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   OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08   

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https://dejure.org/2010,6419
OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08 (https://dejure.org/2010,6419)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.2010 - 6 U 145/08 (https://dejure.org/2010,6419)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 6 U 145/08 (https://dejure.org/2010,6419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Automobilzulieferers bei vorzeitiger Beendigung einer auf längere Zeit gedachten Lieferbeziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 649; BGB § 651
    Ansprüche eines Automobilzulieferers bei vorzeitiger Beendigung einer auf längere Zeit gedachten Lieferbeziehung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werklieferungsvertrag - Verwendungsrisiko trägt Besteller!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwendungsrisiko beim Werklieferungsvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werklieferungsvertrag: Risiko der Verwendbarkeit der Vertragssache trägt der Auftraggeber! (IBR 2011, 1040)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08
    Dabei kommt es auf die Aufwendungen an, die durch die Nichtausführung des konkreten Vertrags entfallen (ebd.), womit zum Ausdruck gebracht wird, dass es grundsätzlich nicht genügt, auf Durchschnittswerte zu rekurrieren (BGHZ 143, 79, Juris-Rn. 12).

    Der Unternehmer muss sich dagegen nicht solche Lohn- oder Personalkosten als erspart anrechnen lassen, die dadurch entstehen, dass er keine Kündigungen ausgesprochen hat (BGHZ 143, 79, Juris-Rn. 13).

    cc) Weiter ist es Sache des Unternehmers, vorzutragen, dass ihm kein anderweitiger Erwerb möglich war (BGH BauR 1999, 1299, Juris-Rn. 12), bzw. in welchem Umfang ein solcher anderweitiger Erwerb möglich war (BGHZ 143, 79, Juris-Rn. 17).

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08
    Bei dem Anspruch aus § 649 Satz 2 BGB handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen unmittelbar verkürzten Vergütungsanspruch (BGHZ 131, 362, Juris-Rn. 13).

    bb) Ersparte Aufwendungen sind Aufwendungen, die der Unternehmer bei Ausführung des Vertrages hätte machen müssen und die er wegen der Kündigung nicht mehr machen muss (z.B. BGHZ 131, 362 Juris-Rn. 14, BGH BauR 1996, 846, Juris-Rn. 29).

    Wenn Material für die Erfüllung des Vertrags angeschafft oder produziert wurde, sind Einsparungen abzuziehen, soweit das Material in zumutbarer Weise anderweitig verwertet werden kann (BGHZ 131, 362, Juris-Rn. 25).

  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Unternehmer im Einzelfall die Grundlagen der Kalkulation des Preises für die vereinbarte Leistung offenlegen (BauR 1997, 304, Juris-Rn. 10, s. auch BGH 2005, 1916, Juris-Rn. 13).

    Pauschale Angaben, wie etwa die, man habe 25 % als Lohnkosten und 55 % für Material erspart, genügen nicht, wenn nicht nachvollziehbar vorgetragen wird, wie es in Bezug auf den konkreten Vertrag zu diesen Prozentsätzen kommt (BGH BauR 1997, 304, Juris-Rn. 16), ebenso wenig genügt eine bloße Aufteilung in "Herstellungskosten" und "Gewinn" (BGH BauR 1998, 185, Juris-Rn. 11).

  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 222/96

    Berechnung ersparter Aufwendungen nach Vertragskündigung; Berücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08
    Wenn es an einer schriftlichen Kalkulation fehlt, hat er die maßgeblichen Preisermittlungsgrundlagen nachträglich zusammenzustellen und zu den ersparten Aufwendungen konkret vorzutragen (ebd., BGH BauR 1998, 185).

    Pauschale Angaben, wie etwa die, man habe 25 % als Lohnkosten und 55 % für Material erspart, genügen nicht, wenn nicht nachvollziehbar vorgetragen wird, wie es in Bezug auf den konkreten Vertrag zu diesen Prozentsätzen kommt (BGH BauR 1997, 304, Juris-Rn. 16), ebenso wenig genügt eine bloße Aufteilung in "Herstellungskosten" und "Gewinn" (BGH BauR 1998, 185, Juris-Rn. 11).

  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08
    Nach der gesetzlichen Interessenbewertung beim Kaufvertrag trägt in der Regel der Käufer das Risiko, ob er den sachmangelfrei gelieferten Kaufgegenstand wie beabsichtigt verwenden kann (BGHZ 74, 370 - juris-Rn. 10, BGH WM 1977, 118 - juris-Rn. 19, BGH NJW 1984, 1746, 1747).

    c) Soweit ein Wegfall der Geschäftsgrundlage bejaht wurde, ging es insbesondere um Entwicklungen des politischen oder wirtschaftlichen Umfelds, die nicht vorhersehbar waren (vgl. etwa BGH NJW 1984, 1746 - Bier im Iran wurde durch die Revolution und das nachfolgend angeordnete strikte Alkoholverbot unverkäuflich, ferner BGH NJW 1998, 1701 - der Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Schnellbooten für militärische Zwecke "erledigte" sich durch den Untergang der DDR).

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08
    Nach der gesetzlichen Interessenbewertung beim Kaufvertrag trägt in der Regel der Käufer das Risiko, ob er den sachmangelfrei gelieferten Kaufgegenstand wie beabsichtigt verwenden kann (BGHZ 74, 370 - juris-Rn. 10, BGH WM 1977, 118 - juris-Rn. 19, BGH NJW 1984, 1746, 1747).

    Für eine Berücksichtigung der Geschäftsgrundlage ist bei einem solchen risikobehafteten Geschäft in der Regel kein Raum (BGHZ 74, 370 - juris-Rn. 10 m.w.N.).

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08
    aa) Bei der Ermittlung des Anspruchs ist zunächst so zu verfahren, dass die erbrachten Leistungen und die dafür anzusetzende Vergütung abgegrenzt werden von dem nicht ausgeführten Teil der vereinbarten Leistungen (BGH BauR 1996, 846 Juris-Rn. 27).

    bb) Ersparte Aufwendungen sind Aufwendungen, die der Unternehmer bei Ausführung des Vertrages hätte machen müssen und die er wegen der Kündigung nicht mehr machen muss (z.B. BGHZ 131, 362 Juris-Rn. 14, BGH BauR 1996, 846, Juris-Rn. 29).

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97

    Darlegung ersparter Aufwendungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08
    Dabei handelt es sich um eine Frage der Schlüssigkeit des Vortrags des Unternehmers (BGH BauR 1999, 642, Juris-Rn. 13).
  • BGH, 02.05.2002 - VII ZR 325/00

    Prüfbarkeit der Abrechnung nach vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08
    Welche Anforderungen zu stellen sind, kann nicht schematisch festgelegt werden, sondern ist eine Frage des Einzelfalls (a.a.O. Juris-Rn. 15, BGH BauR 2002, 1406, Juris-Rn. 9).
  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 65/83

    Rechtsgrundlose Kündigung durch Auftraggeber; AGB: Weisungsrecht des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 6 U 145/08
    Diesen sieht der BGH darin, dass das Recht des Bestellers, jederzeit zu kündigen, damit korrespondiert, dass dem Unternehmer daraus kein Nachteil entsteht (BGHZ 92, 244 = NJW 1985, 631, 632, BGH NJW 2007, 3423).
  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90

    Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer

  • BGH, 15.10.1976 - V ZR 245/74

    Voller Beweis des mündlichen Parteivorbringens durch den Tatbestand des Urteils -

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

  • BGH, 12.07.2007 - VII ZR 154/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Vergütung auf erbrachte Leistungen

  • BGH, 18.12.1997 - X ZR 35/95

    Ansprüche einer ostdeutschen Werft gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • OLG Köln, 05.02.2013 - 24 U 75/12

    Ansprüche nach vorzeitiger Kündigung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem

    Der von der Klägerin vorgenommene bloße prozentuale Abschlag ihrer Forderung stellt keine nachvollziehbare Darlegung ihrer ersparten Aufwendungen dar, da er eine sachgerechte Erwiderung durch den Beklagten nicht ermöglicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Juli 2010 - 6 U 145/08, juris: Tz. 59 ff.).
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