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   OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 9 U 135/13   

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https://dejure.org/2014,8607
OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 9 U 135/13 (https://dejure.org/2014,8607)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.04.2014 - 9 U 135/13 (https://dejure.org/2014,8607)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. April 2014 - 9 U 135/13 (https://dejure.org/2014,8607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verkehrsunfall, Alkoholisierung, Kaskoversicherung, Kürzung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kürzung der Versicherungsleistung bei alkoholbedingtem Verkehrsunfall

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit alkoholbedingter Fahruntauglichkeit in der Kfz-Kaskoversicherung

  • blutalkohol PDF, S. 265
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 81 Abs. 2
    Die Versicherungsleistung kann bei alkoholbedingtem Verkehrsunfall und einer Alkoholisierung von 1,09 ‰ auf 25 % gekürzt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 81 Abs. 2 VVG
    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit alkoholbedingter Fahruntauglichkeit in der Kfz-Kaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Kürzung der Versicherungsleistung bei alkoholbedingtem Verkehrsunfall

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mit 1,09 Promille besoffen gefahren - 75 % der Kaskoversicherung weg

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt....mal aus versicherungsrechtlicher Sicht!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall mit 1,09 Promille und die Vollkaskoversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Kaskoversicherungsleistung auf 25 % bei BAK von 1,09 Promille möglich

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kürzung der Versicherungsleistung auf 25 % bei Übersehen einer Baustelle mit 1,09 Promille

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wenn Alkohol im Spiel ist - zur Kürzung der Versicherungsleistung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kürzung der Kaskoversicherungsleistung auf 25 % bei BAK von 1,09 Promille möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Autounfall unter Alkoholeinfluss

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie stark darf die Kaskoversicherung ihre Leistungen bei Alkoholeinfluss kürzen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1181
  • MDR 2014, 713
  • NZV 2014, 526
  • VersR 2014, 1369
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 9 U 135/13
    Vor allem kann ein Fahrfehler, der typischerweise auf Alkohol zurück zu führen ist, ein wesentliches Indiz bei der Beweiswürdigung sein (vgl. zur Feststellung der alkoholbedingten Fahruntauglichkeit im Zivilrecht BGH, NJW 1988, 1846 ).

    Aus der alkoholbedingten Fahruntauglichkeit im Zusammenhang mit einem Fahrfehler, der typischerweise auf Alkoholgenuss beruht, ist im Wege des Anscheinsbeweises auf einen Kausalzusammenhang zwischen dem Alkoholgenuss und dem Unfallereignis zu schließen (vgl. zum Anscheinsbeweis in derartigen Fällen BGH, NJW 1988, 1846 ).

  • OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97

    Versicherung Kaskoversicherung Alkohol Fahruntüchtigkeit Kausalität

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 9 U 135/13
    Auch wenn die Klägerin glaubte, sie sei fahrtüchtig, liegt auch in subjektiver Hinsicht ein erheblich gesteigertes Verschulden vor, da die Klägerin wusste, dass sie vor Fahrtantritt nicht unerhebliche Mengen Alkohol getrunken hatte (vgl. zur groben Fahrlässigkeit bei relativer Fahruntauglichkeit OLG Köln, OLGR 1998, 404).
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 9 U 135/13
    Dies gilt grundsätzlich auch bei alkoholbedingter Fahruntauglichkeit (vgl. BGH, NJW 2011, 3299 ).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13

    Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des

    Bei relativer Fahruntüchtigkeit, deren Grad der absoluten Fahruntüchtigkeit indes stark angenähert ist, geht ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass der Ersatz des Kaskoschadens um 70 % bis 75 % zu kürzen ist, so dass der Versicherer lediglich noch 25 % zu ersetzen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.04.2014 - 9 U 135/13, DAR 2014, 461 - 463, juris Rdn. 28 ff; AG Dippoldiswalde, Urt. v. 18.09.2013 - 1 C 270/13, r + s 2014, 122, juris Rdn. 17; AG Düren, Urt. v. 20.01.2011 - 42 C 391/10, Schaden-Praxis 2011, 226 - 227, juris Rdn. 20), während andere Gerichte je nach Fallgestaltung eine 50-prozentige (vgl. LG Flensburg, zfs 2011, 700 - 701, juris Rdn. 35) oder eine 100-prozentige Kürzung für angezeigt halten (vgl. LG Kaiserslautern, zfs 2014, 232 f).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2022 - 5 U 22/22

    Leistungen aus einer Kfz-Vollkaskoversicherung Alkoholisierter Fahrer Darlegung

    Ungeachtet der Frage, ob dieser Umstand überhaupt geeignet ist, die Beweiskraft der vorgenannten Fahrfehler zu entkräften (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 2014 - 9 U 135/13 -, juris), kann vorliegend ein gänzliches Fehlen von Ausfallerscheinungen nicht festgestellt werden.

    In der Praxis spielt dabei allerdings die jeweilige Blutalkoholkonzentration eine erhebliche Rolle, da bei einem höheren BAK-Wert in der Regel von einem entsprechend höheren Verschulden auszugehen ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 2014 - 9 U 135/13 -, juris).

  • LG Saarbrücken, 18.02.2015 - 14 O 108/14

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter;

    OLG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 4 U 165/13, NJW-Spezial 2015, 41 und OLG Karlsruhe, VersR 2014, 1369, die bei relativer Fahruntüchtigkeit knapp unterhalb des Grenzwertes eine Kürzung um 75 Prozent vornehmen).
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