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   OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Ws 182/17   

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https://dejure.org/2017,26332
OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Ws 182/17 (https://dejure.org/2017,26332)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.2017 - 2 Ws 182/17 (https://dejure.org/2017,26332)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 2 Ws 182/17 (https://dejure.org/2017,26332)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Erledigung der Unterbringung, Fortdauer, Sachverständigengutachten, Verfahren bei der StVK

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Zweifeln am weiteren Vorliegen der Voraussetzungen für eine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus aufgrund abweichender Diagnosen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 63 StGB, § 67c StGB, § 67d Abs 6 StGB, § 2 Abs 2 JGG, § 7 Abs 1 JGG
    Weitere Vollstreckung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Notwendige Sachverhaltsaufklärung bei Zweifeln am weiteren Vorliegen der Unterbringungsvoraussetzungen wegen divergierender Diagnosen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Zweifeln am weiteren Vorliegen der Voraussetzungen für eine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus aufgrund abweichender Diagnosen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Zweifeln am weiteren Vorliegen der Voraussetzungen für eine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus aufgrund abweichender Diagnosen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Berichterstatterin ist nicht Mädchen für alles

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Forensische Unterbringung und die Erforderlichkeit des Sachverständigengutachtens

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.08.2002 - 3 StR 239/02

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; außertatbestandliches Handlungsziel);

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Ws 182/17
    Da es für die vom Sachverständigen Dr. W in seinem Schreiben vom 21.02.2017 vorgeschlagene Möglichkeit der "Begutachtung in einem stationären Setting" keine Rechtsgrundlage gibt, insbesondere eine Anordnung nach § 81 StPO für Zwecke der Strafvollstreckung bzw. zur Vorbereitung einer Aussetzungsentscheidung unzulässig ist (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 463 Rn. 37a, § 81 Rn. 1), hätte für den Fall einer fortgesetzten Weigerung des Verurteilten, an einer Exploration mitzuwirken, der beauftragte Sachverständige veranlasst werden müssen, ein Gutachten nach Aktenlage zu erstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16 - juris; BGH NStZ 2003, 101).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Ws 182/17
    Immer ist allerdings eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit für die Entscheidungsfindung zu gewährleisten (vgl. zu alledem BVerfGE 70, 297 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13; Beschluss vom 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13, 2 BvR 2445/14 - jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2380/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (zureichende

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Ws 182/17
    Solange kein berechtigter Grund für eine Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen im Sinne von § 74 StPO besteht, ist die Strafvollstreckungskammer grundsätzlich nicht verpflichtet, bei Ablehnung des Verurteilten, sich von dem gerichtlich bestellten Sachverständigen explorieren zu lassen, einen anderen - vom zu Untersuchenden vorgeschlagenen - Sachverständigen mit der Untersuchung zu beauftragen (BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2380/06 - Rn. 31 juris).
  • OLG Stuttgart, 16.12.1981 - 4 Ss 970/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Ws 182/17
    Dementsprechend ist diese Mitwirkung in den Akten zu dokumentieren, indem zumindest - wenn auch völlig unüblich und unzweckmäßig - im Rubrum im Anschluß an die Gerichtsbezeichnung die Namen der Richter in derselben Weise wie bei Urteilen aufgeführt werden (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.1981 - 4 Ss 970/81 - juris) oder ein Vermerk zur Akte gebracht wird, aus dem sich der Zeitpunkt der Beschlussfassung und die daran mitwirkenden Kammermitglieder ergeben, um ggf. dem Rechtsmittelgericht eine Überprüfung des Verfahrensablaufs zu ermöglichen.
  • BVerfG, 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Ws 182/17
    Immer ist allerdings eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit für die Entscheidungsfindung zu gewährleisten (vgl. zu alledem BVerfGE 70, 297 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13; Beschluss vom 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13, 2 BvR 2445/14 - jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Ws 182/17
    Immer ist allerdings eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit für die Entscheidungsfindung zu gewährleisten (vgl. zu alledem BVerfGE 70, 297 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13; Beschluss vom 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13, 2 BvR 2445/14 - jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Ws 182/17
    Da es für die vom Sachverständigen Dr. W in seinem Schreiben vom 21.02.2017 vorgeschlagene Möglichkeit der "Begutachtung in einem stationären Setting" keine Rechtsgrundlage gibt, insbesondere eine Anordnung nach § 81 StPO für Zwecke der Strafvollstreckung bzw. zur Vorbereitung einer Aussetzungsentscheidung unzulässig ist (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 463 Rn. 37a, § 81 Rn. 1), hätte für den Fall einer fortgesetzten Weigerung des Verurteilten, an einer Exploration mitzuwirken, der beauftragte Sachverständige veranlasst werden müssen, ein Gutachten nach Aktenlage zu erstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16 - juris; BGH NStZ 2003, 101).
  • KG, 09.04.2020 - 2 Ws 30/20

    Auswechslung des Pflichtverteidigers

    Denn die für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels erforderliche Beschwer des Rechtsmittelführers (vgl. BGHSt 28, 327, 330; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62. Aufl., vor § 296 Rn. 8) setzt voraus, dass die ergangene Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den betroffenen Verfahrensbeteiligten bewirkt, seine Rechte und geschützten Interessen unmittelbar beeinträchtigt und die Beseitigung eines unzutreffenden Beschlusses dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstige Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293; Senat, Beschlüsse vom 21. November 2017 - 2 Ws 182/17 - mwN und vom 15. Dezember 2014 - 2 Ws 379/14 - jeweils mwN).

    Denn die Bestellung des Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Betroffenen oder seines Verteidigers, sondern verfolgt allein den Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist (vgl. OLG Hamm aaO; Senat StV 2007, 372, 373 mwN; Beschlüsse vom 21. November 2017 aaO und 15. Dezember 2014 aaO).

  • OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17

    Maßregelvollstreckung: Berechnung der Unterbringungsdauer im psychiatrischen

    Immer ist allerdings eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit für die Entscheidungsfindung zu gewährleisten (vgl. zu alledem BVerfGE 70, 297 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13; Beschluss vom 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13, 2 BvR 2445/14 - jeweils zit. nach juris; Senat, Beschluss vom 14.07.2017 - 2 Ws 182/17 - juris).
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