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   OLG Karlsruhe, 15.03.2016 - 1 (3) Ss Bs 100/15, 1 (3) Ss Bs 100/15 - AK 33/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6531
OLG Karlsruhe, 15.03.2016 - 1 (3) Ss Bs 100/15, 1 (3) Ss Bs 100/15 - AK 33/15 (https://dejure.org/2016,6531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.03.2016 - 1 (3) Ss Bs 100/15, 1 (3) Ss Bs 100/15 - AK 33/15 (https://dejure.org/2016,6531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. März 2016 - 1 (3) Ss Bs 100/15, 1 (3) Ss Bs 100/15 - AK 33/15 (https://dejure.org/2016,6531)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren wegen Lagerung von Abfall

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 S 1 KrWG, § 28 Abs 1 S 1 KrWG, § 69 Abs 1 Nr 2 KrWG, § 79 Abs 3 OWiG, § 45 StPO
    Bußgeldverfahren wegen der Lagerung von Abfall: Wiedereinsetzung nach Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde; Begründung der Rechtsbeschwerde durch einen Vertreter; Abfalleigentschaft von Gegenständen nach Teilabriss eines Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsabbruch - und die Bauschuttbeseitigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein aufnahmebereiter Urkundsbeamter der Geschäftsstelle - und die Wiedereinsetzung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 162/15

    Zum Hangschutz dienende bepflanzte Altreifen sind kein Abfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.2016 - 1 (3) SsBs 100/15
    Ob es sich aber bei dem Bauschutt etwa um potentiell grundwassergefährdendes Material handelte (vgl. hierzu etwa VG Neustadt, Beschluss vom 11.09.2015, 4 K 162/15, abgedruckt bei juris), erschließt sich nicht ohne weiteres, zumal die Stoffe ja zuvor weitgehend auf dem Grundstück als Teil des Gebäudes schon verbaut waren.
  • BVerfG, 02.03.2014 - 2 BvR 53/13

    Wiederaufnahme eines Bußgeldverfahrens wegen Nichtentrichtung von Beiträgen zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.2016 - 1 (3) SsBs 100/15
    Der am 09.02.2015 insoweit gestellte Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch fristgemäß eingereicht, denn die nach Wegfall des Hindernisses laufende Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO beginnt, wenn der Wiedereinsetzungsgrund in einem - wie hier aufgrund falscher Verfahrensbehandlung - den Gerichten oder sonstigen Justizbehörden zuzuordnenden Fehler liegt, erst mit Zugang einer Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung zu laufen (BVerfG, Beschluss vom 02.03.2014, 2 BvR 53/13, abgedruckt bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 45 Rn.24).
  • OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93

    Zulässigkeit einer Beschwerdeeinlegung durch eine nicht als Anwalt handelnde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.2016 - 1 (3) SsBs 100/15
    Die Wirksamkeit dieser beiden Erklärungen steht auch nicht deshalb in Frage, weil sie nicht vom Betroffenen selbst, sondern von dem mit einer wirksamen Generalvollmacht ausgestatteten Vater des Betroffenen als dessen Vertreter abgegeben bzw. zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt worden sind (vgl. hierzu OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 297 Rn. 7; § 45 Rn. 24; Einleitung.
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