 ff. SGB VII haftungsprivilegierten Schädiger zurückgreifen kann.

    Maßgeblich ist vielmehr der fiktive Anspruch des Geschädigten auf Schmerzensgeld (vgl. BGH VersR 2006, 1429, 1430), der nach den Kriterien gemäß § 847 Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. Art. 229 § 8 Abs. 1 EGBGB zu bemessen ist.

  • OLG Oldenburg, 25.04.1995 - 1 U 161/94

    Inländische Bedeutung einer im Ausland vorgenommenen Pfändung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2007 - 7 U 135/06
    Das OLG Köln hat im Urteil vom 26.04.1995 - 1 U 161/94 - in einem Fall, bei welchem dem Schädiger ebenfalls grobe Fahrlässigkeit zur Last fiel und es zu einem langwierigen Heilungsprozess bei einer Innenknöchelfraktur rechts und einer Fersenbeinfraktur links kam, inflationsbereinigt rund 23.000,00 EUR Schmerzensgeld zugesprochen, wobei dort das Zahlungsverhalten des Schädigers als weiteres Bemessungskriterium hinzukam.
  • LG Darmstadt, 14.03.1985 - 9 O 256/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2007 - 7 U 135/06
    So hat das LG Darmstadt im Urteil vom 14.03.1985 - 9 O 256/83 - unter Berücksichtigung der Geldentwertung rund 29.000,00 EUR Schmerzensgeld zuerkannt.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 225/01

    Verstoß eines Krankenversicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2007 - 7 U 135/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Darlegungspflichtige außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs steht, der Gegner aber alle wesentlichen Tatsachen kennt, dessen einfaches Bestreiten nicht ausreicht, sofern ihm nähere Angaben zumutbar sind, was insbesondere dort der Fall ist, wo das materielle Recht das Nichtvorliegen von Tatsachen zur Anspruchsvoraussetzung erhebt oder sonst nach den Gegebenheiten im konkreten Rechtsstreit das Nichtvorliegen eines Umstandes bewiesen werden muss (vgl. BGH NJW-RR 2004, 990; BGH NJW-RR 2003, 746, 747; BGH NJW 1999, 579, 580 m.w.N.).
  • LG Heidelberg, 12.05.2006 - 1 O 102/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2007 - 7 U 135/06
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 12.05.2006 - 1 O 102/05 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt geändert:.
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 44/75

    Verletzung von Auskunftspflichten - Sozialgerichtsbarkeit - Krankenkassenmitglied

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2007 - 7 U 135/06
    Der Geschädigte ist verpflichtet, dem Sozialleistungsträger die zur Geltendmachung des übergegangenen Anspruchs nötigen Auskünfte zu erteilen, insbesondere über die Person des Schädigers und des Schadens (vgl. BSG NJW 1978, 1702; Kasseler Kommentar/Kater, 51. Lieferung, § 116 SGB X Rn. 161).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2007 - 7 U 135/06
    Das Feststellungsinteresse i.S. von § 256 Abs. 1 ZPO ist zu bejahen, wenn der Anspruchsgegner seine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit in Abrede stellt und durch die Klageerhebung einer drohenden Verjährung entgegengewirkt werden soll und die Möglichkeit eines künftigen Schadens auf Grund einer bereits eingetretenen Rechtsgutverletzung besteht (vgl. BGH NJW 2001, 1431, 1432).
  • BGH, 29.01.2008 - VI ZR 70/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückgriff des Sozialversicherungsträgers

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2007, 260 veröffentlicht ist, folgt der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurteil BGHZ 168, 161, 163 ff.), wonach der Sozialversicherungsträger wegen der von ihm erbrachten Aufwendungen beim Rückgriff nach § 110 SGB VII grundsätzlich auch auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten gegen den nach den §§ 104 ff. SGB VII haftungsprivilegierten Schädiger zurückgreifen kann.
  • OLG München, 02.06.2021 - 10 U 7288/20

    Höhe des Schmerzensgeldes (50.000 EUR) bei dauerhaften Schmerzen im Sprunggelenk

    (1) Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14.02.2007 - 7 U 135/06 Bei der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 14.02.2007 - 7 U 135/06 kam es zwar zu erheblichen, dauerhaften Unfallfolgen, insbesondere einer Bewegungseinschränkung im oberen Sprunggelenk links, einer weitgehenden Einsteifung im unteren Sprunggelenk links, einer aufgehobenen Beweglichkeit im unteren Sprunggelenk rechts, einer erheblichen Verformung des Fersenbeinkörpers rechts, einem veränderten Gangbild, verbunden mit der Notwendigkeit, orthopädische Schuhe tragen zu müssen, "was insgesamt zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40% führt" (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Februar 2007 - 7 U 135/06 -, Rn. 8, juris).
  • LG Flensburg, 23.11.2007 - 3 O 332/06

    Haftung des Arbeitgebers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines

    Eine Minderung des Anspruchs, z.B. durch Leistungen Dritter, sind vom darlegungspflichtigen Beklagten nicht geltend gemacht worden, so dass von einem Verdienstausfall in der berechneten Höhe auszugehen ist (wie hier zur Darlegungslast: Schmitt, SGB VII, 2. Aufl., § 110 Rn. 13 mwN; a.A. OLG Karlsruhe r+s 2007, 260 f.).

    Ferner ist ein fiktiver Schmerzensgeldanspruch in die Berechnung einzustellen (s. nur BGH NJW 2006, 3563 ff., OLG Karlsruhe r+s 2007, 260 f., a.A. Rolfs, in Erfurter Kommentar, 8. Aufl., § 110 SGB VII, Rn. 7 mwN), der nach den erlittenen Verletzungen und Schmerzen sowie Dauerschäden mit vollständiger Aufhebung der Erwerbsfähigkeit mit 75.000,00 EUR angemessen bemessen ist (bei vergleichbaren Verletzungen wurden Schmerzensgeldbeträge in diesem Rahmen zugesprochen [vgl. OLG Frankfurt ZfS 1994, 82; LG Aachen Urteil vom 22.11.1990, 8 O 467/90; OLG Bamberg Urteil vom 12.05.1998, 5 U 236/96]).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2011 - L 14 SF 2/11
    Grundlage der Ablehnung sei das Verhalten der Richterin in dem vor dem SG zu dem Aktenzeichen S 7 U 135/06 geführten Klagverfahren.

    Die von dem Kläger beanstandeten Verfahrensweisen der Vorsitzenden in dem gerichtlichen Verfahren S 7 U 135/06 sind nicht geeignet, Misstrauen in deren Unparteilichkeit zu rechtfertigen.

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2019 - 1 U 169/17

    Verkehrsunfall Schmerzensgelderhöhung: verzögerte Regulierung

    - OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2007, 7 U 135/06:.
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