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   OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18   

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https://dejure.org/2019,3588
OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18 (https://dejure.org/2019,3588)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.02.2019 - 2 Ws 364/18 (https://dejure.org/2019,3588)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 2 Ws 364/18 (https://dejure.org/2019,3588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 30 Abs 1 S 1 JVollzVGB BW 2009, § 30 Abs 1 S 2 JVollzVGB BW 2009, § 30 Abs 1 S 3 JVollzVGB BW 2009, § 30 Abs 1 S 4 JVollzVGB BW 2009, § 111 Abs 2 StVollzG
    Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Umfang und Ausgestaltung des Rechts eines Untergebrachten auf das Führen von Telefonaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 117
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 30.03.2012 - 4 Ws 60/12

    Maßregelvollzug: Notwendiger Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung auf den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18
    Der Sach- und Streitstand muss dabei in den Gründen selbst seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt dargestellt sein (§ 115 Abs. 1 Satz 2 StVollzG); nur wegen der weiteren Einzelheiten kann auf bei den Akten befindliche - genau bezeichnete - Schriftstücke verwiesen werden (zum Ganzen OLG Karlsruhe - Senat - RuP 2017, 245; OLG Hamburg NStZ 2005, 346; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG München NStZ-RR 2012, 295; KG StraFo 2013, 483, OLGSt StVollzG § 109 Nr. 12 und NStZ 2018, 172; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2014 - III-1 Vollz (Ws) 497/14, juris).
  • KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13

    Strafvollzugssache: Notwendige Begründung der Entscheidung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18
    Der Sach- und Streitstand muss dabei in den Gründen selbst seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt dargestellt sein (§ 115 Abs. 1 Satz 2 StVollzG); nur wegen der weiteren Einzelheiten kann auf bei den Akten befindliche - genau bezeichnete - Schriftstücke verwiesen werden (zum Ganzen OLG Karlsruhe - Senat - RuP 2017, 245; OLG Hamburg NStZ 2005, 346; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG München NStZ-RR 2012, 295; KG StraFo 2013, 483, OLGSt StVollzG § 109 Nr. 12 und NStZ 2018, 172; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2014 - III-1 Vollz (Ws) 497/14, juris).
  • OLG Hamm, 01.04.2014 - 1 Vollz (Ws) 93/14

    Sicherungsverwahrung; Anspruch auf Telefonate

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18
    So beinhaltet die Möglichkeit der Anordnung der Überwachung von Telefonaten nach § 30 Abs. 1 Sätze 3 und 4 JVollzGB V i.V.m. § 24 JVollzGB V zwangsläufig auch die Einräumung eines bestimmten Prüfungszeitraums, denn ansonsten bliebe möglicherweise nur die Alternative, jedes Gespräch zu überwachen, was gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen könnte (OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2014 - 1 Vollz (Ws) 93/14 -, juris, zum Anspruch von Sicherungsverwahrten in Nordrhein-Westfalen auf Ermöglichung von Telefonaten gem. § 26 Abs. 1 SichVVollzG NW; vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 16.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 446/14 -, juris, zum sogenannten Telefonkontensystem mit notwendiger Einwilligung beider Gesprächspartner hinsichtlich der Datenerfassungs- und Abhörmöglichkeit).
  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 1 Vollz (Ws) 497/14

    Unzulässige Bezugnahme auf nicht in der Akte befindliche Schriftstücke nach § 115

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18
    Der Sach- und Streitstand muss dabei in den Gründen selbst seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt dargestellt sein (§ 115 Abs. 1 Satz 2 StVollzG); nur wegen der weiteren Einzelheiten kann auf bei den Akten befindliche - genau bezeichnete - Schriftstücke verwiesen werden (zum Ganzen OLG Karlsruhe - Senat - RuP 2017, 245; OLG Hamburg NStZ 2005, 346; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG München NStZ-RR 2012, 295; KG StraFo 2013, 483, OLGSt StVollzG § 109 Nr. 12 und NStZ 2018, 172; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2014 - III-1 Vollz (Ws) 497/14, juris).
  • OLG Nürnberg, 17.09.2015 - 2 Ws 419/15

    Sicherungsverwahrten, Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18
    Auch hierdurch könnte nämlich dem Recht des Antragstellers aus § 30 Abs. 1 Satz 1 JVollzGB V, Telefongespräche unter Vermittlung der Justizvollzugsanstalt zu führen, Genüge getan werden (vgl. zu dem insoweit übereinstimmenden Art. 25 Abs. 1 BaySvVollzG, der den Sicherungsverwahrten in Bayern ebenfalls ein Recht einräumt, Telefongespräche unter Vermittlung der Anstalt während der Freizeit zu führen [OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.09.2015 - 2 Ws 419/15 -, juris]).
  • OLG Hamm, 16.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 446/14

    Nutzung des Telefonkontensystems in der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18
    So beinhaltet die Möglichkeit der Anordnung der Überwachung von Telefonaten nach § 30 Abs. 1 Sätze 3 und 4 JVollzGB V i.V.m. § 24 JVollzGB V zwangsläufig auch die Einräumung eines bestimmten Prüfungszeitraums, denn ansonsten bliebe möglicherweise nur die Alternative, jedes Gespräch zu überwachen, was gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen könnte (OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2014 - 1 Vollz (Ws) 93/14 -, juris, zum Anspruch von Sicherungsverwahrten in Nordrhein-Westfalen auf Ermöglichung von Telefonaten gem. § 26 Abs. 1 SichVVollzG NW; vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 16.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 446/14 -, juris, zum sogenannten Telefonkontensystem mit notwendiger Einwilligung beider Gesprächspartner hinsichtlich der Datenerfassungs- und Abhörmöglichkeit).
  • KG, 15.04.2016 - 2 Ws 81/16

    Sicherungsverwahrung: Kostenerstattungsanspruch eines Sicherungsverwahrten für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18
    Der Sach- und Streitstand muss dabei in den Gründen selbst seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt dargestellt sein (§ 115 Abs. 1 Satz 2 StVollzG); nur wegen der weiteren Einzelheiten kann auf bei den Akten befindliche - genau bezeichnete - Schriftstücke verwiesen werden (zum Ganzen OLG Karlsruhe - Senat - RuP 2017, 245; OLG Hamburg NStZ 2005, 346; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG München NStZ-RR 2012, 295; KG StraFo 2013, 483, OLGSt StVollzG § 109 Nr. 12 und NStZ 2018, 172; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2014 - III-1 Vollz (Ws) 497/14, juris).
  • OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16

    Strafvollzug: Gefangenentelefoniekosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18
    Allerdings muss die Justizvollzugsanstalt, wenn sie im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung - wie der Vermittlung von Telefongesprächen - Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen lässt, auf den die Gefangenen (bzw. Untergebrachten) ohne eine am Markt frei wählbare Alternative angewiesen sind, sicherstellen, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16 -, NStZ 2018, 168 m.w.N.; vgl. ebenfalls zu "Gefangenentelefoniekosten" OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.04.2017 - 1 Ws 260/16 -, juris).
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Telefongebühren in einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18
    Allerdings muss die Justizvollzugsanstalt, wenn sie im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung - wie der Vermittlung von Telefongesprächen - Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen lässt, auf den die Gefangenen (bzw. Untergebrachten) ohne eine am Markt frei wählbare Alternative angewiesen sind, sicherstellen, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16 -, NStZ 2018, 168 m.w.N.; vgl. ebenfalls zu "Gefangenentelefoniekosten" OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.04.2017 - 1 Ws 260/16 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.2018 - 2 Ws 144/18

    Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im Vollzug der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18
    Pflicht der Strafvollstreckungskammer ist es, den zugrundeliegenden Sachverhalt vollständig aufzuklären, denn nur so kann sie der ihr gestellten Aufgabe, über die Rechtmäßigkeit von Vollzugsverwaltungsakten zu befinden, im Einzelfall nachkommen (Bachmann, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher /Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015, Abschn. P Rn. 68 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 08.06.2018 - 2 Ws 144/18 -, juris m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13

    Rechtsbehelf im Strafvollzugsverfahren: Bezugnahme der - ablehnenden -

  • OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer;

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