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   OLG Karlsruhe, 14.06.2016 - 8 U 44/15   

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https://dejure.org/2016,15970
OLG Karlsruhe, 14.06.2016 - 8 U 44/15 (https://dejure.org/2016,15970)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.06.2016 - 8 U 44/15 (https://dejure.org/2016,15970)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 8 U 44/15 (https://dejure.org/2016,15970)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit vom Schuldner in der Eigenverwaltung ohne Zustimmung des Sachwalters eingegangener Verbindlichkeiten; Begründung von Masseverbindlichkeiten im sogenannten Schutzschirmverfahren; Insolvenzanfechtung im Schutzschirmverfahren begründeter Masseverbindlichkeiten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 55 Abs 2 InsO, § 129 InsO, § 270 Abs 1 S 1 InsO, § 270a Abs 1 S 2 InsO, § 270b InsO
    Schutzschirmverfahren: Abfindung eines ausscheidenden AG-Vorstands als Masseverbindlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzschirmverfahren; Masseschuld; Insolvenzzweckwidrigkeit; Insolvenzanfechtung; Bürgerliches Recht

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit vom Schuldner in der Eigenverwaltung ohne Zustimmung des Sachwalters eingegangener Verbindlichkeiten

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Im Schutzschirmverfahren vereinbarte Binnengeschäfte als Masseverbindlichkeit im später eröffneten Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Insolvenzanfechtung für vom Schuldner begründete Masseverbindlichkeiten im Schutzschirmverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1649
  • NZI 2016, 685
  • NZI 2016, 908
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.06.2016 - 8 U 44/15
    Dies trifft dann zu, wenn der Widerspruch zum Insolvenzzweck unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten für jeden verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich ist und sich dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten (BGHZ 150, 353, juris Rn. 27).
  • OLG Dresden, 15.10.2014 - 13 U 1605/13

    Ansprüche des vorläufigen Sachwalters aus Beratungsleistungen im Rahmen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.06.2016 - 8 U 44/15
    Vielmehr werden kraft der gerichtlichen Ermächtigung nach § 270b Abs. 3 InsO sämtliche vom Schuldner begründeten Verbindlichkeiten im eröffneten Verfahren als Masseverbindlichkeiten behandelt, ohne dass es darauf ankäme, ob ihre vorrangige Befriedigung zur Sanierung des Unternehmens notwendig oder angezeigt war (vgl. OLG Dresden ZIP 2015, 1937, juris Rn. 18).
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 5/05

    Kündigung durch "starken" vorläufigen Insolenzverwalter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.06.2016 - 8 U 44/15
    Diese Grundsätze gelten auch für den vorläufigen (starken) Insolvenzverwalter (vgl. BAGE 116, 168, juris Rn. 16) und den im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung handelnden Schuldner (vgl. MüKoInsO/Tetzlaff, 3. Auflage, § 270 Rn. 150), wobei die jeweiligen insolvenzrechtlichen Besonderheiten und Verfahrensziele mit in den Blick zu nehmen sind.
  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 164/13

    Insolvenzanfechtung: Freiwerden einer Gesellschaftersicherheit infolge der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.06.2016 - 8 U 44/15
    Seine Stellung ist - wie namentlich §§ 23, 24 InsO i. V. m. §§ 81, 82, 85 Abs. 1 Satz 1, 86 sowie § 55 Abs. 2 InsO zeigen - derjenigen eines Insolvenzverwalters derart angenähert, dass eine Anfechtbarkeit seiner Rechtshandlungen nicht in Betracht kommt (BGHZ 200, 210, juris Rn. 11; Kreft, Insolvenzordnung, 7. Auflage, § 129 Rn. 32 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 18.06.2014 - 13 U 106/14

    Zur Insolvenzanfechtung im Eigenverwaltungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.06.2016 - 8 U 44/15
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts folgt aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 18.06.2014 - 13 U 106/14 -, NZI 2014, 703) nichts anderes.
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