Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.03.2005 - 17 U 180/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2341
OLG Karlsruhe, 15.03.2005 - 17 U 180/04 (https://dejure.org/2005,2341)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.03.2005 - 17 U 180/04 (https://dejure.org/2005,2341)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. März 2005 - 17 U 180/04 (https://dejure.org/2005,2341)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schenkung: Kein Vollzug durch Übergabe des Kfz-Briefs; Wirksamkeit eines Schenkungsversprechens bei fehlender notarieller Beurkundung; Heilung des Formmangels durch Bewirken der versprochenen Leistung; Begründung des Besitzübergangs an einem Fahrzeug durch Übersendung ...

  • rabüro.de

    Zum privatschriftlichen Schenkungsversprechen hinsichtlich eines Kraftfahrzeugs

  • Judicialis

    BGB § 518 Abs. 2; ; BGB § 929; ; BGB § 930; ; BGB § 952

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 518 Abs. 2; BGB § 929; BGB § 930; BGB § 952
    Zum privatschriftlichen Schenkungsversprechen hinsichtlich eines Kraftfahrzeugs bei fehlenden Anhaltspunkten für die Vereinbarung eines Besitzkonstituts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Freundin einen Porsche versprochen Schriftliches Schenkungsversprechen begründet noch kein Eigentum

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Formunwirksame Schenkung eines Porsches

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Geschenkt ist (nicht immer) geschenkt - Wiederholen manchmal erlaubt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Bewirken der versprochenen Leistung" bei formunwirksamer Schenkung eines Kraftfahrzeuges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1155
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 318/02

    Auslegung einer Sicherungsvereinbarng

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.2005 - 17 U 180/04
    Dass der Klägerin durch die Übersendung eines Fahrzeugschlüssels eine Zugriffsmöglichkeit auf den Pkw eröffnet gewesen sein könnte, reicht zur Begründung eines Besitzübergangs im Sinne des § 929 BGB nicht aus (BGH NJW-RR 2005, 280, 281).

    Daran fehlt es, wie auch an jedem sonstigen besitzbegründenden Rechtsverhältnis (BGH NJW-RR 2005, 280, 281).

  • BGH, 08.05.1978 - VIII ZR 46/77

    Rechtsnatur des Kfz-Briefs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.2005 - 17 U 180/04
    Die Übergabe des Fahrzeugbriefs ist zur Verschaffung des Eigentums am Fahrzeug weder erforderlich noch hinreichend (BGH NJW 1978, 1854; Palandt/Bassenge, § 929 Rn. 21).

    Vielmehr findet auf ihn § 952 BGB entsprechende Anwendung (BGH NJW 1978, 1854; OLG Köln NJOZ 2004, 3700, 3701; Palandt/Bassenge, § 952 Rn. 7).

  • OLG Köln, 23.12.2003 - 24 U 92/03

    Zur Beweislast des Eigentum am Kfz-Brief

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.2005 - 17 U 180/04
    Vielmehr findet auf ihn § 952 BGB entsprechende Anwendung (BGH NJW 1978, 1854; OLG Köln NJOZ 2004, 3700, 3701; Palandt/Bassenge, § 952 Rn. 7).
  • OLG Schleswig, 22.05.2012 - 3 U 69/11

    Sport-Cabrio mit Schleife - geschenkt ist nicht gleich geschenkt

    Als Besitzkonstitut käme allenfalls ein Verwahrungsverhältnis in Betracht (vgl. etwa OLG Karlsruhe MDR 2005, 1155 f).
  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 28 U 2/10

    Zustandekommen eines Kaufvertrages über gebrauchte Lastkraftwagen bei

    Für eine Übergabe ist es auch nicht ausreichend, dass durch die Aushändigung von Fahrzeugpapieren und Fahrzeugschlüsseln eine Zugriffsmöglichkeit auf das Fahrzeug geschaffen wird (OLG Karlsruhe, MDR 2005, 1155, 1156; Erman/Michalski, aaO, § 929 Rn. 10).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2023 - 4 U 181/23

    Annahmeverzug; Angebot; wörtliches Angebot; Aussetzung; Mitwirkung; notwendige

    So kann etwa in der Übergabe des Kfz-Briefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder des Fahrzeugschlüssels nicht zugleich eine Übergabe des Kfz erblickt werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1978 - VIII ZR 46/77 -, Rn. 9, juris m.w.N; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. März 2005 - 17 U 180/04 -, Rn. 21, juris).
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