Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 122/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Notare Bayern , S. 56 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 1004 Abs. 1, 1090 Abs. 1, 1027
Löschungsanspruch bei Getränkebezugsdienstbarkeiten - openjur.de
Unterlassungsanspruch aus einer ohne schuldrechtliche Bezugsvereinbarung bestellten Grunddienstbarkeit über das Verbot des Getränkeverkaufs bei "faktischer" Bindung des Grundstückseigentümers an den Dienstbarkeitsberechtigten
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1090, 1027, 1004
Unterlassungsdienstbarkeit (Verbot des Verkaufs von Getränken aller Art)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Löschung einer, den Verkauf von Getränken aller Art verbietenden, beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ohne Anspruch auf Löschung der Dienstbarkeit trotz faktischer Bindung des Grundstückseigentümers an den ...
- Judicialis
BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1027; ; BGB § 1090; ; BGB § 1090 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen des Löschungsanspruchs bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 56 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 1004 Abs. 1, 1090 Abs. 1, 1027
Löschungsanspruch bei Getränkebezugsdienstbarkeiten
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 20.06.2007 - 2 O 128/00
- OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 122/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.01.1992 - VIII ZR 374/89
Getränkebezugsverpflichtung in notariellem Übergabevertrag
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 122/07
Besteht kein Anspruch auf Löschung der Dienstbarkeit, kann der Berechtigte den sich aus ihr ergebenden Unterlassungsanspruch weiterhin geltend machen, auch wenn dadurch eine von einer schuldrechtlichen Bezugsverpflichtung unabhängige "faktische" Bindung des Grundstückseigentümers an den Dienstbarkeitsberechtigten bewirkt wird (im Anschluss an BGH NJW-RR 1992, 593).Ein solcher Anspruch könnte, wie auch die Beklagte im Ansatz nicht verkennt, nur dann bestehen, wenn die Parteien zumindest konkludent eine entsprechende Abrede getroffen hätten oder wenn die Dienstbarkeit ausschließlich zur Sicherung einer schuldrechtlichen Lieferbeziehung diente (BGH NJW-RR 1992, 593, 594).
Eine von einer schuldrechtlichen Bezugsverpflichtung unabhängige "faktische" Bindung des Grundstückseigentümers ist hingegen die notwendige Folge des Abstraktionsprinzips, die der Verpflichtete, wenn dies gewollt ist, durch Vereinbarung einer Bedingung oder Befristung bei der Dienstbarkeitsbestellung vermeiden kann (BGH NJW-RR 1992, 593, 595; OLGR Zweibrücken 2000, 499, 500; OLG München NJW-RR 2004, 164, 165).
- OLG München, 04.09.2003 - U (K) 3241/03
Unterlassungsdienstbarkeit zur Absicherung einer Getränkebezugsverpflichtung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 122/07
Eine von einer schuldrechtlichen Bezugsverpflichtung unabhängige "faktische" Bindung des Grundstückseigentümers ist hingegen die notwendige Folge des Abstraktionsprinzips, die der Verpflichtete, wenn dies gewollt ist, durch Vereinbarung einer Bedingung oder Befristung bei der Dienstbarkeitsbestellung vermeiden kann (BGH NJW-RR 1992, 593, 595; OLGR Zweibrücken 2000, 499, 500; OLG München NJW-RR 2004, 164, 165). - BGH, 02.03.1984 - V ZR 155/83
Grunddienstbarkeit - Raumheizung - Brauchwasser - Anlagen - Erzeugung von Wärme
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 122/07
Zwar darf eine Dienstbarkeit nicht dafür eingesetzt werden, um einen Abnehmer zum Abschluss einer inhaltlich unzulässigen Bezugsvereinbarung zu veranlassen (BGH WM 1984, 820, juris Tz. 21). - BGH, 29.01.1988 - V ZR 310/86
Untersagung des Lagerns und Ausschenkens von Getränken durch eine Dienstbarkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 122/07
Aufgrund des Abstraktionsgrundsatzes hätte das dingliche Recht sogar dann Bestand, wenn es ausschließlich der Absicherung einer sittenwidrigen Bezugsverpflichtung diente (BGH NJW 1988, 2364).