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   OLG Karlsruhe, 14.08.2018 - Ausl 301 AR 112/18   

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https://dejure.org/2018,30951
OLG Karlsruhe, 14.08.2018 - Ausl 301 AR 112/18 (https://dejure.org/2018,30951)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.08.2018 - Ausl 301 AR 112/18 (https://dejure.org/2018,30951)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. August 2018 - Ausl 301 AR 112/18 (https://dejure.org/2018,30951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Wirksamkeit der Einwilligung des Verfolgten zur vereinfachten Auslieferung nach Rumänien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2007 - 1 AK 51/07

    Wirksamkeit des Einverständnisses nach wesentlicher Änderung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2018 - Ausl 301 AR 112/18
    Das Oberlandesgericht überprüft die Wirksamkeit einer Einverständniserklärung des Verfolgten zur vereinfachten Auslieferung jedenfalls dann, wenn dieser die Wirksamkeit der Zustimmung in Abrede stellt (Festhalten an Senat, 4. Oktober 2007, 1 AK 51/07, StV 2007, 653).(Rn.19).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dieser dann zur Prüfung dieser Frage berufen, wenn der Verfolgte gegen die Wirksamkeit der von ihm erklärten Zustimmung der Einverständniserklärung nach § 41 IRG Einwendungen erhebt und deren Wirksamkeit in Abrede stellt (Senat StV 2007, 653).

    Der Senat ist vorliegend zur Entscheidung über die Einwendungen des Verfolgten berufen, da diesem die Überprüfung der Wirksamkeit einer Einverständniserklärung nach § 41 IRG jedenfalls dann obliegt, wenn der Verfolgte -wie hier- die Wirksamkeit seiner Zustimmung in Abrede stellt (Senat StV 2007, 653).

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20

    Auslieferung eines Verfolgten an einen Mitgliedstaat der EU: Gerichtliche

    Zwar sieht das Gesetz nicht ausdrücklich vor, dass die Bewilligung einer Auslieferung nach zuvor erfolgter Zustimmung eines Verfolgten zur vereinfachten Auslieferung einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt, der Senat hat dies jedoch bereits in Ausnahmefällen anerkannt, wenn etwa der Verfolgte die Wirksamkeit der von ihm erteilten Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung bestreitet (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 14.08.2018, Ausl 301 AR 112/18, abgedruckt bei juris; ders. StV 2007, 653) oder dieser sich gegen eine menschenrechtswidrige Unterbringung im ersuchenden Mitgliedsstaat wendet (Senat, Beschluss vom 06.09.2018, Ausl 301 AR 112/18, abgedruckt bei juris; ähnlich OLG München, Beschluss vom 06.08.2019, 1 AR 300/18; abgedruckt bei juris; vgl. auch dass. Beschluss vom 16.05.2017, 1 AR 188/17, abgedruckt bei juris).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2021 - 1 AR 2/21
    b) Der Senat entscheidet gleichwohl entsprechend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf die Zulässigkeit der Weiterlieferung des Verfolgten an die Republik Estland, da seine Auslieferung an die Republik Litauen zum Zwecke der Strafverfolgung wegen des dem Haftbefehl des Amtsgerichts Kaunas vom 26. Oktober 2016 (Az. 1-1726- 408/2016) zugrundeliegenden Tatgeschehens irrtümlich und fehlerhaft unter dem Vorbehalt der Spezialitätsbindung bewilligt worden war und bereits bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Erklärung nach § 41 IRG eine gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung herbeizuführen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juni 1997, 1 AK 18/97, Die Justiz 1997, 533 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Oktober 2007, 1 AL 51/07, StV 2008, 432; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2018, Ausl 301 AR 112/18, zit. Jew.
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