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   OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21   

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OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21 (https://dejure.org/2022,38675)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.12.2022 - 6 U 255/21 (https://dejure.org/2022,38675)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 6 U 255/21 (https://dejure.org/2022,38675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verbindungsstücke für Wellrohre

    § 242 BGB, § 273 Abs 1 BGB, § 139 Abs 2 PatG, § 140b PatG, § 14 Abs 4 S 1 UStG
    Umfang der Auskunftspflicht bei einer Patentverletzung; Anspruch des Abgemahnten auf eine Rechnung - Verbindungsstücke für Wellrohre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Der Schutzrechtsverletzer muss dem Verletzten im Rahmen der Auskunftspflicht nach § 242 BGB regelmäßig neben Rechnungen auch zusätzlich vorhandene Lieferscheine zu demselben Vorgang vorlegen. 2. Ein Klageantrag, den Beklagten zu verurteilen, die von ihm bis zu einem ...

  • rechtsportal.de

    Auskunftspflicht des Schutzrechtsverletzers Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer im Rahmen einer Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs Unterlassungsanspruch bezüglich der Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents Rechtsfolgen des Ablaufs des ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Anwaltsrechnung: Wann ist Umsatzsteuer zu erstatten?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abgemahnter hat Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Zahlung der Abmahnkosten solange keine Rechnungsstellung nach § 14 UStG erfolgt ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 516
  • GRUR 2023, 562
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (36)

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 13/19

    Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21
    Vielmehr kommt in solchen Fällen nur ein auf § 273 BGB gestütztes Zurückbehaltungsrecht wegen des aus demselben rechtlichen Verhältnis entstandenen Anspruchs auf Ausstellung einer Rechnung in Betracht (dazu sogleich), dessen Ausübung keine Abweisung der Klage als (derzeit) unbegründet, sondern nur eine Beschränkung der Verurteilung auf eine Leistung Zug um Zug gegen Ausstellung der Rechnung zur Folge haben könnte (vgl. BGH, GRUR 2012, 711 Rn. 44 - Barmen Live; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 U 13/19, juris Rn. 97).

    Diese Rechtsprechung, die sich konkret nur auf das Wettbewerbs- und das Urheberrecht bezieht, wendet der Bundesgerichtshof auch im Kennzeichenrecht an und soll nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auf den gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes auszudehnen sein (so BGH, HFR 2021, 943 Rn. 10 mwN; für die Abmahnung einer Patentverletzung auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 U 13/19, juris Rn. 97).

    Dessen Zweck liegt nämlich in dem Bedürfnis des Leistungsempfängers, die Rechnung als Ausübungsvoraussetzung für seinen Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) zu erhalten (vgl. Leipold in Sölch/Ringleb, UStG, Stand Juni 2022, § 14 Rn. 72; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 U 13/19, juris Rn. 97).

    Der Abgemahnte hätte wirtschaftlich keinen Vorteil dadurch und somit kein schützenswertes Interesse daran, sich die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug dadurch zu "erkaufen", dass er den Abmahnenden dazu veranlasst, die Abmahnung als umsatzsteuerbare Leistung zu behandeln und dem Abgemahnten den sodann vorsteuerabzugsfähigen Umsatzsteuerbetrag unter entsprechender Rechnungstellung überhaupt erst (zusätzlich zum bisher wegen der Behandlung als nichtsteuerbarer Vorgang verlangten Nettobetrag) abzuverlangen (im Wesentlichen ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 U 13/19, juris Rn. 97).

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 U 135/20

    Kostenentscheidung im Berufungsverfahren bei einer gemischten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21
    Ein Rechtsmittel gegen die nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung ergangene Hauptsacheentscheidung ergreift die damit ergangene gemischte Kostengrundentscheidung insoweit, als sie auf § 91a Abs. 1 ZPO beruht, zumindest dann, wenn seine Auslegung einen diesbezüglichen Angriff ergibt (Senat, NJW 2022, 631, 632 mwN).

    Dementsprechend ist auch anerkannt, dass eine Anschlussberufung gegen die in einer gemischten Kostengrundentscheidung nach § 91a ZPO begründete Kostenlast des Rechtsmittelbeklagten möglich ist (vgl. BGHZ 17, 392 Rn. 23 ff; Senat, NJW 2022, 631, 632 mwN).

    Wenn die angefochtene Entscheidung eine zum Teil auf § 91a Abs. 1 ZPO gestützte gemischte Kostengrundentscheidung enthält, hat es danach - selbst wenn die Anwendung der genannten Vorschrift nicht beanstandet ist - zumindest die darauf aufbauende Bildung der einheitlichen Kostengrundentscheidung zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, etwa hinsichtlich der Anwendung von § 92 ZPO, namentlich hinsichtlich Rechenfehlern oder der wertmäßigen Gewichtung mehrerer Streitgegenstände oder mit Rücksicht auf den Ausgang der Anfechtung der Hauptsache (vgl. Senat, NJW 2022, 631, 632 mwN).

    Ob darüber hinaus die gemischte Kostengrundentscheidung der Vorinstanz ungeachtet der Reichweite des (Anschluss-)Rechtsmittels uneingeschränkt, also auch hinsichtlich der Prüfung der Billigkeit nach § 91a ZPO, zur Disposition des Rechtsmittelgerichts nach § 308 Abs. 2 ZPO steht, was der Senat an anderer Stelle verneint hat (Senat, NJW 2022, 631, 632 mwN; kritisch dazu auf der Heiden, NJW 2022, 633; Maatsch, jurisPR-WettbR 1/2022 Anm. 5), bedarf hier keiner Erörterung.

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14

    Patentgeschütztes Verfahren zur Herstellung der feuerfesten Zustellung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21
    Die Klägerin kann namentlich im Rahmen der hier zumindest einschlägigen - gewohnheitsrechtlich anerkannten - Auskunftspflicht nach § 242 BGB zur Bezifferung des Schadensersatzes die Vorlage von Belege verlangen, soweit der Beklagten solche Belege erteilt worden sind oder sie solche erteilt hat (Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 6 U 135/14, juris Rn. 176 ff).

    Dies rechtfertigt im vorliegenden Fall einer Patentverletzung einen Anspruch auf Vorlage von Belegen (bei Geltendmachung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nur in teilweise geschwärzter Form; vgl. Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 6 U 135/14, juris Rn. 180 ff).

    Nicht anders als bei der Drittauskunft nach § 140b PatG (dazu Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 6 U 135/14, juris Rn. 175; zu § 19 MarkenG: BGH, GRUR 2002, 709, 712 - Entfernung der Herstellungsnummer III; GRUR 2003, 433, 434 - Cartier-Ring) erhält der Gläubiger auch bei dem Hilfsanspruch zur Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs wegen Schutzrechtsverletzung erst durch die Vorlage der Belege die Möglichkeit, die Verlässlichkeit der Auskunft zu überprüfen und sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung besteht; die Belegvorlage dient (allein) dazu, dem Auskunftsgläubiger eine gewisse Kontrolle der Richtigkeit der Angaben des Auskunftsschuldners zu ermöglichen (Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 6 U 135/14, juris Rn. 179).

    Die Pflicht zu Auskunft und Rechnungslegung wäre (in Patentverletzungsfällen) ineffizient, wenn der Verpflichtete nicht mit Überprüfungsmaßnahmen zur Richtigkeit seiner Auskunft angehalten werden könnte (Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 6 U 135/14, juris Rn. 183).

  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21
    Zwar sind die für die Abmahnung anfallenden Kosten bereits dann in vollem Umfang ersatzfähig, wenn der Gläubiger sich in einer Abmahnung gegen ein konkret umschriebenes Verhalten (wie etwa eine bestimmte Werbeanzeige) wendet, das er unter mehreren Gesichtspunkten als wettbewerbswidrig beanstandet und sich der Anspruch unter einem der genannten Gesichtspunkte als begründet erweist (BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 37 - Jogginghosen).

    Die Höhe des Ersatzanspruchs ist dann nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte zu bestimmen, wobei sich die Höhe der Anteile nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Verstöße entfallenden Gegenstandswerte bemisst (BGH, GRUR 2010, 744 Rn. 50, 52 - Sondernewsletter; GRUR 2010, 939 Rn. 41 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel; BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 38 - Jogginghosen; vgl. BGH, GRUR 2012, 949 Rn. 49 - Missbräuchliche Vertragsstrafe).

    Zur Auslegung der Abmahnung kann eine der Abmahnung beigefügte, vom Gläubiger vorformulierte Unterwerfungserklärung herangezogen werden (vgl. BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 39 - Jogginghosen).

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20

    Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer i.R.d. Anspruchs auf Ersatz der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21
    Allerdings geht der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 87/20, HFR 2021, 943 Rn. 10) von einer nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 201, 339; 257, 154; 263, 560; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2019 - 1 BvR 1327/19) aus, wonach Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruch geleistet werden, umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und dem von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren seien.

    Diese Rechtsprechung, die sich konkret nur auf das Wettbewerbs- und das Urheberrecht bezieht, wendet der Bundesgerichtshof auch im Kennzeichenrecht an und soll nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auf den gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes auszudehnen sein (so BGH, HFR 2021, 943 Rn. 10 mwN; für die Abmahnung einer Patentverletzung auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 U 13/19, juris Rn. 97).

    Der Bundesgerichtshof (HFR 2021, 943 Rn. 12 mwN) geht insoweit von folgender Situation und Rechtslage aus: Der Anwalt, der den Rechtsverletzer im Auftrag des Rechtsinhabers abgemahnt habe, rechne in eigenem Namen gegenüber dem Rechtsinhaber ab; dieser rechne sodann über seine eigene Leistung ("Vermeidung eines Gerichtsverfahrens") gegenüber dem Abgemahnten ab; die Rechnung weise dabei regelmäßig den Nettobetrag der anwaltlichen Rechnung zuzüglich Umsatzsteuer aus; die in der Rechnung an den Abgemahnten ausgewiesene Umsatzsteuer müsse der Rechtsinhaber an das Finanzamt abführen (mit der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs).

  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 125/10

    Barmen Live

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21
    Vielmehr kommt in solchen Fällen nur ein auf § 273 BGB gestütztes Zurückbehaltungsrecht wegen des aus demselben rechtlichen Verhältnis entstandenen Anspruchs auf Ausstellung einer Rechnung in Betracht (dazu sogleich), dessen Ausübung keine Abweisung der Klage als (derzeit) unbegründet, sondern nur eine Beschränkung der Verurteilung auf eine Leistung Zug um Zug gegen Ausstellung der Rechnung zur Folge haben könnte (vgl. BGH, GRUR 2012, 711 Rn. 44 - Barmen Live; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 U 13/19, juris Rn. 97).

    Ein solcher Anspruch - und dementsprechend ein Zurückbehaltungsrecht - besteht aufgrund von § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 UStG grundsätzlich gegen einen Unternehmer, der eine Lieferung oder sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und dabei einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1005, 1006; GRUR 2012, 711 Rn. 44 - Barmen Live; NJW-RR 2014, 1520 Rn. 12 f; Bunjes/Korn, UStG, 21. Aufl., § 14 Rn. 67 mwN).

  • BGH, 26.06.2014 - VII ZR 247/13

    Entgeltforderung aus der Überlassung von Datenmaterial zu Zwecken der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21
    Ein solcher Anspruch - und dementsprechend ein Zurückbehaltungsrecht - besteht aufgrund von § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 UStG grundsätzlich gegen einen Unternehmer, der eine Lieferung oder sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und dabei einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1005, 1006; GRUR 2012, 711 Rn. 44 - Barmen Live; NJW-RR 2014, 1520 Rn. 12 f; Bunjes/Korn, UStG, 21. Aufl., § 14 Rn. 67 mwN).

    Etwas Anderes kann indes insbesondere gelten, wenn ernstlich zweifelhaft ist, ob die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt; in diesem Fall kann der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG mit gesondert ausgewiesener Steuer nur verlangen, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat (vgl. BGH, NJW 1980, 2710; BGHZ 103, 284, 291 ff; NJW 1989, 302, 303; NJW-RR 2014, 1520 Rn. 13).

  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 259/15

    Sanktionscharakter der Anordnung der Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21
    Aufgrund der durch den Verletzer im Einzelfall zu bestimmenden effektiven Maßnahmen bei einem Rückruf aus den Vertriebswegen reicht für eine Bestimmtheit des Tenors die konkrete Bezeichnung der vom Rückruf erfassten Gegenstände aus (Senat, Urteil vom 8. April 2015 - 6 U 92/13, S. 26 f, nicht veröffentlicht; ebenso LG Mannheim, InstGE 12, 200 [juris Rn. 175]; siehe auch - ohne Entscheidung dieser Frage - BGH, GRUR 2019, 518 - Curapor).

    Gerade eine insofern weniger einschneidende Verurteilung ist günstig, um den von der Anschlussberufung angeführten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit Blick auf das nach Art. 14 GG geschützte Eigentum des Schuldners (siehe dazu BGHZ 166, 233 Rn. 52 - Parfümtestkäufe; GRUR 2019, 518 Rn 21 - Curapor) zu wahren.

  • LG Mannheim, 10.07.2009 - 7 O 327/08

    Europäisches Patentrecht: Berichtigung eines Übersetzungsmangels in Form einer in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21
    Das Landgericht ist zutreffend der Rechtsprechung des Senats gefolgt, wonach die Verpflichtung des Patentverletzers zur Vorlage von Lieferscheinen und Rechnungen nicht unverhältnismäßig ist (Senat, Urteil vom 22. September 2010, 6 U 115/09, S. 34, nicht veröffentlicht; ebenso LG Mannheim, InstGE 11, 129 [juris Rn. 114]; Urteil vom 10. Dezember 2013 2 O 180/12, juris Rn. 99; Kaess in Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl., § 140b Rn. 65; zum unlauteren Wettbewerb OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2019, 235 f; OLG Koblenz, GRUR-RR 2020, 113, 116; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., § 9 Rn. 4.31; zur Urheberrechtsverletzung: LG Frankfurt a.M., ZUM-RD 2022, 302; im Ergebnis wohl auch OLG Düsseldorf, InstGE 5, 249 [juris Rn, 94]).

    Die Vorlage von Rechnungen und Lieferscheinen ist ferner geeignet und notwendig, um die Validität der Angaben zusätzlich durch einen entsprechenden Abgleich überprüfen zu können (vgl. LG Mannheim, InstGE 11, 129 [juris Rn. 114]).

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21
    Ein Klageantrag ist grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGHZ 153, 69 mwN - P-Vermerk).

    Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (BGHZ 153, 69 - P-Vermerk).

  • BGH, 27.06.1955 - II ZR 232/54

    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Kommanditisten über die Geschäftsführung;

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

  • BGH, 14.01.1980 - II ZR 76/79

    Rechnung: Gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 137/87

    Verpflichtung zur Ausweisung der Umsatzsteuer

  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17

    Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig

  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

  • BFH, 16.01.2003 - V R 92/01

    Abmahnleistungen von Abmahnvereinen

  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

  • BVerfG, 27.12.2019 - 1 BvR 1327/19

    Abmahnung, Umsatzsteuer, Urheberrechtsverletzung, Urheberrecht, Steuerbarkeit,

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

  • LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09

    Verletzung eines Europäischen Patents betreffend eine Medizinprodukt zur

  • OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 115/09

    Verletzung des Urheberrechts an einem Weißbierglas

  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01

    "Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 85/14

    Ausgleichsanspruch eines Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch

  • OLG Frankfurt, 01.11.2017 - 6 W 69/17

    Inhalt und Umfang der Verurteilung zur Rechnungslegung

  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in

  • LG Mannheim, 10.12.2013 - 2 O 180/12

    Patentverletzungsverfahren: Inanspruchnahme eines im Ausland ansässigen und ins

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 110/03

    Zum Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung des Patents für einen Faltenbalg

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2020 - 2 U 10/19
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2012 - 2 U 103/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Träger für Fensterrahmen

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