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   OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 14 U 202/96   

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https://dejure.org/1997,2732
OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 14 U 202/96 (https://dejure.org/1997,2732)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.11.1997 - 14 U 202/96 (https://dejure.org/1997,2732)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. November 1997 - 14 U 202/96 (https://dejure.org/1997,2732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Berufung wegen Verstreichenlassen der Berufungsbegründungsschrift infolge fehlender Unterschrift eines postulationsfähigen Rechtsanwalts; Zur Übertragbarkeit der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts über die Entbehrlichkeit einer Unterschrift ...

  • jurpc.de

    Eingescannte Unterschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519
    Schriftformerfordernis bei Übermittlung einer Berufungsbegründung mit Hilfe eines Modems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1650
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96

    Berufungseinlegung mit Telefax-Empfangsgerät

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 14 U 202/96
    (Abweichung von BSG NJW 1997, 1254 = MDR 1997, 374 ).«.

    a) Allerdings hat das Bundessozialgericht (BSG, MDR 1997, 174 , kommentiert in EWIR 1997, 235 f.) entschieden, daß eine Berufungs"schrift", gefaxt direkt aus einem Computer über ein Modem in das Empfangsfaxgerät, einer Unterschrift nicht bedarf.

  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 14 U 202/96
    c) Allerdings hat die Zivilrechtsprechung das Schriftformerfordernis für Berufungs- (BGHZ 65, 11) und Revisionseinlegung (BGHZ 101, 276 ) bei einem gleichfalls zwangsläufig unterschriftslosen Fernschreiben ebenso als erfüllt angesehen, und bereits das Reichsgericht hat die Rechtsmitteleinlegung durch eine Telegramm - bei eigenhändiger Unterschrift auf dem "Aufgabetelegramm" (RG, JW 1921, 527) und auf bei telefonischer Telegrammaufgabe zugelassen (RGZ 139, 44; 151, 83), ebenso das Reichsarbeitsgericht ( RAG 3, 252).
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 14 U 202/96
    Auch der Bundesgerichtshof hat in BGHZ 79, 314 ff. 316 ausgeführt, Ausnahmen vom Erfordernis der Unterschrift seien gewohnheitsrechtlich begründet.
  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 14 U 202/96
    Nach BVerwG, NJW 1995, 2121 reicht für eine formgerechte Klage eine notwendig unterschriftslose Btx-Mitteilung vom privaten, mit Codenummer gekennzeichneten Teilnehmeranschluß unter Absenderangabe aus, weil auf diese Weise die Absetzung durch einen Dritten oder die versehentliche Übersendung eines internen Vorganges ausgeschlossen erscheint.
  • BGH, 11.10.1955 - 6 StR 289/54
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 14 U 202/96
    Nach BGHSt 8, 174 genügt die telegrafische Übermittlung der Schriftform.
  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 127/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 14 U 202/96
    a) Allerdings hat das Bundessozialgericht (BSG, MDR 1997, 174 , kommentiert in EWIR 1997, 235 f.) entschieden, daß eine Berufungs"schrift", gefaxt direkt aus einem Computer über ein Modem in das Empfangsfaxgerät, einer Unterschrift nicht bedarf.
  • BFH, 29.11.1995 - X B 56/95

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob Unterzeichnung eines bestimmenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 14 U 202/96
    Es ist weder sachgerecht, die Wirksamkeit eines bestimmenden Schriftsatzes von der Art seiner Übermittlung abhängig zu machen, noch wäre es verständlich, andernfalls aber bei einer Schriftsatzübermittlung auf konventionelle Art am Unterschriftserfordernis festzuhalten (vgl. BFH, NJW 1996, 1432 ).
  • RG, 28.11.1932 - IV 328/32

    Ist die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 3 ZPO. zulässig, wenn der Zeuge außer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 14 U 202/96
    c) Allerdings hat die Zivilrechtsprechung das Schriftformerfordernis für Berufungs- (BGHZ 65, 11) und Revisionseinlegung (BGHZ 101, 276 ) bei einem gleichfalls zwangsläufig unterschriftslosen Fernschreiben ebenso als erfüllt angesehen, und bereits das Reichsgericht hat die Rechtsmitteleinlegung durch eine Telegramm - bei eigenhändiger Unterschrift auf dem "Aufgabetelegramm" (RG, JW 1921, 527) und auf bei telefonischer Telegrammaufgabe zugelassen (RGZ 139, 44; 151, 83), ebenso das Reichsarbeitsgericht ( RAG 3, 252).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW 1998, 1650 f. abgedruckt ist, hat die Berufung der Beklagten als unzulässig verworfen.
  • BGH, 29.09.1998 - XI ZR 367/97

    Einhaltung von Fristen durch Übermittlung von nicht unterzeichneten Computerfaxen

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW 1998, 1650 f. abgedruckt ist, hat die Berufung der Beklagten als unzulässig verworfen.
  • BGH, 10.10.2000 - XI ZR 367/97

    Einhaltung der Schriftform für bestimmende Schriftsätze durch Übermittlung per

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW 1998, 1650 f. abgedruckt ist, hat die Berufung der Beklagten als unzulässig verworfen.
  • LG Berlin, 05.05.2000 - 18 O 205/00

    Schriftformerfordernis für bestimmende Schriftsätze

    Dass Schriftform die Vollziehung einer eigenhändigen Unterschrift bedeutet, leuchtet auch Nichtrechtskundigen ohne weiteres ein (vgl. insoweit OLG Karlsruhe in OLGR 98, S. 93 [94]).
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