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OLG Karlsruhe, 15.04.2020 - 8 U 107/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- rechtsportal.de
Gültigkeit des materiellen Geheimnisbegriffs des § 93 Absatz 1 StGB ; Sicherung geheimer NATO-Informationen
Verfahrensgang
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- BVerfG, 18.07.2011 - 1 BvR 1618/10
Zur Zurückweisung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2020 - 8 U 107/18
Der Umstand, dass zunächst (allein) der Senatsvorsitzende eine mündliche Verhandlung verfügt hatte, steht der Zurückweisung im schriftlichen Verfahren nach eingehender Senatsberatung nicht entgegen (vgl. BVerfG NJW 2011, 3356, 3357).Auch der Zeitablauf zwischen Eingang der Berufungserwiderung am 18.01.2019 bzw. der Berufungsreplik am 28.02.2019 und dem Hinweisbeschluss vom 26.02.2020 schließt ein Vorgehen gemäß § 522 Abs. 2 ZPO nicht aus, weil die Zurückweisungsentscheidung nicht an eine bestimmte Frist gebunden ist und die "Unverzüglichkeit" der Entscheidung vorrangig dem Interesse des in der ersten Instanz unterlegenen Berufungsbeklagten dient (vgl. BVerfG NJW 2004, 3696 ; BVerfG NJW 2011, 3356, 3357;… Heßler in: Zöller, ZPO , 33. Auflage 2020, § 522 Rn. 31 m.w.N.).