Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 2 Ws 59/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat; Anforderungen an die Form der sofortigen Beschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat; Anforderungen an die Form der sofortigen Beschwerde
- rechtsportal.de
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 13.12.2016 - 12 StVK 254/15
- OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 2 Ws 59/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 20.10.2009 - 3 Ws 386/09
Widerruf; bewährungsfreie Zeit; Verlängerung der Bewährungszeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 2 Ws 59/17
Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Strafvollstreckungskammer davon ausgegangen, dass sich nach ganz herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung die verlängerte Bewährungszeit - rechnerisch - auch dann unmittelbar an das Ende der zunächst bestimmten Bewährungszeit anschließt, wenn diese im Zeitpunkt der Verlängerung bereits abgelaufen war (OLG Bamberg NStZ-RR 2010, 60; KG Berlin NStZ-RR 2010, 27; OLG Jena VRS 117, 344; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 127; jeweils m.w.N.).Ob etwas anderes unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Vertrauensschutzes ausnahmsweise dann gilt, wenn der Verurteilte ( vor der neuen Straftatbegehung) in einem gerichtlichen Hinweisschreiben nicht nur auf die Möglichkeit eines Widerrufs, sondern gerade auf diejenige einer Verlängerung hingewiesen worden war und das zur Entscheidung über den Widerruf berufene Gericht auf Wunsch des Verurteilten selbst zunächst noch den Ausgang des weiteren Verfahrens abgewartet hat (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 127; OLG Jena NStZ-RR 2014, 206; kritische Anmerkung hierzu Groß, jurisPR-StrafR 12/2014 Anm.1), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
- BGH, 24.11.1999 - XII ZR 94/98
Auslegung einer Berufungsschrift bei Vertretung des bei dem Oberlandesgericht …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 2 Ws 59/17
Die Auslegung von Prozesshandlungen orientiert sich an dem Grundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und dem recht verstandenen Interesse entspricht (BGH NJW-RR 2000, 1446). - OLG Bamberg, 24.03.2015 - 22 Ws 19/15
Prognoseentscheidung bei Bewährungswiderruf wegen neuer Straftaten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 2 Ws 59/17
Auch wenn sich die verlängerte Bewährungszeit rechnerisch rückwirkend unmittelbar an die abgelaufene Bewährungszeit anschließt, rechtfertigen Straftaten, die zwischen dem Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und dem Erlass des Verlängerungsbeschlusses begangen worden sind, nach ganz überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gleichwohl nicht, denn der Verurteilte stand insoweit zum Tatzeitpunkt unbeschadet der späteren Rückwirkung tatsächlich nicht unter offener Bewährung (OLG Bamberg, Beschluss vom 24.03.2015 - 22 Ws 19/15 -, juris;… KG Berlin a.a.O.;… OLG Jena a.a.O., jeweils m.w.N.).
- OLG Bamberg, 27.08.2009 - 1 Ws 409/09
Beginn der verlängerten Bewährungszeit: Verlängerungsentscheidung nach Ablauf der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 2 Ws 59/17
Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Strafvollstreckungskammer davon ausgegangen, dass sich nach ganz herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung die verlängerte Bewährungszeit - rechnerisch - auch dann unmittelbar an das Ende der zunächst bestimmten Bewährungszeit anschließt, wenn diese im Zeitpunkt der Verlängerung bereits abgelaufen war (OLG Bamberg NStZ-RR 2010, 60; KG Berlin NStZ-RR 2010, 27; OLG Jena VRS 117, 344; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 127; jeweils m.w.N.). - OLG Jena, 06.07.2009 - 1 Ws 251/09
Beginn der Bewährungszeit bei deren Verlängerung; Verfehlungen im Zeitraum …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 2 Ws 59/17
Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Strafvollstreckungskammer davon ausgegangen, dass sich nach ganz herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung die verlängerte Bewährungszeit - rechnerisch - auch dann unmittelbar an das Ende der zunächst bestimmten Bewährungszeit anschließt, wenn diese im Zeitpunkt der Verlängerung bereits abgelaufen war (OLG Bamberg NStZ-RR 2010, 60; KG Berlin NStZ-RR 2010, 27; OLG Jena VRS 117, 344; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 127; jeweils m.w.N.). - OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 2 Ws 59/17
Ob etwas anderes unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Vertrauensschutzes ausnahmsweise dann gilt, wenn der Verurteilte ( vor der neuen Straftatbegehung) in einem gerichtlichen Hinweisschreiben nicht nur auf die Möglichkeit eines Widerrufs, sondern gerade auf diejenige einer Verlängerung hingewiesen worden war und das zur Entscheidung über den Widerruf berufene Gericht auf Wunsch des Verurteilten selbst zunächst noch den Ausgang des weiteren Verfahrens abgewartet hat (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 127; OLG Jena NStZ-RR 2014, 206; kritische Anmerkung hierzu Groß, jurisPR-StrafR 12/2014 Anm.1), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
- BSG, 27.03.2020 - B 10 ÜG 4/19 R
Anspruch auf Entschädigung für ein überlanges sozialgerichtliches Verfahren; …
Sie soll die Weiterleitung eines Schreibens oder Schriftsatzes innerhalb des Gerichts erleichtern und dort für eine rasche verfahrensbezogene Zuordnung und Bearbeitung sorgen (vgl BVerfG Beschluss vom 19.3.2018 - 1 BvR 2313/17 - juris RdNr 12; BVerfG Beschluss vom 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10 - juris RdNr 14; BGH Beschluss vom 10.6.2003 - VIII ZB 126/02 - juris RdNr 16; OLG Karlsruhe Beschluss vom 14.3.2017 - 2 Ws 59/17 - juris RdNr 6) . - OLG Karlsruhe, 06.03.2019 - 3 Ws 35/19
Bewährungswiderruf bei Straftat nach Ablauf ursprünglicher Bewährungszeit
Schließt die verlängerte Bewährungszeit rechnerisch auch rückwirkend an die abgelaufene Bewährungszeit an, so rechtfertigen Straftaten, die zwischen dem Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und dem Erlass des Verlängerungsbeschlusses begangen worden sind, den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gleichwohl nicht, denn der Verurteilte stand insoweit zum Tatzeitpunkt unbeschadet der späteren Rückwirkung tatsächlich nicht unter offener Bewährung (vgl. OLG Karlsruhe, B. v. 14.3.2017 - 2 Ws 59/17, juris Rdn. 9).