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   OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 4 U 72/00   

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https://dejure.org/2001,6078
OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 4 U 72/00 (https://dejure.org/2001,6078)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.02.2001 - 4 U 72/00 (https://dejure.org/2001,6078)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 4 U 72/00 (https://dejure.org/2001,6078)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügungsanspruch ; Grundstückseigentümer; Versorgungsleitung; Abwasserleitung ; Duldungsanspruch ; Drainageanlage; Abwendungsbefugnis; Baulast

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 10

    § 7e Abs. 1 NRG
    Anspruch des Eigentümers des belasteten Grundstücks auf Anschluss an Versorgungs- und Abwasserleitungen

  • Judicialis

    BadWürttNachbG § 7 e Abs. 1 S. 3; ; NRG § 7 e Abs. 1; ; NRG § ... 7 e Abs. 1 S. 1; ; NRG § 7 e Abs. 1 S. 3; ; NRG § 7 e; ; BGB § 921; ; BGB § 917; ; BGB § 242; ; GKG § 25 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschluss an Versorgungs- und Abwasserleitung - Gemeinschaftsdrainage von Reihenhäusern - Anspruch des Eigentümers des belasteten Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.04.1985 - V ZR 152/83

    Baulast als Rechtsgrund für die Nutzung eines Grundstücks; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 4 U 72/00
    Sie gewährt weder dem Kläger einen Nutzungsanspruch noch verpflichtet sie den Beklagten zu einer Duldung gegenüber dem Kläger (vgl. OLG Celle OLGR 1997, 1; BGH BauR 1985, 716).
  • AG Rastatt, 14.01.1999 - 1 C 148/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 4 U 72/00
    Das Amtsgericht Rastalt ist in einer - gut begründeten - Entscheidung dieser Auffassung gefolgt (BWNotZ 1999, 177).
  • OLG Celle, 27.09.1996 - 4 U 164/95

    Eine Baulast entfaltet grundsätzlich keine privatrechtliche Duldungspflicht!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 4 U 72/00
    Sie gewährt weder dem Kläger einen Nutzungsanspruch noch verpflichtet sie den Beklagten zu einer Duldung gegenüber dem Kläger (vgl. OLG Celle OLGR 1997, 1; BGH BauR 1985, 716).
  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 59/89

    Entstehung eines Notleitungsrechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 4 U 72/00
    Anderer Auffassung sind offensichtlich der 6. Zivilsenat des Oberlandesgericht Karlsruhe in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 23.01.1991, S. 13 - 6 U 119/90 - und wohl auch der BGH in einem Urteil vom 22.06.1990 (WM 1990, 1793) sowie Vetter/Karremann/Kahl, Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg, 17. Aufl., § 7 e NRG Rdnr. 6, wobei allerdings die Rechtsfrage jeweils nicht problematisiert wird.
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2014 - 12 U 170/13

    Anspruch eines Gewerberaummieters in Baden-Württemberg gegen den Eigentümer eines

    Die Vorschrift gewährt vielmehr dem aus § 7 Abs. 1 S. 1 NRG verpflichteten Eigentümer eine Abwendungsbefugnis, indem er ihm gestattet, den Nachbarn auf den Anschluss an eigene Versorgungsleitungen zu verweisen, insbesondere wenn er dies als den im Vergleich zur Neuverlegung weniger schwerwiegenden Eingriff ansieht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 15.02.2001 - 4 U 72/00 - juris, Tz. 17, 23; Pelka, Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg, 21. Aufl. 2010, Anm. zu § 7 e NRG).
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