Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.03.2014 - 14 U 180/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht des Insolvenzverwalters zur Tilgungsbestimmung bei Auskehr des Verwertungserlöses für dem Vermieterpfandrecht unterliegende Gegenstände
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Tilgungsbestimmungsrecht des Insolvenzverwalters bei Auskehr des Verwertungserlöses für dem Vermieterpfandrecht unterliegende Gegenstände
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Leistungsbestimmungsrecht des Insolvenzverwalters bei Abrechnung der Verwertung des Vermieterpfandrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 366 Abs. 1; InsO § 50; InsO § 170 Abs. 1
Recht des Insolvenzverwalters zur Tilgungsbestimmung bei Auskehr des Verwertungserlöses für dem Vermieterpfandrecht unterliegende Gegenstände - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Leistungsbestimmungsrecht des Schuldners bei Verwertung von Sicherheiten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 12.10.2012 - 2 O 250/12
- OLG Karlsruhe, 14.03.2014 - 14 U 180/12
- BGH, 09.10.2014 - IX ZR 69/14
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 786
- ZMR 2014, 881
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10
Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2014 - 14 U 180/12
Der Beklagte meint, ihm stehe das Tilgungsbestimmungsrecht zu; er beruft sich zur Rechtfertigung im Einzelnen auf die Argumentation aus einem Urteil des OLG Dresden vom 19.10.2011 (NZI 2011, 995 ).Dass der Beurteilung der vorliegenden Rechtsfrage durch das OLG Dresden nicht gefolgt werden dürfte, ergebe sich aus der (von der Klägerin im Einzelnen aufgegriffenen und dargelegten) Kritik des Urteils durch Lütcke NZI 2012, 262 und Mitlehner EwiR 2011, 819).
- BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82
Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2014 - 14 U 180/12
Ist ein Schuldner einem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen (was z.B. schon bei mehreren Mietzinsraten der Fall ist - vgl. BGH NJW 84 2404) verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, welche der Schuldner bei der Leistung bestimmt. - BGH, 17.02.2011 - IX ZR 83/10
Insolvenz des Darlehensnehmers: Tilgungsreihenfolge bei der Verwertung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2014 - 14 U 180/12
Zu Recht verweist Cranshaw in seiner Besprechung des Urteils des OLG Dresden (jurisPR-InsR 2/2012 Anm. 4) darauf, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung v. 17.02.2011 - IX ZR 83/10 (NJW-RR 2011, 688 ff), der zufolge auf die Befriedigung von Forderungen, die durch ein Absonderungsrecht besichert sind, die Rangfolge des § 367 Abs. 1 BGB anzuwenden ist, sich zugleich gegen eine einseitige Tilgungsanordnung bei der "Erlösauskehr" ausgesprochen hat (wenn die Sicherungsabrede keine anderweitige Abrede enthält). - BGH, 23.02.1999 - XI ZR 49/98
Tilgungsbestimmungsrecht des Schuldners in der Zwangsvollstreckung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2014 - 14 U 180/12
Dieses sogenannte Leistungsbestimmungsrecht nach § 366 BGB steht dem Schuldner indes bei der Verwertung von Sicherheiten nicht zu (BGH NJW 99, 1704).
- BGH, 09.10.2014 - IX ZR 69/14
Dauert ein Gewerbemietverhältnis mit dem Schuldner als Mieter nach …
Das Berufungsgericht hat ausgeführt (vgl. ZInsO 2014, 1564), der Beklagte habe nicht aufgrund der von ihm erklärten Tilgungsbestimmung die hier eingeklagten, nach Verfahrenseröffnung entstandenen Mietforderungen beglichen.